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Der Staat hat keinen Bock wegen so einer "unbedeutenden" und vor allen Dingen undurchsichtigen Angelegenheit eine Verhandlung zu führen. Denen ist lieber, wenn die Angelegenheit erleigt ist.

Wie ich schon erklärte, kann man nicht einfach so das Tier eines anderen Menschen umbringen, in dem man auf es einsticht. So etwas muss man erklären können und ich bin mir sicher, dass bei einer Verhandlung eine Erklärung verlangt wird, die zumindest schlüssig ist, wenn es keine Beweise gibt.

Dass sich zwei Hunde gegenseitig beißen, ist keine Erklärung!!!!!!!!! Wenn das eine Erklärung wäre, hätten wir in Deutschland jeden Tag mehrere erstochene Hunde.

Und zum verloren gegangenen Messer muss man sagen, dass so eine Geschichte alles andere als glaubhaft ist. Und das jemand ein Messer in der Tasche griffbereit hat, macht den Mann ebenfalls mysteriös.

So ein Richter wird in jedem fall fragen, warum man überhaupt ein solches Messer bei sich trug und griffbereit hatte. Warum und weshalb man so schnell entschieden hat, dass nur mehrere Stiche in den Hals eine Lösung sind etc.

Übrigens entscheiden Richter nicht nur nach Tatsachen, sondern auch danach, was sie glaubhaft finden und ihnen logisch erscheint.

Es ist nicht so unwahrscheinlich, dass ein Richter zum Schluss kommt, dass der Mann so eine Tat geplant hat und deshalb ein Messer griffbereit hatte und an der Tat schuld hat, weil er ein Messer bei sich trug.

Es macht einen großen Unterschied, ob ich unbekümmert mit meinem Hund spazieren gehe und an nichts Böses denke und in so einer extremen Situation z.B. eine Glasscherbe vom Boden aufhebe, um diese wie ein Messer zu benutzen, oder ich mit dem Vorsatz und der Absicht spazieren gehe, dass sobald ein Hund meinen beißen sollte, ich mein Messer auspacke und zusteche.
 
Übrigens werden Urteile auch gefällt, um ein Zeichen zu setzen. Und ich kann mir eher vorstellen, dass ein Richter zeigen will, dass es nicht sein kann, dass man mit einem Messer in der Gegend rumläuft und dieses benutzt, wenn man es für nötig hält.
 

Eben - das ist es was ich so gruselig finde!

Würde ein Hund auf meine losgehen hätte ich als "Waffe" ne Leine, ein Handy, nen Mp3 Player und vielleicht nen Stein oder Stock der dort herumliegt... aber ein normaler Mensch geht doch nicht mit nem Messer spazieren... abgesehen von den niedlichen Taschenmessern, die man eh nicht aufbekommen würde in der Hektik...
 
Vorsatz und Absicht können in dem vorliegenden Fall vermutlich nicht nachgewiesen werden... ich denke, eine Zivilklage hat keine oder minimale Aussicht auf Erfolg! Der American Bulldog ist in NRW ein Listenhund, für den Leinen- und Maulkorb (???)-pflicht besteht, das ist schon mal ein grandioser An- bzw. Ausgangspunkt für einen Zivilstreit, im äußersten Fall könnte der Labrodor-Besitzer den Spieß umdrehen und am Ende (natürlich reine Mutmaßung und Spekulation) hätte er nichts anderes als sein Leben verteidigt... Ich bin zwar kein Jurist, aber ich könnte mir den Ausgang eines solchen - übrigens recht kostspieligen - Streits schon jetzt sehr gut vorstellen. Was bleibt, ist ein sehr fader Beigeschmack ... Und für mich die Erkenntnis, dass ich weiterhin versuchen werde, unsere Hunde - nie außer Sicht- und Reichweite geraten zu lassen, schon gar nicht VORSÄTZLICH !
 
 
Unabhängig davon, ob es jetzt ein Taschenmesser oder ein anderes Messer war:

Solange es kein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz war, darf der Mann das Ding mit sich herumtragen. Zur Begründung könnte er z. B. sagen, dass sein Hund schon desöfteren von freilaufenden "Kampfhunden" bedroht wurde und er genau zum Zwecke der Verteidigung seines Hundes dieses Messer mitführte...
 

Es hat glaube ich auch niemand gesagt, dass er das nicht darf - aber ich finde es halt schon ein wenig psycho...

Mal als Beispiel - ne Freundin und ich sind vor einigen Jahren am Bahnhof von so nem Typen echt eklig angemacht worden und waren froh, dass wir zu zweit waren - trotzdem führe ich jetzt nur Pfefferspray mit mir wenn ich Abends wo hin muss, wo es mir nicht ganz geheuer ist, und kein Messer...
 
Ich hab nicht vor, das Verhalten dieses Mannes zu rechtfertigen.

Das soll lediglich eine Erklärung dafür gewesen sein, warum auch eine Privatklage kaum erfolgversprechend sein wird.
 
Also die wirkung von Trenengas wird oft überschetzt nur mal so als tip.

Zum Messer ich kann nur jedem abraten Selbstschutz als begründung Anzugeben.
Desweiteren finde ich es kein bischen psycho ein normales taschen messer mit sich zu führen.

Grüsse Alex
 
@ Alex: Ich verstehe nicht ganz, weshalb Du die ganze Zeit auf einem "normalen Taschenmesser" rumreitest... es steht hier nicht zur Debatte, ob es legal ist, ein Taschenmesser mit sich zu führen oder nicht! Das Messer konnte (oder wollte oder wie auch immer) nicht gefunden werden, man kann aufgrund der tödlichen Verletzung davon ausgehen, dass es sich wahrscheinlich nicht um ein "normales Taschenmesser" gehandelt hat! Man kann aber auch nicht unterstellen, dass es sich um eine "illegale" Waffe im Sinne des Waffengesetzes gehandelt hat.
 
Meiner eischetzung nach (wenn ich mir die bericht zur den Verletzungen Anschau) ist es unwarscheinlich das es sich um ein Grosses Messer Handelt.

Grüsse Alex
 
Wilst du die frage wirklich beantwortet Haben ???

Grüsse Alex

Der ist irgent wo weit vorne
 
Natürlich, ich bin auch von nichts anderem ausgegangen Das beantwortet mir jedoch die Frage nach dem Bericht nicht, den Du Dir zu Gemüte geführt hast. Ich kann hier nirgends einen Bericht über die Verletzungen finden Und weiß somit auch nicht, wie man auf die Schlussfolgerung kommt, dass es sich bei der Waffe um ein kleines bzw. normales Taschenmesser gehandelt hat?
 
Der tiefste Stich war 7 cm tief und stolze 2,5 cm breit. Kein Taschenmesser hat eine Klingenbreite von 2,5 cm !
 

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