So... Hab nu Antwort bekommen!
Stuttgart,28.09.2006
Sehr geehrter Herr Piott,
vielen Dank für Ihr Mail vom 25. Juni 2006 an Herrn Minister Hauk zur o.g. Verordnung. Herr Minister Hauk hat es zur Kenntnis genommen und mich gebeten, Ihnen zu antworten.
Der von Ihnen angegebene Link kann nicht geöffnet werden, so dass ich zu dem Video keine Stellung beziehen kann.
Entgegen Ihrer Auffassung handelt es sich bei der Regelung von Baden-Württemberg zur Gefahrenabwehr vor gefährlichen Hunden um eine der am wenigsten einschneidenden Regelungen in Deutschland.
Die Verordnung sieht Maßnahmen für alle Hunde vor, die sich als gefährlich erweisen sollten. Sie gilt somit unabhängig von der Rassenzugehörigkeit für alle Hunde, die - wie Sie zum Ausdruck bringen - zu einer "Kampfmaschine" gemacht werden. Die Vermutung der Eigenschaft als Kampfhund kann in Baden-Württemberg - im Gegensatz zu Regelungen in anderen Bundesländern - im Rahmen einer Prüfung widerlegt werden.
Die Polizeiverordnung des Landes Baden-Württemberg enthält keine Regelung, wonach Hunde '"ihren letzten Atemzug" in einem Tierheim machen müssen. Sie ist vielmehr so aufgebaut, dass die Haltung von Hunden, die sich als ungefährlich erwiesen haben, lediglich Regelungen unterworfen wird, die eine Selbstverständlichkeit im Umgang mit Hunden darstellen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Kampfhunde oder andere Hunde handelt. Beispielsweise sind die Hunde so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen kann.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Jürgen Maier
Verarschen kann ich mich selber... Es gibt genügend hunde, die Ihren letzten Atemzug im TH machen müssen weil Sie nichtmehr rauskommen....
Schreibt mir mal bissel was, was ich dadrauf jetz Antworten könnte... Ich kann ja net schreiben...!
Grüßle