KH-Steuer+LHG NRW

ChiaraKimberley

15 Jahre Mitglied
Weiß evtl. jemand ob für Hunde, die im LHG NRW nicht mehr auf den Listen stehen noch KH-Steuer durch die Gemeinde verlangt werden darf? (Nach Inkrafttreten natürlich).

Mir hat jemand erzählt in Berlin hätte es ein Gerichtsurteil bzgl. KH-Steuern gegeben, in dem auch "Rasselisten" enthalten sind, welche aber nicht identisch mit den Listen der div. Verordnungen sind. Leider war der Link nicht mehr erinnerlich.

Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.

MfG ChiaraKimberley
 
  • 9. Mai 2024
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Das Thema Kampfhundesteuern und deren Höhe wird durch keine Hundeverordnung und auch nicht durch ein Hundegesetz geregelt, sondern allein durch die jeweilige Stadt selbst beschlossen und ggfs. erhoben. Dabei spielen Rasselisten zwar keine marginale Rolle, sind jedoch nicht 1:1 bindend. Nach Inkrafttreten der LHVO/NRW haben zwar fast alle Städte die Gelegenheit ergriffen, um Hundehalter zur Kasse zu bitten, aber -wie gesagt- nicht alle.
So gibt es z.B. in NRW Städte, die überhaupt keine KH-Steuern erheben, dann wiederum Städte, die unterschiedliche hohe KH-Steuern für unterschiedliche Rassen (Liste 1/Liste 2 oder Liste 1+Liste2 oder Teilbereiche daraus) erheben. Von dem Wirrwarr der Herabstufungen nach bestandenem WT mal ganz zu schweigen - auch das ist unterschiedlich geregelt (wenn überhaupt).

Beispiel: die KH-Steuer in Langenfeld/NRW wurde bereits im Jahr 1998 beschlossen - das Inkrafttreten der LHVO im Jahr 2000 hatte keinen Einfluß darauf. Auch nicht ein bestandener WT.

Nach dem neuen LHG/NRW werden vermutlich einige Besitzer der Hunde, die von den Listen herunter kamen versuchen, erhöhte Steuern zurückzufordern, aber nirgends steht bislang (oder es ist mir entgangen), daß nach dem neuen LHG auch die KH-Steuern angepaßt werden (müssen).

Weiß sonst vielleicht jemand etwas neues?

Sab.
 
Es kommt auf die Formulierung in der jeweiligen Hundesteuersatzung an. Wenn die Kampfhundesteuer an der Liste der HVO festgemacht ist, müsste die Gemeinde eigentlich ihre Satzung ändern, da die HVO ja nach Inkrafttreten des Landeshundegesetzes nicht mehr existent ist. Wenn stattdessen auf die Listen des Landeshundegesetzes Bezug genommen wird, gilt die Kampfhundesteuer natürlich nur für die gelisteten Rassen.

Es gibt aber auch Gemeinden, die Rassen benennen, für die Kampfhundesteuer zu zahlen ist, ohne auf die Listen der HVO Bezug zu nehmen.
 
Es gibt sogar Gemeinde, die willkürlich Hunde, welche nicht auf der Liste stehen, mit in die Kampfhundesteuer einbeziehen:(
 
Hab' vorgestern mal bei unserer Gemeinde angerufen. Das ganze interessiert mich deshalb so, da unser Ivan zu den wenigen glücklichen gehört, die ab Januar "Ex-Sokas" sind. Als BX fällt er ja von der Liste. Unsere Gemeinde, d.h. deren Steuerabteilung, wußte nicht mal was vom Inkrafttreten des neuen LHG. "Das sei doch nur so ein Vorschlag". Hab mir erlaubt die Dame auf die neuesten Entwicklungen aufmerksam zu machen. Sie wußte von nichts. Meinte aber, auf nachfragen meinerseits, die bisherigen Listen in der städt. Steuerverordnung wären anhand der LHV entstanden. (Dies steht aber nicht so drin). Wir hoffen natürlich, das sich dort im nä. Jahr auch steuerl. für uns etwas ändert. Die KH-Steuer ist schon eine erhebl. finanzielle Belastung. Am besten überlassen wir das ganze wohl unserem Anwalt, über den wir bereits vor 1 Jahr Widerspruch gegen die KH-Steuer (wg. bestandenem Wesenstest u.ä.) eingelegt haben. Wäre halt ein schönes "Weihnachtsgeschenk" gewesen, wenn man jetzt schon erfahren hätte, ob sie wegfällt.
Jetzt müssen wir halt abwarten.
Viele Grüße, "Fröhliche Weihnachten" und "Guten Rutsch"

ChiaraKimberley & Co.
 
