Leinenbefreiung - was schriftliches??

sam-salem

15 Jahre Mitglied
Hallo,

ich habe mal wieder eine Frage bezüglich der Befreiung vom Leinenzwang.

Also in unserer Gemeinde läuft Gizmo durch seinen Wesenstes als ganz normaler Hund ohne MK und ohne Leine(ausserhalb bebauter Gebiete, wie alle halt). Wenn ich es richtig verstanden habe, darf er ja, da in "seiner" Gemeinde befreit, auch in anderen Gegenden "ohne" laufen. Ich habe allerdings für die Befeiung nichts schriftliches von der Gemeinde, das ich irgendwo "vorweisen" könnte, die meinten nur: "das ist bei uns ein ganz normaler Hund... der braucht sonst nix"
Wie sieht das denn bei Euch so aus??? Was steht denn da überhaupt in der Bescheinigung drin? Ich weis allerdings auch nicht, ob ich nochmal zur Gemeinde soll und auf was schriftliches bestehen soll - ich will sie ja nicht auf den Gedanken bringen, evtl. irgendwo nachzufragen und doch noch Auflagen zu bekommen :verwirrt:

Bitte um Rat
 
  • 16. Mai 2024
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Also hier in NRW haben wir den Verhaltenstest gemacht. Ca. eine Woche später bekommt man Post vom Veterinäramt. Dieses Schreiben leitet man an das örtliche Ordnungsamt weiter und dann kriegt man schriftlich mitgeteilt, dass der Hund MK- und Leinenbefreiung hat. Dieses Schreiben muss man eigentlich immer bei sich führen (ebenso die Haltergenehmigung), um bei Bedarf auch alles beweisen zu können.
Gruß
 
:hallo: Hallo Alex,

welcher Rasse gehört dein Gizmo denn an?

Die drei Rassen gem. § 1 Abs. 2 bekommen normalerweise nur Maulkorbbefreiung

Rassen gem. § 1 Abs. 3 nur Leinenbefreiung (da vorher nicht Maulkorbpflichtig

in Baden-Qürttemberg.

Eine entsprechende Bescheinigung erhälst du nach erfolgreich absolviertem Verhaltenstest normalerweise von deiner Ortspolizeibehörde. Je nachdem was auf dem Veterinäramt los ist, kann das aber MONATE !!! dauern, bis die das an die Ortspolizeibehörde melden.

Die Bescheinigung die du dann erhälst, wird individuel von der Ortspolizeibehörde erstellt und die, bzw. eine Kopie davon, muss auch jeder mitführen, der Gizmo ausführt.

Es hängt auch von der Gemeinde ab, ob die Befreiung nur für bestimmte ausführende Personen gilt und ob der Geltungsraum eingeschränkt wird.

Wir haben Glück. Wir haben für Caro eine "Befreiung von der Leinenpflich", ohne räumliche Einschränkung bzw. Personenbindung.

Als FBernhauer auch eine Bescheinigung für seine BX Princess bekam, galt die nur für ihn und seine Ehefrau. Da er meine Bescheinigung kannte, hat er die dann noch geändert bekommen auf die Personeneinschränkung "geeignete zuverlässige personen" oder so ähnlich.

Hängt aber absolut von der ausstellenden Gemeinde ab. Ist direkt Stuttgart zuständig? Hat man bei euch wirklich Chancen auf Leinenbefreiung für Hunde gem. § 1 Abs. 2 der PolVO BW???

Caro-BX
 
Bei mir steht auf der Rückseite der anmeldung folgender Zusatz. (Wurde nachträglich geschrieben.)

Befreiung von der Pflicht, das Tier an der Leine
zu führen, wird erteilt.
Auf dieser Befreiung entgegengestellte Polizei -
verordnungen wird besonders hingewiesen.

Nußloch, den 17.10.2001 (Dienstsiegel)

Das scheint zu reichen.:D

Wohne in BW, Rhein-Neckar-Kreis
LG
Volker
 
Hallo Ihr Lieben,

vielen Dank erstmal für die Antworten.

Also Gizmo ist ein Am. Staff, also § 1 Abs. 2

Original geschrieben von Caro-BX
:hallo: Hallo Alex,

Die drei Rassen gem. § 1 Abs. 2 bekommen normalerweise nur Maulkorbbefreiung

Rassen gem. § 1 Abs. 3 nur Leinenbefreiung (da vorher nicht Maulkorbpflichtig

in Baden-Qürttemberg.

Hängt aber absolut von der ausstellenden Gemeinde ab. Ist direkt Stuttgart zuständig? Hat man bei euch wirklich Chancen auf Leinenbefreiung für Hunde gem. § 1 Abs. 2 der PolVO BW???

Caro-BX

steht das irgendwo? konnte ich auch der Verordnung jetzt so nicht rauslesen :rolleyes:

Ich finde nur § 4 Abs 6.:
(6) Für Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die keine Kampfhunde sind, können im Einzelfall von der Ortspolizeibehörde Ausnahmen von Absatz 3 Satz 1 zugelassen werden, wenn Menschen, Tiere oder Sachen nicht gefährdet werden. Sie können zeitlich und örtlich sowie auf bestimmte Personen beschränkt, befristet oder unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden.

