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watson

KSG-Mutti™
20 Jahre Mitglied
Keine Kampfhundesteuer nach Wesenstest

Ludwigshafen/Rheinland-Pfalz, 12.4.01

Stressverhalten und Wesensfestigkeit des Hundes - das sind die beiden
Schwerpunkte der erweiterten Sachkundeprüfung für gefährliche Hunde. Darüber
informierte gestern Bürgermeister Wilhelm Zeiser in einem Pressegespräch.
Diese Prüfung ist in Ludwigshafen neu, sie kann ab sofort abgelegt werden
und hat Modellcharakter in Rheinland-Pfalz.

Damit soll eine Möglichkeit geschaffen werden, die Kampfhundesteuer, die vom
Stadtrat auf 1200 Mark im Jahr festgelegt wurde, auf den normalen Satz von
210 Mark zu reduzieren. Mit Ludwigshafen sei dies nur in drei anderen
Städten in Rheinland-Pfalz möglich, erklärt Dr. Sabine Schall, Tierärztin
und Vorsitzende der Bezirkstierärztekammer Pfalz. Hier sind 353
"gefährliche" Hunde registriert. "Die ,Kampfhundesteuer' ist keine Strafe
für Hundehalter oder eine willkommene Einnahmequelle für die Stadt. Das
wurde uns immer wieder vorgehalten", betonte Zeiser. Daher habe die Stadt
mit dem erweiterten Sachkundenachweis erfüllbare Voraussetzungen geschaffen,
die es ermöglichten den normalen Steuersatz zu zahlen.

Im Gegensatz zur "Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde" vom 30. Juni
2000, in der nur von drei Hunderassen die Rede ist, hat sich die Stadt
Ludwigshafen für weitere sieben gefährliche Hunderassen entschieden, die
unter die Hundesteuersatzung fallen. Diese sind: American Bullterrier,
Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Kangal, Kaukasischer Owtscharka,
Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Pit-Bull-Terrier,
Staffordshire-Bullterrier sowie Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder
mit anderen Hunden. Zeiser: "Wir möchten damit einen Umstieg auf andere
Rassen verhindern."

Bei dem erweiterten Sachkundenachweis testen Tierärzte sowie andere
Sachverständige Stressverhalten und Wesensfestigkeit des Hundes. Dabei
handele es sich um neutrale Testpersonen, Tierärzte dürften also nicht ihr
eigenes Klientel testen, so Schall. Dr. Beate Engelhardt, Kreisveterinärin
des Landkreises Ludwigshafen, erklärt: "In dem in zwei Teile untergliederten
praktischen Test ist der Hund einmal auf einem umfriedeten Platz ohne
Maulkorb und einmal außerhalb des Platzes mit Maulkorb gefordert." Dabei
werde auch seine Reaktion in alltäglichen Begegnungen getestet,
beispielsweise wenn er angebunden auf seinen Halter warte und ein Jogger
vorbei laufe. Daneben stehe auch die Prüfung des Gehorsams im Vordergrund.

Wer bis zum 30. Juni 2002 den Nachweise erbracht hat, wird rückwirkend zum
1. Januar 2001 von der erhöhten Steuer befreit.


--

Quelle:
 
  • 30. April 2024
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