Rassegesetze aus Kostengründen
Auch wenn der Begriff geschichtlich anders verknüpft ist, trifft es damit leider den Nagel auf den Kopf. Wie kann es sich eine Landesregierung erlauben, die sich die wissenschaftliche Beratung der Politik auf die Fahnen geschrieben hat, sich auf solch eine diskriminierende Gesetzgebung zu einigen?
Ich zitiere hier unseren Ministerpräsident Böhmer der zu Einweihung der Nationalakademie der Wissenschaften sagte: „Politik ist angesichts immer komplizierter werdender Fragen zunehmend auf die Beratung durch die Wissenschaft angewiesen.“
Die wissenschaftliche Beratung in Bezug auf die per se Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen wurde durch fachliche und anerkannte Kompetenz durchgeführt und wird nun aus Kostengründen missachtet.
Einerseits beweihräuchert sich die Landesregierung aufgrund eines finanziellen Überschusses, aber andererseits wird aus Kostengründen an einem vernünftigen und effektiven Hundegesetz ähnlich den Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes gespart.
Warum überhaupt so ein Gesetz? Warum wird das „Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt“ (SOG LSA) nicht wirksam als Instrumentarium zum Schutz der Tiere und der Bevölkerung verwendet und dies durch etwaige Punkte erweitert?
Das Gesetz in der jetzigen Form, stößt auf eine breite Ablehnung unter den solidarisierten Hundefreunden und wird, wenn es verabschiedet ist, auf dem Weg der Klage einer rechtlichen Überprüfung standhalten müssen.