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  • 20. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi matty ... hast du hier schon mal geguckt?
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In solch einem Fall ist es keine Selbstjustiz, sondern je nach Landesjagdgesetz das Recht des Jägers.
 
Da muss es doch andere Wege geben, selbst wenn das stimmt was der Jaeger sagt
Ordnungsamt oder Anzeige oder so.

Mein Maenne hat eine Zeit lang ueble Drohungen von eine Hundehalterin bekommen, weil er ihre 2 Kleinhunde mehrfach eingesammelt und ins TH gebracht hat, Und da gesagt hat er kenne den Halter nicht. Beim erste Mal hat sie ihn angesprochen, dass sie todesangst um ihre Hunde gehabt haette und tagelang nicht wusste wo die waeren. Aber geaendert hat sie an ihrem Verhalten nix. Beim zweiten Mal im TH hat sie ihn bei einer Begegnung im Wald angeschrien dass er ihre Hunde entfuehrt wenn sie mal kurz wegsieht
 
Widerlicher Typ.
Ich bin froh, dass hier in Luxemburg weder auf Hunde noch auf Katzen geschossen werden darf.
 
Widerlicher Typ.
Ich bin froh, dass hier in Luxemburg weder auf Hunde noch auf Katzen geschossen werden darf.

Aber ist das immer besser?
Seit einer Änderung des Jagdgesetzes (zumindest in NRW) dürfen verwilderte Katzen nicht mehr von Jägern geschossen werden, sondern müssen eingefangen und in Tierheime gebracht werden. Aber ist das wirklich eine Lösung?
Die Katzen in dem Video tun mir unheimlich leid.

https://www.facebook.com/video.php?v=1525672840837226
 
ich kenn das Jagdgesetz in NRW nicht
Aber warum kann man denn die Katzen nicht kastrieren und dann wieder irgendwo aussetzen?
 
ich kenn das Jagdgesetz in NRW nicht
Aber warum kann man denn die Katzen nicht kastrieren und dann wieder irgendwo aussetzen?

Das scheint nichts zu bringen. In Niedersachsen werden die Kosten für die Kastration verwilderter Katzen vom Land übernommen, trotzdem steigt die Anzahl der verwilderten Katzen immer weiter an.
Vermutlich müsste man einfach noch viel mehr Katzen einfangen und kastrieren, um einen Effekt zu erzielen.
 
Soweit ich weiss, werden für solche Katzen immer Plätze gesucht, in den sie wild leben können, nachdem sie kastriert und geimpft sind. Bauernhöfe, Reiterhöfe, Leute mit grossen Grundstücken. So, dass sie versorgt sind, aber keinen Kontakt mit dem Menschen haben müssen, wenn sie nicht möchten.
Unser Freebee ist so einer. Den sehen wir im Sommer manchmal ein/zwei Wochen nicht, aber bei schlechtem Wetter weiss er, wo er Unterschlupf findet
 
Paulemaus hat ihre Hasskappe auf weil es um Jaeger geht
 
Wird ja auch geprüft. Gründlich. Seit Juli.
In solch einem Fall ist es keine Selbstjustiz, sondern je nach Landesjagdgesetz das Recht des Jägers.

Das ist eben genau in diesem speziellen Fall genau die Frage.
Darauf, dass sich grundsätzlich die Frage der Selbstjustiz nicht stellt, hatte ich ja schön geschrieben,

Darüber hinaus hoffe ich sehr, dass es solche Fälle ansehen nicht gibt.
Das meine ich:

 
Naja, wenn die Hunde wirklich öfter wildern waren, oder ganz allegemein so weit ab allein unterwegs, ist es nicht ganz fair das jetzt dem Jäger in die Schuhe zu schieben a la "mit seinem Wissen". Das ist Verschulden der HH und zwar ganz allein.

Ich finde seine Schilderung durchaus glaubhaft vorgetragen, können aber natürlich auch Schutzbehauptungen sein. Und "Zeugen" findet man in Augsburg schnell, wenn man mit dem halben Landstrich verwandt ist

Was ich immernoch vollkommen absurd finde, ist das der Hund nicht tot war. Das geht, grade für Jäger, gar nicht. Wenn er schiesst, muss er das anständig machen und sich vergewissern dass das Tier tot ist und nicht leidet. Und es fällt mir schwer zu glauben, dass er das nicht routinemäßig gemacht hat. Das ist eine Sauerei.
 

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