Also nun bin ich völlig verwirrt...
Ich habe ja nun bereits den dritten Bullterrier.
Alle Wünsche des OA wurden erfüllt, brav Wesenstests gemacht usw usw.
MEINE Info war bisher - auch mit bestandenem Wesenstest besteht in ganz BW weiterhin LeinenPFLICHT - kann mir einer sagen WO das steht
Für meine Bullis habe ich eine Ausnahmegenehmigung für einige Gebiete rund um meinen Wohnort - natürlich haben die auch was gekostet.
Als ich meine Cleo in einem Gewühl freilaufender Goldis und Tut-Nixen abgeleint habe, da sie kurz vorm durchdrehen bei so viel Bedrängung war, wurde ich glatt beim OA angezeigt
Und nun "höre" ich, dass es ja völliger Quatsch sei - also ein Hund, der ja durch den Verhaltenstest wiederlegt hat, dass er ein Kampfhund ist, muss nur dort an der Leine geführt werden, wo grundsätzliche Leinenpflicht für alle Hunde gilt - ja klar, logisch wäre es, aber ich hatte eine andere Info
Man bekommt ja immer so viele Dinge vom hören-sagen mit, aber wenn irgendwo in BW es so gehandhabt wird, dass Bulli mit Wesenstest ganz normal überall außerhalb von geschlossenen Ortschaften frei laufen darf - also dann möchte ich das auch! Und mein Geld zurück!!
Kann eine Gemeinde sich über Landesrecht (BW) - bisher bin ich davon ausgegangen das es Recht ist - derart hinwegsetzen kann
Denn nach dem hier:
wäre es ja sowieso interessant da ein wenig "nach zu haken"
Ich habe ja nun bereits den dritten Bullterrier.
Alle Wünsche des OA wurden erfüllt, brav Wesenstests gemacht usw usw.
MEINE Info war bisher - auch mit bestandenem Wesenstest besteht in ganz BW weiterhin LeinenPFLICHT - kann mir einer sagen WO das steht
Für meine Bullis habe ich eine Ausnahmegenehmigung für einige Gebiete rund um meinen Wohnort - natürlich haben die auch was gekostet.
Als ich meine Cleo in einem Gewühl freilaufender Goldis und Tut-Nixen abgeleint habe, da sie kurz vorm durchdrehen bei so viel Bedrängung war, wurde ich glatt beim OA angezeigt
Und nun "höre" ich, dass es ja völliger Quatsch sei - also ein Hund, der ja durch den Verhaltenstest wiederlegt hat, dass er ein Kampfhund ist, muss nur dort an der Leine geführt werden, wo grundsätzliche Leinenpflicht für alle Hunde gilt - ja klar, logisch wäre es, aber ich hatte eine andere Info
Man bekommt ja immer so viele Dinge vom hören-sagen mit, aber wenn irgendwo in BW es so gehandhabt wird, dass Bulli mit Wesenstest ganz normal überall außerhalb von geschlossenen Ortschaften frei laufen darf - also dann möchte ich das auch! Und mein Geld zurück!!
Kann eine Gemeinde sich über Landesrecht (BW) - bisher bin ich davon ausgegangen das es Recht ist - derart hinwegsetzen kann
Denn nach dem hier:
wäre es ja sowieso interessant da ein wenig "nach zu haken"