Auch wer einen Hund nur vorübergehend bei sich aufnimmt, muss Hundesteuer zahlen. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden- Württemberg hervor.
Mannheim: Hundesteuer wird auch bei "Hundeasyl" fällig
Auch wer einen Hund nur vorübergehend bei sich aufnimmt, muss Hundesteuer zahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.
Dieses Urteil ist nicht allgemeingültig, nicht einmal auf jeden Mannheimer zu übertragen, der Hunde zur Pflege aufnimmt. In der Urteilsbegründung steht:
Kostenrisiko per Pflegevertrag übernommen
Bei ihrem Urteil stützten sich die Mannheimer Richter jedoch auf Verpflichtungen, die die Tierschützerin eingegangen war. In einem Pflegevertrag war unter anderem festgehalten, dass sie für die Versicherung der Hunde aufkommt und auch für Schäden haftet. Damit trage die Klägerin das Kostenrisiko, entschied der VGH. ..."*
Quelle & kompletter Text:
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Hätte diese Dame also überhaupt gar keine Kosten für ihre Pflegehunde selbst übernommen, wären ihre Chancen besser gewesen nachzuweisen, dass sie nicht die tatsächliche Halterin ist.
Desweiteren ist die Hundestuer nach wie vor Sache der Komune. In Hörstel/NRW z.B. wurde die Hundesteuer komplett abgeschafft, also wird dort dann mit Sicherheit auch keine für Pflegehunde erhoben.
Jeder, der Hunde zur Pflege aufnimmt, muss sich daher im Vorfeld gut informieren, welche Kosten entstehen und wer sie trägt. Das umfasst eben nicht nur die Futter-, TA- und Versicherungskosten, sondern genauso die Hundesteuer. Und im Zweifelsfall muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass durch die Aufnahme eines Pflegehundes auch der evtl. vorhandene eigene Hund teurer wird.
* Text im Zitat gekürzt und Quelle hinzugefügt - Lewis7
unsere Gemeinde will auch Hundesteuer für Pflegehunde, allerdings erst nach - weiß nicht mehr genau - 3 oder 6 Monaten und auch dann, wenn der Tierschutzverein alle sonstigen Kosten übernimmt.
Auch wer einen Hund nur vorübergehend bei sich aufnimmt, muss Hundesteuer zahlen. Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Baden-Württemberg hervor.
Also Futterkosten trage ich freiwillig ebenso eine weitere Versicherung, da Aaron übers TH nur an der Leine versichert ist. Tierarzt bezahlt das TH und ich spende halt entsprechend
Ich überlege, ob ich nicht warten soll, bis sich die Gemeinde meldet, da Aaron ja gemeldet ist seit einem Jahr und mir gesagt wurde, sie prüfen das mit keine Steuer für Pflegehunde und melden sich, bis heute kam nichts...
Ich überlege, ob ich nicht warten soll, bis sich die Gemeinde meldet, da Aaron ja gemeldet ist seit einem Jahr und mir gesagt wurde, sie prüfen das mit keine Steuer für Pflegehunde und melden sich, bis heute kam nichts...
Beide Rassen fallen in BW doch unter den Absatz
Wie kommt das Gericht aufgrund der HVO dann zu diesem Urteil? Diesen Schrott von wegen Einzelfall hab ich hier in Bayern ja auch erleben müssen mit einer völlig verblödeten Auflage für meinen Rottweilerwelpen. Sie sagen einfach zu jedem, er sei...
Darüber hinaus gibt es inzwischen leider auch Hunde von knapp 40cm Höhe, die haben einfach kurze Beine, reichlich Gewicht und Muskelmasse und können auch erheblich schädigend beißen und sonstige Schäden anrichten, wenn man sie nicht führen kann.
Das macht rundum keinen Sinn.
Die Süße (die jetzt Wilma heißt) hat sich superschnell eingelebt, hat als besten Kumpel nun einen Kater an ihrer Seite und macht ihrer neuen Familie einfach nur Freude. :)
Grüßlies, Grazi