Alle Hunde anleinen
VON CLEMENS SCHMINKE, 04.10.01, 17:59h, aktualisiert 19:55h
Bei der Stadt ist eine neue Grünflächenordnung in Vorbereitung. Darin soll unter anderem der „Anleinzwang“ für Hunde klarer geregelt werden.
Noch liegt nicht Schriftliches vor, aber die Zielrichtung der Überlegungen ist klar: In Köln soll es künftig einen generellen Anleinzwang geben. „Wir wollen die Rechtsunsicherheit beseitigen“, sagt Werner Adams, Leiter des Grünflächenamts. Die bisherige Regelung zum Anleinzwang sei nicht praktikabel wegen der Aufteilung in veraltete Spezialbestimmungen. So gelte bisher beispielsweise, dass Hunde in „Schmuckanlagen“, die als solche ausgewiesen sind, nicht frei herumlaufen dürfen. Doch es gebe - außer zum Beispiel im Rheinpark - in Köln „so gut wie keine solchen Anlagen mehr“, sagt Adams. Auch die Vorschrift, dass Hunde in der Zeit vom 15. April bis zum 15. Oktober auf gekennzeichneten Liegewiesen ohne Leine nichts zu suchen hätten, sei überholt: „Es gibt kaum noch entsprechende Schilder.“
Die geplante Alternative der Verwaltung: In der überarbeiteten Grünflächenordnung soll unabhängig von der Größe des Hundes ein genereller Anleinzwang gelten; daran gekoppelt ist allerdings die Ausweisung von Aus- und Freilaufzonen, das heißt von „zusammenhängenden Flächen, die besonders gekennzeichnet sind“. Dafür kommt laut Adams etwa der Äußere Grüngürtel rund um den Decksteiner Weiher in Frage. Aber auch kleinere „quartiersnahe“ Wiesenflächen in Wohngebieten sollten in die Liste aufgenommen werden. Ein entsprechendes Konzept soll gegen Ende des Jahres in die Beratung kommen.
Vorgesehen ist, dass die Bezirksvertretungen über die Vorschläge zu den Auslaufzonen diskutieren und dazu Anregungen geben. Zum Hintergrund der geplanten Änderung sagt Adams, in seinem Amt seien immer wieder „massive Beschwerden“ von Kölnern eingegangen, die sich von Hunden in Grünanlagen belästigt fühlten; auch eine Liste mit 300 Unterschriften sei darunter gewesen.
„Das ist keine Vereinfachung, sondern eine Verschärfung“, kritisiert dagegen Martina Patterson die Pläne der Verwaltung. Die 44-jährige Sülzerin, Besitzerin zweier großer Hunde, hat mobil gemacht und nach eigenen Angaben bereits 2000 Unterschriften gesammelt. Die Listen hat sie unter anderem in Tierarztpraxen und Tierfachmärkten ausgelegt. Martina Patterson will sie Oberbürgermeister Fritz Schramma demnächst vorlegen mit der dringenden Bitte, den generellen Anleinzwang zu verhindern. „Denn das würde zur pauschalen Diffamierung und zu all den Schikanen passen, denen wir Hundebesitzer ohnehin ausgesetzt sind.“ Sie selber hat sich von der Anleinpflicht befreien lassen können, denn wegen einer Kinderlähmung kann sie ihren Hunden nur den nötigen Auslauf bieten, indem sie mit dem Rad nebenher fährt; und laut Tierschutzgesetz dürfen Radfahrer Hunde nicht anleinen. In jedem Fall nimmt die 44-Jährige für sich in Anspruch, Rücksicht auf Fußgänger und Jogger zu nehmen, wenn sie zum Beispiel durch den Beethovenpark und am Decksteiner Weiher entlang radelt. Generell gilt für sie: „Ich möchte nur für das angegangen werden, was ich verursache. Aber der Trend ist zurzeit, dass Hunde und ihre Besitzer insgesamt negativ dargestellt werden.“ Rücksichtnahme sei genau so gut von Seiten der Jogger nötig, die sich nicht selten so verhalten würden, „als wollten sie einen umrennen“. Völlig aus den Augen verloren werde bei der aufgeheizten Stimmung, wie viele Vorteile der Umgang mit Hunden etwa für Kinder und alte Menschen haben könne. Und mit Blick auf die Grünflächen meint Martina Patterson: „Wir Hundehalter sind bei jeder Witterung und zu jeder Jahreszeit in den Parks. Das stellt doch auch einen Sicherheitsfaktor für die anderen Besucher dar.“
VON CLEMENS SCHMINKE, 04.10.01, 17:59h, aktualisiert 19:55h
Bei der Stadt ist eine neue Grünflächenordnung in Vorbereitung. Darin soll unter anderem der „Anleinzwang“ für Hunde klarer geregelt werden.