Also passt das doch. Gizmo ist §1 Abs. 2 und kein Kampfhund.

Also nochmal zur erklärung: wir haben Gizmo ja aus dem Tierheim Reutlingen (BW) mitsamt Bescheinigung über Verhaltensprüfung der Ortspolizeibehörde. Diese - so wurde uns gesagt - müssent wir immer bei uns führen. Hiermit wäre die Maulkorbbefreiung bescheinigt. Zur Leinenbefreiung ist dann die jeweilige Gemeinde dann zuständig. Wir dann bei unserer Gemeinde nachgefragt und sind "mündlich" befreit worden - siehe oben.

Stuttgart ist nicht direkt zuständig, sonder Rechberghausen, eigenständige Gemeide. Befreiung ist auch in anderen Gemeinden möglich, bei einer Freundin wollen sie für die Pit-Bull Hündin einen BH-Prüfung. Ein Bulli in unserem Ort ist genauso "mündlich" befreit.
Mir ging es jetzt auch nur darum, dass es wahrscheinlich besser ist, was schriftliches zu haben, wenn wir auch wo anders unterwegs sind. Deshalb auch die Frage, was bei Euch so in der Bescheinigung drin steht.

Wenn das so reicht was raceman hat :) werd ich das evlt. so vorschreiben und von der Gemeinde "absegnen" lassen - was meint Ihr dazu???
 
Hallo Alex,

ja, die PolVO ist leider ziemlich bescheuert formuliert.

Natürlich hat dein Hund mit bestandenem Verhaltenstest bewiesen, dass er kein Kampfhund ist. Aber die Leinenpflicht gilt leider für alle zwölf Rassen gem. §1 Abs. 2 und 3.

Wie du richtig gesehen hast, kannst du dann bei deiner Polizeibehörde (auf dem Rathaus) Leinenbefreiung beantragen. Die Erfahrung zeigt, dass nur wenig Gemeinden diese auch gewähren. Wir mussten ja extra mit unserer BX - gem. PolVO kein Kampfhund, aber Leinenpflichtig! - den Verhaltenstest machen. Danach haben wir die Leinenbefreiung bekommen.

Frage am besten noch einmal bei der für dich zuständigen Stelle nach. Auf jeden Fall brauchst du über Maulkorb- und/oder Leinenbefreiung eine entsprechende Bescheinigung.

Wünsche dir und Gizmo viel Glück, dass ihr die entsprechende Bescheinigung bald bekommt.

Caro-BX
 
Noch vergessen: Lass dir die mündliche Leinenbefreiung unbedingt bestätigen!

Leider hat man nicht immer Gesprächspartner in den Ämtern die sich auskennen.

Und im Zweifelsfall musst du ja dem kontrollierenden Polizisten nachweisen, dass dein Gizmo von der Leinenpflich befreit ist.

Caro-BX
 
Puuhhh, wat ein Stress bei euch. Da kann man sich in NRW ja fast nicht beschweren...
 
Hallo,

wir kommen auch aus NRW und müssen die Leinen- und Maulkorbbefreiung immer mit uns führen.
Wenn wir sie mal vergessen und kontrolliert werden, kostet das 50 EUR.

Gruss
Heike + Daisy
 
kann man auch für einen "normalen" also nur einen 40/20-hund hier in NRW eine leinenbefreiung beantragen, ohne das er den WT absolviert hat? nee ne?
 
Eine Leinenbefreiung gilt nur außerhalb bebauter Ortsteile. Ein 40/20-Hund darf dort immer unangeleint laufen. Eine Leinenbefreiung innerhalb bebauter Ortsteile gibt es weder für Anlage- ,noch für 40/20-Hunde.
 
Original geschrieben von Acora
Eine Leinenbefreiung gilt nur außerhalb bebauter Ortsteile. Ein 40/20-Hund darf dort immer unangeleint laufen. Eine Leinenbefreiung innerhalb bebauter Ortsteile gibt es weder für Anlage- ,noch für 40/20-Hunde.

Vorsicht bei der Regelung mit bebauten Ortsteilen - das ist in der jeweiligen Stadtverordnung geregelt und kann sich unterscheiden - bei uns in Schwetzingen bezieht sich die Leinenpflicht z.B. auf das gesamte Stadtgebiet, was auch den Stadtwald einschließt.
 
Original geschrieben von Acora
Eine Leinenbefreiung gilt nur außerhalb bebauter Ortsteile. Ein 40/20-Hund darf dort immer unangeleint laufen.
Wie she schon schrieb: Vorsicht! Die Leinenbefreiung gilt nur für die Leinenpflicht gemäß Hundegesetz (hier: LHundG NW) oder Hunde-VO, nicht aber für die sich aus anderen Vorschriften ergebende, für alle Hunde geltende Leinenpflicht (kommunale Verordnungen, Landesforstgesetz etc.).
 
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