Leinenlos mit Wesenstest??

Brille

15 Jahre Mitglied
Also nun bin ich völlig verwirrt...
Ich habe ja nun bereits den dritten Bullterrier.
Alle Wünsche des OA wurden erfüllt, brav Wesenstests gemacht usw usw.

MEINE Info war bisher - auch mit bestandenem Wesenstest besteht in ganz BW weiterhin LeinenPFLICHT - kann mir einer sagen WO das steht :verwirrt:

Für meine Bullis habe ich eine Ausnahmegenehmigung für einige Gebiete rund um meinen Wohnort - natürlich haben die auch was gekostet.
Als ich meine Cleo in einem Gewühl freilaufender Goldis und Tut-Nixen abgeleint habe, da sie kurz vorm durchdrehen bei so viel Bedrängung war, wurde ich glatt beim OA angezeigt :uhh:

Und nun "höre" ich, dass es ja völliger Quatsch sei - also ein Hund, der ja durch den Verhaltenstest wiederlegt hat, dass er ein Kampfhund ist, muss nur dort an der Leine geführt werden, wo grundsätzliche Leinenpflicht für alle Hunde gilt - ja klar, logisch wäre es, aber ich hatte eine andere Info:gruebel:

Man bekommt ja immer so viele Dinge vom hören-sagen mit, aber wenn irgendwo in BW es so gehandhabt wird, dass Bulli mit Wesenstest ganz normal überall außerhalb von geschlossenen Ortschaften frei laufen darf - also dann möchte ich das auch! Und mein Geld zurück!!

Kann eine Gemeinde sich über Landesrecht (BW) - bisher bin ich davon ausgegangen das es Recht ist - derart hinwegsetzen kann :verwirrt:

Denn nach dem hier:

wäre es ja sowieso interessant da ein wenig "nach zu haken"

 
  • 19. Mai 2024
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Hi Brille ... hast du hier schon mal geguckt?
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Die Leinenpflicht nach bestandnem Wesenstest besteht in ganz Baden-Württemberg.
So wie du, hab ich von meinem OA jedoch auch eine leinenbefreiung erhalten.
Schau mal, hier der Auszug der LHVO BW:
(6) Für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde sind, können im Einzelfall von der Ortspolizeibehörde Ausnahmen von Absatz 3 Satz 1 zugelassen werden, wenn Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Sie können zeitlich und örtlich sowie auf bestimmte Personen beschränkt, befristet oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden.
 
Jo, genau so habe ich es auch vom OA gesagt bekommen und auch "verstanden".

Bin nur ein wenig verwundert - andere haben wohl Leinenbefreiung für Bulli außerhalb geschlossener Ortschaften (Mehrzahl :verwirrt:) nach dem Wesenstest...
 
Ich glaub ich steh grad auf dem Schlauch :verwirrt:

Du hast doch auch eine Ausnahmegenehmigung/ Leinenbefreiung?!?

Wieso dann deine Frage bzgl. "ausserhalb geschlossener Ortschaften"?

Innerhalb geschlossener Ortschaften herrscht im Normalfall für jeden Hund, seis Pudel, Labbi, Pit,etc. Leinenzwang.

Deshalb ist dies doch richtig, wenn die Leinenbefreiung nur für Gebiete ausserhalb geschlossener ORtschaften gilt.
 
Ja, bei uns ist alles iO. :hallo:
(der Antrag für die Ausnahmegenehmigung für Lise liegt schon bereit und wird gleich nach dem Test beim OA abgegeben!)

Nur wurde ich "von jemandem" darauf hingewiesen, dass "jemand" eine Leinenbefreiung außerhalb geschlossener Ortschaften (wie gesagt, Mehrzahl!) nach dem Wesenstest bekommen hat - hier in BW.
Weil Kampfhund wird ja durch Test wiederlegt und somit gelten die Rechte wie für alle anderen Hunde auch :verwirrt:

... ich glaub ja, da läuft "jemand" auf sehr dünnem Eis
 
Innerhalb geschlossener Ortschaften herrscht im Normalfall für jeden Hund, seis Pudel, Labbi, Pit,etc. Leinenzwang.

Deshalb ist dies doch richtig, wenn die Leinenbefreiung nur für Gebiete ausserhalb geschlossener ORtschaften gilt.

ja, aber doch nicht für ganz BW :verwirrt:
 
Ich versteh glaub das Problem. Du meinst, dass diese Hunde automatisch mit dem WT eine Leinenbefreiung für ganz BW hätten, ohne je einen Antrag dafür stellen zu müssen? Oder?
 
:crazy: irgendwie fehlen mir die richtigen erklärenden Worte.

Also mich wundert, wie Gemeinde A eine Leinenbefreiung gibt, die dann in Gemeinde B-Z Gültigkeit hat!?
Da können die anderen nix sagen :uhh:
Eine Leinenbefreiung für ganz BW!?!?!

