Ich kann jetzt nur für Nord-Baden allgemein schreiben:
Sprich mal mit dem zuständigen Amtsvet und dem Ordnungsamt.
In der Regel werden in Ba-Wü Wesenstests aus anderen Bundesländern beim Zuzug nicht anerkannt. Allerdings gibt es - abhängig vom jeweiligen Amtsvet - bei herzkranken Hunden eventuell die Möglichkeit, dass der Hund vom Wesenstest und Maulkorbpflicht befreit wird.
Ganz, ganz wenige Amtsvets und Behörden befürworten nach einer BH und Wesenstest eine Leinenbefreiung.
Ach so, in Karlsruhe gibt es übrigens keine erhöhte Hundesteuer für Listenhunde.
Nur wenn man sich hier zu Besuch, also nicht dauerhaft aufhält bekommt man keine Maulkorbbefreiung bzw. wird der WT aus einem anderen BL nicht anerkannt. Sowas muss man immer mit einem schriftl. Antrag machen. Und wird nur gewährt, laut Innenministerium wenn man vor hat nach BAWÜ zu ziehen.
Na wnigstens etwas!Ach so, in Karlsruhe gibt es übrigens keine erhöhte Hundesteuer für Listenhunde.
Klar, das werde ich machen!Wenn du eine Wohnung o.ä. suchst, erkundige dich bitte vorher bei der Gemeinde genau nach der "Kampfhundesteuer".
Ich weiß nicht, wer dir die Auskunft im Innenministerium gegeben hat. In der steht das tatsächlich anders - und die Verordnung gilt nach wie vor:Stimmt so nicht ganz. Nur wenn man sich hier zu Besuch, also nicht dauerhaft aufhält bekommt man keine Maulkorbbefreiung bzw. wird der WT aus einem anderen BL nicht anerkannt. Sowas muss man immer mit einem schriftl. Antrag machen. Und wird nur gewährt, laut Innenministerium wenn man vor hat nach BAWÜ zu ziehen.
Ich weiß nicht, wer dir die Auskunft im Innenministerium gegeben hat. In der steht das tatsächlich anders - und die Verordnung gilt nach wie vor:Stimmt so nicht ganz. Nur wenn man sich hier zu Besuch, also nicht dauerhaft aufhält bekommt man keine Maulkorbbefreiung bzw. wird der WT aus einem anderen BL nicht anerkannt. Sowas muss man immer mit einem schriftl. Antrag machen. Und wird nur gewährt, laut Innenministerium wenn man vor hat nach BAWÜ zu ziehen.
§1 (4) Satz 4 bedeutet, dass bei Hunden, die sich vorübergehend in Ba-Wü aufhalten, die Feststellung anderer Bundesländer, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder nicht, anerkannt werden.
§7 (2) Für Besuchshunde gilt Aufsichtspflicht nach §4 (1) und (2) sowie der Leinen- und Maulkorbzwang gemäß §4 (3) Satz 1 und (4).
Nach §4 (3) Satz 1 und (4) ist Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde vorgeschrieben.
Die Eigenschaft "Kampfhund" ist aber durch den Wesenstest widerlegt, der eben (s.o.) gemäß §1 (4) Satz 4 bei Besucherhunden auch von anderen Bundesländern anerkannt wird. Also gilt für Besucherhunde mit gültigem WT aus einem anderen Bundesland zwar Leinenpflicht, aber kein Maulkorbzwang.
Die Anerkennung des Wesenstests musst du dann beantragen, wenn der Hund dauerhaft in Baden-Württemberg lebt.
Ah, ich hatte genau das Gegenteil (Besuchshunde = keine MK-Befreiung und keine Anerkennung des WT) gelesen. Aber dann passt ja alles.Ich weiß nicht, wer dir die Auskunft im Innenministerium gegeben hat. In der steht das tatsächlich anders - und die Verordnung gilt nach wie vor:Stimmt so nicht ganz. Nur wenn man sich hier zu Besuch, also nicht dauerhaft aufhält bekommt man keine Maulkorbbefreiung bzw. wird der WT aus einem anderen BL nicht anerkannt. Sowas muss man immer mit einem schriftl. Antrag machen. Und wird nur gewährt, laut Innenministerium wenn man vor hat nach BAWÜ zu ziehen.
§1 (4) Satz 4 bedeutet, dass bei Hunden, die sich vorübergehend in Ba-Wü aufhalten, die Feststellung anderer Bundesländer, ob es sich um einen Kampfhund handelt oder nicht, anerkannt werden.
