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Nein, das ist alles im Gesetz / in den Ausführungsbestimmungen dazu geregelt und allgemeingültig.
Wenn man in RLP einen ERWEITERTEN Sachkundenachweis (nach dem Ludwigshafener Modell) ablegt, dann kann man Antrag auf einen Halti stellen.
Wenn man obendrauf die BH oder den Teamtest ablegt, dann kann man Antrag auf kpl. Maulkorbbefreiung stellen.
Manche Sachbearbeiter wissen das aber trotzdem nicht. Da muß man dann evtl. auch über die ADD gehen, wenn die sich quer stellen oder denen das hier unter die Nase halten:
Na toll... dann hat sich das mit der Backup Interessentin ja wohl erledigt... Sie sagte es wäre gemeindeabhängig und in ihrer Gemeinde nicht so.... nähe Worms...
Leider gilt in komplett RLP Leinen- und Maulkorbzwang für Am Staff, Staff Bull und Pit Bull und deren Mischlinge. Nur den Maulkorbzwang kann man lockern, wie von Midivi beschrieben.
Kurzinfo:
Warum meinst du, es sei das Aus? Da Backup wird ja am Anfang sowie so einen Maulkorb tragen . Später kann sie dann vielleicht die zusätzlichen Papiere beibringen, sodass es gelockert werden kann!?
Na toll... dann hat sich das mit der Backup Interessentin ja wohl erledigt... Sie sagte es wäre gemeindeabhängig und in ihrer Gemeinde nicht so.... nähe Worms...
DAS halte ich für ein Gerücht.
Sie sollte sich mal besser informieren.
Welche Gemeinde ist das denn?
Maulkorbzwang hat er sowieso, bis er den erweiterten !!! Sachkundenachweis bestanden hat und sie dann die schriftliche Genehmigung von der Gemeinde bekommt, das sie mit Halti laufen darf.
Derzeit wehrt sich da wohl jemand per Anwalt dagegen, aber noch ist nix durch.
Es gibt OÄ, die werden davon nicht abweichen und keine Genehmigung ausstellen, wenn die Bedingungen so sind wie oben angegeben.
Andere geben eine Genehmigung - das hängt vom Sachbearbeiter ab.
Es ist zwar nur ein Leitfaden, aber es kommt von der ADD.
Also Bekannte von mir hatten die Maulkorbbefreiung für ihre Staffhündin (ist jetzt schon 13 Jahre alt). Sie grummelt und kläfft an der Leine wenn andere Hunde kommen, der Ort in dem sie wohnen hat ihnen ne Maulkorbauflage verpasst..... aber vielleicht ist das nochmal was anderes, wenn der Hund sich auffällig zeigt
Also Bekannte von mir hatten die Maulkorbbefreiung für ihre Staffhündin (ist jetzt schon 13 Jahre alt). Sie grummelt und kläfft an der Leine wenn andere Hunde kommen, der Ort in dem sie wohnen hat ihnen ne Maulkorbauflage verpasst..... aber vielleicht ist das nochmal was anderes, wenn der Hund sich auffällig zeigt
Entweder der Hund hat Maulkorbzwang oder er hat keinen Maulkorbzwang.
Das kann man nicht auf eine Gemeinde beschränken.
Wenn ich eine Befreiung habe, dann gilt diese für ganz RLP.
Ich hab mit Thysson damals den erweiterten Sachkundenachweis gemacht und hatte innerhalb von 3 Wochen nach der bestandenen Prüfung ,die Maulkorbbefreiung.
Ich mußte es halt bei einem Sachverständigen TA machen und es kostete 168 Eoro + 10 Euro bearbeitungsgebühr und gilt für gesammt RLP.
Leinenbefreiung gibt es in RLP nicht!
Ich habe für Thysson die Maulkorbbefreiung brauche auch KEIN Halti .
Ich muß den Bescheid immer dabei haben,wenn Du bei Pit Staff&Co bist am 19.08 zeige ich Dir den gerne
Leinenzwang bleibt lebenslang.
Alles zum Maulkorb findet an unter meinem geposteten Link.
Vereinfacht:
Legt man den normalen Sachkundenachweis ab, ist hinterher Maulkorbzwang.
Legt man den erweiterten Sachkundenachweis ab, stellt man Antrag auf ein Halti.
Legt man obendrauf die BH oder den Teamtest ab, stellt man Antrag auf kpl. Befreiung.
Maulkorbbefreiung aufgrund körperlichen Gebrechen des Hundes sind auch möglich.
Derzeit wehrt sich da wohl jemand per Anwalt dagegen, aber noch ist nix durch.
Es gibt OÄ, die werden davon nicht abweichen und keine Genehmigung ausstellen, wenn die Bedingungen so sind wie oben angegeben.
Andere geben eine Genehmigung - das hängt vom Sachbearbeiter ab.
Es ist zwar nur ein Leitfaden, aber es kommt von der ADD.
ja, so ist es. NRW-Papiere zählen in RLP nicht. Dennoch gibt es auch in RLP kuriose Ausnahmen. Die VG Speicher kennt keine Listenhunde. Auf ihrem Gebiet gibt es keinen MK-Zwang. Das hat seinen guten Grund: diese Gemeinde lebt von den dort ansässigen Amerikanern, die ihre Hund mitbringen und dort privat, außerhalb der Housing-Area wohnen.
Diese gemeindeinterne Regelung ist aber so wie ein Gefälligkeitsgutachen vom TüV für unerlaubte Anbauteile. Bei einer Verkehrskontrolle bist Du trotzdem dran. Zwar wird es die Kontrolle nicht auf dem Gemeindegebiet geben, aber außerhalb kannst Du Dich nicht darauf berufen.
Es gibt möglicherweise noch andere Gemeinden, die das so handhaben, was sie auch wegen des Subsidiaritätsprinzips dürfen, doch ihre Erlaubnis erlischt an der Gemeinde- oder Stadtgrenze.
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Sorry, aber wenn er nicht erst den doch relativ weiten Weg nach Ottnang gefahren wäre, sondern sofort in Ebensee zu einem TA.könnte der kleine Hund event. noch leben .... DA trifft den Besitzer selbst eine nicht gerade kleine Schuld .... und Ottnang ist von Attnang-Puchheim auch wieder ein...
Wo war noch der Bericht über die Hunde, die allein mit den U- oder S Bahnen zur "Arbeit" fahren?
Ich meine es war in Moskau!?
Ob die sich auch vorher ´nen Maulkorb umtun?:rolleyes:
Oh, er ist noch da:
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