Noch liegt nicht Schriftliches vor, aber die Zielrichtung der Überlegungen ist klar: In Köln soll es künftig einen generellen Anleinzwang geben. „Wir wollen die Rechtsunsicherheit beseitigen“, sagt Werner Adams, Leiter des Grünflächenamts. Die bisherige Regelung zum Anleinzwang sei nicht praktikabel wegen der Aufteilung in veraltete Spezialbestimmungen. So gelte bisher beispielsweise, dass Hunde in „Schmuckanlagen“, die als solche ausgewiesen sind, nicht frei herumlaufen dürfen. Doch es gebe - außer zum Beispiel im Rheinpark - in Köln „so gut wie keine solchen Anlagen mehr“, sagt Adams. Auch die Vorschrift, dass Hunde in der Zeit vom 15. April bis zum 15. Oktober auf gekennzeichneten Liegewiesen ohne Leine nichts zu suchen hätten, sei überholt: „Es gibt kaum noch entsprechende Schilder.“
Die geplante Alternative der Verwaltung: In der überarbeiteten Grünflächenordnung soll unabhängig von der Größe des Hundes ein genereller Anleinzwang gelten; daran gekoppelt ist allerdings die Ausweisung von Aus- und Freilaufzonen, das heißt von „zusammenhängenden Flächen, die besonders gekennzeichnet sind“. Dafür kommt laut Adams etwa der Äußere Grüngürtel rund um den Decksteiner Weiher in Frage. Aber auch kleinere „quartiersnahe“ Wiesenflächen in Wohngebieten sollten in die Liste aufgenommen werden. Ein entsprechendes Konzept soll gegen Ende des Jahres in die Beratung kommen.
Vorgesehen ist, dass die Bezirksvertretungen über die Vorschläge zu den Auslaufzonen diskutieren und dazu Anregungen geben. Zum Hintergrund der geplanten Änderung sagt Adams, in seinem Amt seien immer wieder „massive Beschwerden“ von Kölnern eingegangen, die sich von Hunden in Grünanlagen belästigt fühlten; auch eine Liste mit 300 Unterschriften sei darunter gewesen.
„Das ist keine Vereinfachung, sondern eine Verschärfung“, kritisiert dagegen Martina Patterson die Pläne der Verwaltung. Die 44-jährige Sülzerin, Besitzerin zweier großer Hunde, hat mobil gemacht und nach eigenen Angaben bereits 2000 Unterschriften gesammelt. Die Listen hat sie unter anderem in Tierarztpraxen und Tierfachmärkten ausgelegt. Martina Patterson will sie Oberbürgermeister Fritz Schramma demnächst vorlegen mit der dringenden Bitte, den generellen Anleinzwang zu verhindern. „Denn das würde zur pauschalen Diffamierung und zu all den Schikanen passen, denen wir Hundebesitzer ohnehin ausgesetzt sind.“ Sie selber hat sich von der Anleinpflicht befreien lassen können, denn wegen einer Kinderlähmung kann sie ihren Hunden nur den nötigen Auslauf bieten, indem sie mit dem Rad nebenher fährt; und laut Tierschutzgesetz dürfen Radfahrer Hunde nicht anleinen. In jedem Fall nimmt die 44-Jährige für sich in Anspruch, Rücksicht auf Fußgänger und Jogger zu nehmen, wenn sie zum Beispiel durch den Beethovenpark und am Decksteiner Weiher entlang radelt. Generell gilt für sie: „Ich möchte nur für das angegangen werden, was ich verursache. Aber der Trend ist zurzeit, dass Hunde und ihre Besitzer insgesamt negativ dargestellt werden.“ Rücksichtnahme sei genau so gut von Seiten der Jogger nötig, die sich nicht selten so verhalten würden, „als wollten sie einen umrennen“. Völlig aus den Augen verloren werde bei der aufgeheizten Stimmung, wie viele Vorteile der Umgang mit Hunden etwa für Kinder und alte Menschen haben könne. Und mit Blick auf die Grünflächen meint Martina Patterson: „Wir Hundehalter sind bei jeder Witterung und zu jeder Jahreszeit in den Parks. Das stellt doch auch einen Sicherheitsfaktor für die anderen Besucher dar.“