Maulkorbzwang in Schweizer Gemeinde abgelehnt

merlin

20 Jahre Mitglied
Maulkorbzwang in Schweizer Gemeinde abgelehnt


Kein vorbeugender Maulkorb- und Leinenzwang für potenziell gefährliche Hunde: Die Gemeinde Rorschacherberg wird vom Regierungsrat zurückge-pfiffen. Eine Arbeitsgruppe verspricht aber - «gegebenenfalls» - Vorschläge zur Vermeidung von Bissunfällen.
Unfälle mit Hunden lassen die Emotionen regelmässig hochgehen. Die Freiheit der Hundehalter und die Freiheit unbeteiligter Passanten kollidieren oft. Auf Unfälle mit tödlichem Ausgang - obwohl statistisch gesehen äusserst selten - folgen oft Rufe nach durchgreifenden Massnahmen. Ernst Tobler, Gemeindepräsident von Rorschacherberg, sah sich vergangenen Herbst im Nachgang von mehreren Aufsehen erregenden Unfällen mit Hunden im In- und Ausland veranlasst, von Massnahmen nicht nur zu reden, sondern solche auch zu ergreifen.
Von den rund 300 Hunden in seiner Gemeinde wurden zwölf Tiere aufgrund ihrer Rasse mit einer Maulkorb- und Leinenpflicht belegt. «Von der Massnahme betroffen waren nur Hunde, mit deren Rassen wir schon Vorfälle hatten», sagt Tobler.

Doch beim Regierungsrat waren die Beschwerden betroffener Halter erfolgreich: Dies geht aus einem Entscheid des Justiz- und Polizeidepartements hervor. Das geltende Hundegesetz biete keine ausreichende Grundlage, um solche Massnahmen präventiv anzuordnen, erklärten die Kantonsbehörden. Einschränkungen in der Hundehaltung setzten eine Gefährdung oder eine konkrete Verletzung gesetzlicher Bestimmungen in einem individuellen Fall voraus. Oder wie es Ernst Tobler formuliert: Man kann erst etwas gegen einen Hund unternehmen, «wenn bereits ein Kopf verbissen ist».

Doch dem Regierungsrat sind Ängste des Volkes nicht egal, wie er in letzter Zeit des öfteren zu beweisen sucht. Deshalb hat die Justizdirektion eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Änderung der Rechtsgrundlage hinsichtlich präventiver Massnahmen prüfen soll. Gegebenenfalls, so heisst es weiter, werde sie dann Vorschläge unterbreiten. In welche Richtung diese Vorschläge gehen, ist zurzeit schwierig zu erahnen. Max Schlanser, Leiter des Rechtsdienstes der Justiz- und Polizeidirektion: «Wir möchten nicht mit populären Massnahmen eine Scheinlösung anbieten.» Denn: Regelungen hätten gesamtkantonal zu gelten, anders machten sie wenig Sinn. Leinen- und Maulkorbzwang seien zudem von Tiermedizinern als kontraproduktiv bezeichnet worden, da sie Verhaltensstörungen erst hervorrufen könnten. Und letztlich löse man das Problem nicht, indem man bestimmte Rassen mit Geboten belege, da die Qualifikation «potenziell gefährlich» nur auf Individuen, nicht aber auf Rassen anwendbar sei. Und: «Das bestehende Hundegesetz wird von der Fachwelt als gut bezeichnet.»

Kantonstierarzt Thomas Giger macht geltend, dass die meisten Beissunfälle mit Deutschen Schäferhunden passierten, und trotzdem habe noch niemand an ein Verbot dieser Rasse gedacht. (Allerdings sagen die ausländischen Statistiken, auf die sich Giger beruft, nichts über die Schwere der Beissunfälle aus). Denkbar wären laut Giger als Präventionsmass-nahmen allenfalls obligatorische Erziehungskurse oder Prüfungen für Hunde und Halter. Auch eine anonyme, lediglich statistische Erfassung der Beissunfälle sei zu erwägen, sagt er ohne grosse Begeisterung.
Für Ernst Tobler, der die Mehrheit des Volkes hinter sich wähnt, sieht die Sache ohnehin einfacher aus, als dies die beiden Mitglieder der Arbeitsgruppe beschreiben: «Ich wünsche mir einfach eine flächendeckende Regelung, die tatsächlich eine Verbesserung bringt.» Denn er stufe ein Menschenleben doch noch wichtiger ein, als das eines Hundes, sagt der Besitzer eines Bergamasker- und eines Appenzeller-Mischlings. Und: Es dünke ihn, die Arbeitsgruppe brauche ziemlich lange, um das Thema zu erörtern. «Das Hundegesetz liesse sich bei einem Kaffee Crème anpassen.»
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dogsaver.de
 
  • 20. April 2024
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