Langen
Hoehere Steuer ist rechtens
Langen (fm) Juristischer Erfolg fuer die Stadt Langen: Sie darf fuer
Kampfhunde eine Steuer von 936 Mark per anno kassieren. Das hat das
Verwaltungsgericht Darmstadt bestaetigt. Im Rathaus sind gegenwaertig
24 Kampfhunde gemeldet.
Seit Anfang 1999 bittet die Stadt Halter von Kampfhunden mit einem
wesentlich hoeheren Steuersatz zur Kasse. Statt 144 - wie fuer Dackel,
Schaeferhund oder Pudel - wird die sechseinhalbfache Summe faellig.
Das wollte ein Hundehalter nicht einsehen und legte bei der Stadt
Widerspruch ein. Begruendung: Sein Hund habe die einschlaegigen
Pruefungen bestanden und sei ungefaehrlich. Zudem verstosse eine
hoehere Steuer gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die entsprechende
Vorschrift der staedtischen Hundesteuersatzung sei willkuerlich und
damit verfassungswidrig.
Rechtsamtsleiter Peter Neumann wies den Widerspruch zurueck. Daraufhin
klagte der Hundehalter beim Verwaltungsgericht, das nun aber der Stadt
in allen Punkten Recht gab.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Klage unbegruendet sei, da
die Hundesteuersatzung der Stadt Langen rechtlich nicht zu beanstanden
sei. Die Stadt habe ihren Ermessensspielraum nicht ueberzogen. Es sei
ihr erlaubt, mit dem sechseinhalb Mal hoeheren Steuersatz das Ziel zu
verfolgen, die Haltung gefaehrlicher Hunde zurueckzudraengen.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskraeftig. Das Gericht folgte
jedoch einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur
Rechtmaessigkeit, Kampfhunde erhoeht zu besteuern.
Derzeit sind in Langen uebrigens Mitarbeiter der Firma Springer aus
Dueren unterwegs. Sie klappern alle 14 000 Haushalte ab. Ziel: die
Ermittlung des Hundebestands und damit auch die Erfassung von
Kampfhunden.
Quelle :
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Hoehere Steuer ist rechtens
Langen (fm) Juristischer Erfolg fuer die Stadt Langen: Sie darf fuer
Kampfhunde eine Steuer von 936 Mark per anno kassieren. Das hat das
Verwaltungsgericht Darmstadt bestaetigt. Im Rathaus sind gegenwaertig
24 Kampfhunde gemeldet.
Seit Anfang 1999 bittet die Stadt Halter von Kampfhunden mit einem
wesentlich hoeheren Steuersatz zur Kasse. Statt 144 - wie fuer Dackel,
Schaeferhund oder Pudel - wird die sechseinhalbfache Summe faellig.
Das wollte ein Hundehalter nicht einsehen und legte bei der Stadt
Widerspruch ein. Begruendung: Sein Hund habe die einschlaegigen
Pruefungen bestanden und sei ungefaehrlich. Zudem verstosse eine
hoehere Steuer gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Die entsprechende
Vorschrift der staedtischen Hundesteuersatzung sei willkuerlich und
damit verfassungswidrig.
Rechtsamtsleiter Peter Neumann wies den Widerspruch zurueck. Daraufhin
klagte der Hundehalter beim Verwaltungsgericht, das nun aber der Stadt
in allen Punkten Recht gab.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Klage unbegruendet sei, da
die Hundesteuersatzung der Stadt Langen rechtlich nicht zu beanstanden
sei. Die Stadt habe ihren Ermessensspielraum nicht ueberzogen. Es sei
ihr erlaubt, mit dem sechseinhalb Mal hoeheren Steuersatz das Ziel zu
verfolgen, die Haltung gefaehrlicher Hunde zurueckzudraengen.
Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskraeftig. Das Gericht folgte
jedoch einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur
Rechtmaessigkeit, Kampfhunde erhoeht zu besteuern.
Derzeit sind in Langen uebrigens Mitarbeiter der Firma Springer aus
Dueren unterwegs. Sie klappern alle 14 000 Haushalte ab. Ziel: die
Ermittlung des Hundebestands und damit auch die Erfassung von
Kampfhunden.
Quelle :
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