§7 (2) Für Besuchshunde gilt Aufsichtspflicht nach §4 (1) und (2) sowie der Leinen- und Maulkorbzwang gemäß §4 (3) Satz 1 und (4).
Nach §4 (3) Satz 1 und (4) ist Leinen- und Maulkorbzwang für Kampfhunde vorgeschrieben.
Die Eigenschaft "Kampfhund" ist aber durch den Wesenstest widerlegt, der eben (s.o.) gemäß §1 (4) Satz 4 bei Besucherhunden auch von anderen Bundesländern anerkannt wird. Also gilt für Besucherhunde mit gültigem WT aus einem anderen Bundesland zwar Leinenpflicht, aber kein Maulkorbzwang.
Die Anerkennung des Wesenstests musst du dann beantragen, wenn der Hund dauerhaft in Baden-Württemberg lebt.
glaube mir ich kenne die lhvo auswendig. und nicht anderes habe ich geschrieben. nur etwas umständlich formuliert.
der §7 ist mehr wie bescheiden formuliert, aber es ist leider so dass kat. 1 hunde trotz wt, wenn sie sich nur vorübergehend hier aufhalten maulkorbzwang haben weil ihr wt nicht anerkannt wird.
das geht nur wenn man vorhat in bawü mit diesem hund wohnhaft zu werden.
Eben deshalb würde ich mich einfach auf die geltende Verordnung berufen und nicht auf die Aussage von einem Mitarbeiter des IM oder OA Stuttgart. In der Verordnung ist geregelt, dass der WT von Besucherhunden und Hunden auf der Durchreise anerkannt wird. So wird das z.B. auch in Mannheim gehandhabt.der §7 ist mehr wie bescheiden formuliert, aber es ist leider so dass kat. 1 hunde trotz wt, wenn sie sich nur vorübergehend hier aufhalten maulkorbzwang haben weil ihr wt nicht anerkannt wird.
das geht nur wenn man vorhat in bawü mit diesem hund wohnhaft zu werden.
Für mich der absolute Schwachsinn, umgekehrt wäre es nachvollziehbar!
Wie muss/kann ich denn nachweisen das ich vorhabe mit meinem Hund in BW sesshaft zu werden? Einen Makler beauftragen? Wohnungsgesuche in der Tageszeitung aufgeben?
Das hat nichts mit rauslesen zu tun. Im § 7 wird ausdrücklich der Durchreiseverkehr angesprochen.
Diese Aussage von einem Mitarbeiter des Innenministeriums oder OA widerspricht der VO.
Ich würde diese Aussagen, sofern sie schriftlich vorliegen, juristisch prüfen lassen.
Doch, habe ich. Du mich auch?ich glaube du hast mich immer noch nicht so recht verstanden.
Richtig. So steht das auch in der Verwaltungsvorschrift zur Verordnung.wenn ich vorhabe nach bawü zu ziehen, dann kann ich meinen wt hier in bawü anerkennen lassen.
Da scheint das OA Stuttgart anderer Ansicht zu sein als Ordnungsämter im Rest Ba-Wü.wenn ich nur hier urlaub machen will, dann geht das nicht. bzw. für die dauer eines besuches gibt es keine generelle mk-befreiung. das heißt auch hier müsste ich meine wt-papiere ans zuständige oa schicken und anerkennen lassen.
Für die Verordnung gibt es eine Verwaltungsvorschrift. In der Verwaltungsvorschrift gibt es keinen Passus, der einen schriftlichen Antrag auf Maulkorbbefreiung für Besucherhunde vorsieht - bzw. eine Absage an die generelle MK-Befreiung für Besucher und Durchreisende mit WT aus anderen Bundesländern.ich weiß was in der vo drin steht und weiß auch dass im §2 absatz 4 satz drin steht dass wt anderen bl dem wt in bawü gleichgestellt werden.
aber da steht nicht drin wie es gehandhabt wird.
und laut IM und OA Stuttgart muss es schriftl. beantragt werden.
es gibt ohne prüfung der papiere keinen freifahrtschein laut OA.
aber wir haben am freitag nächste woche einen termin beim oa stuttgart. mal sehen was da dann bei rumkommt. werde die darauf nochmal ansprechen.
Danke, das habe ich mir fast gedacht, Männe wollte eventuell über Frankreich die Heimreise antreten. Angeblich ist der Dicke reinrassig, allerdings habe ich nur einen "Ahnenpass" oder wie das Ding heisst, aber kein Gutachten oder ähnliches.