Wir haben sie NUR für rund-um-den-Wohnort. Also Gemeindegebunden.
Auch die Steuer ist vom Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.
Jeder kocht sein eigenes Süppchen :unsicher:

Also beantrage ich jetzt eine Leinenbefreiung und kann dann meinen Hund auch in Landkreisen/Gemeinden in denen es so etwas prinzipiell nicht gibt auch frei laufen lassen :verwirrt:

Irgendwie versteh ich es nicht :heul:
 
Nein, du bekommst immer nur eine leinenbefreiung für deine jeweilige Stadt/Gemeinde.
Denk ich auf jeden Fall, da es, wie du bereits gesagt hast, nicht sein kann, dass eine Stadt für ganz BW entscheidet.
 
Eine Leinenbefreiung für ganz BaWü gibt es nicht, es gibt Leinenbefreiungen die das OA für seinen Bezirk austeilt.
 
:lol:
naja zumindest verstehen wir uns nun ;)

Allerdings habe ich von Bullterrierhaltern erfahren, die ihren Hund sehr wohl einfach so frei laufen lassen können :verwirrt:
Wird wohl auch in BW ordentliche Unterschiede gemacht.
Sie haben nur die Bescheinigung über bestandenen Wesenstest - somit Hund kein Kampfhund mehr - also gleiche Rechte wie jeder Pudel auch.

Wir haben leider nicht dieses Glück, weil in unseren Unterlagen steht ausdrücklich drin -
in der "Bescheinigung über das Ergebnis der Verhaltensprüfung nach $1 Absatz 4 der Polizeiverordnung des Innenministeriums...." stehen nur die Daten vom Hund und das er "... erfolgreiche Teilnahme an der Verhaltensprüfung.... bescheinigt"

ABER in der "Entscheidung..." in der ich vom OA unserer Stadt erhalten habe wo steht"... Eigenschaft im Sinne von §1... (bla bla)... wurde wiederlegt." steht in der Begründung "Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihr oben näher bezeichneter Hund außerhalb des befriedeten Besitztums sicher an der Leine zu führen ist... am Halsband eine Kennzeichnung anzubringen ist, auf Grund derer der Hundehalter ermittelt werden kann..."


Eigentlich macht mich das richtig sauer!!!
Es ist doch so schon schwierig die Unterschiede der verschiedenen Bundesländern zu verstehen - aber das in BW einige Hunde ohne Gedöns frei laufen dürfen und andere nicht :wand:
 
:lol:
"Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihr oben näher bezeichneter Hund außerhalb des befriedeten Besitztums sicher an der Leine zu führen ist... am Halsband eine Kennzeichnung anzubringen ist, auf Grund derer der Hundehalter ermittelt werden kann..." [/SIZE]

Ich kenne persönlich niemand der automatisch mit bestandenem WT die Leinenbefreiung in BW bekommt. So wie bei Dir oder so ähnlich formuliert steht es meines Wissens in fast allen Bescheinigungen zum WT. Die Leinenbefreiung muss extra beantragt werden und wird nur sehr selten genehmigt. Ich hab zwar eine schriftliche Leinenbefreiung aber die gilt nur für meine Stadt. Wenn ich mit den Mädels meine Waldrunde drehe komme ich durch 3 verschiedene Bezirke und müsste dabei in 2 Teilen anleinen. Sehr sinnvoll alles! :eg:

Connie
 
Das Glück ist kein Glück, sonder in der Kampfhundeverordnung BaWü steht ganz klar , das eine Leinenbefreiung nur das zuständige OA ausstellen kann.

Und ein OA kann keine Leinenbefreiung für andere OA ausstellen.

Das alles ist reine Unwissenheit.
 
Eben diese Unwissenheit wird mir vorgeworfen - dass ich mich brav an alles was das OA wünscht halte und alles tu um nur nicht aufzufallen.

Eigentlich ist es mir auch wurscht, aber wenn es tatsächlich möglich ist, einen Wesensgetesteten Hund frei laufen zu lassen - dann möchte ich das gerne auch für meine Mädels!
Das beschäftigt mich sehr - gegen die Steuern zu wehren ist sinnlos, wenn auch sehr ungerecht...

Aber Freiheit für die Mädels, ja das wäre schön.

Mein ursprünglicher Gedanke war ja, wenn in Bayern dies hier:
"München (dapd-bay). Entweder alle an die Leine oder keiner: Wenn eine Gemeinde erlaubt, Schäferhunde frei laufen zu lassen, darf sie für Kampfhunde mit bestandenem Wesenstest keinen Leinenzwang anordnen. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs hervor. Alleine aufgrund der Rasse sei eine unterschiedliche Behandlung von Kampfhunden mit bestandenem Wesenstest und anderen großen und kräftigen Hunden nicht zu rechtfertigen.
..."
möglich war, warum dann nicht auch hier - einfach behandeln wie es sich nach dem Gleichheitsgrundsatz gehört :verwirrt:
 
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