Würde mich interessieren, ob Eure Gemeinde zurückzieht - sag doch bitte, was rauskommt, ja? ;)
 
Hallo ChiaraKimberley & Co,

ich drücke euch die Daumen, dass mit dem verschwinden der BX von der Liste, eure Gemeinde auch die Liste der Kampfhundesteuer-zahlungspflichtigen-Hunderassen" entsprechend kombiniert.

Muss aber nicht, also freue dich nicht zu früh.

Unsere Klage hier in BaWü gegen die Kampfhundesteuer für unsere BX wurde auch Anfang des Jahres eingereicht. (Die BX ist hier in der Liste als "grundsätzlich kein Kampfhund, nur im Einzelfall...", aber grundsätzlich ersteinmal Leinenpflichtig.)

Wir haben jedoch Leinenbefreiung beantragt gehabt (ist lt. PolVO vorgesehen) und mußten dann trotz BH und Team-Test den Verhaltenstest absolvieren.

Nun haben wir einen Hund, der laut Steuersatzung unserer Gemeinde "unwiderlegbar Kampfhundeeigenschaften besitzt", aber von derselben Gemeinde Anfang letzten Jahres von der Leinenpflicht befreit wurde.:crazy: :D

Lt. einigen Leuten, die öfter mal mit dem Gericht zu tun haben, dauert es normalerweise mindestens ca. zwei Jahre bis es zur Verhandlung kommt. Ich hoffe, dass bisdahin neue Entscheidungen vom Bundesverwaltungsgericht bzw. vom Bundesverfassungsgericht fallen.

Ganz liebe Grüße an deine Sabberbacken und Kampfschmuser

Caro-BX
 
Werde auf jeden Fall bescheid sagen, was sich ergibt.
Bis dahin Daumen und Pfoten drücken!;)

LG ChiaraKimberley
 
hier noch was dazu:



Düsseldorf droht Flut an Widersprüchen von Hundehaltern


Düsseldorf/NRW, 9.1.03

Der Stadt droht eine Flut an Widersprüchen: Denn statt abzuwarten, was das neue, reformierte Landeshundegesetz festzurrt, ließ Düsseldorf bereits im vergangenen Dezember 15 000 Steuerbescheide drucken - und schickte sie schon in der ersten Januar Woche los. Auch an die Halter, die laut Gesetz seit dem 1. Januar keinen sogenannten Kampfhund mehr besitzen. Das Papier streicht 30 der bislang als gefährlich geltenden Rassen - doch die Stadt schert das wenig und verlangt in ihrem Schreiben auch für diese Tiere statt 120 E weiterhin 600 E pro Jahr.
hundejo.de/news

Ein neuer Ratsbeschluss muss her

Grundlage dafür ist die längst zur Makulatur gewordene Landeshundeverordnung (42 Rassen), auf deren Grundlage die per Ratsbeschluss verabschiedete Hundesteuersatzung (1.1. 2001) fußt. Die wiederum, so verlangt es die Gemeindeordnung, kann nur mit einem neuen Ratsbeschluss abgeändert werden. Und das kann Monate dauern...

Einzige Möglichkeit für die 500 Halter, deren Tiere bei der Stadt noch immer als Kampfhunde eingestuft sind, ist das Mittel des Widerspruchs. Doch, Tempo: Formaljuristisch gilt das Schreiben nur, wenn nach Erhalt des Steuerbescheides nicht mehr als vier Wochen vergangen sind.

Immerhin will sich Düsseldorf "moderat" verhalten, formuliert Thomas Froese, Chef im Steueramt. Er schätzt, dass allenfalls noch ein Drittel der "Kampfhunde" zu den 14 Rassen gehören, für die noch der erhöhte Steuersatz verlangt werden darf. "Allen anderen werden wir nach einem Widerspruch das Geld zurückzahlen. Rückwirkend zum 1.1. 2003", so Froese und nennt ein Datum, das Klaus Arens nicht akzeptieren mag.

Der 71-Jährige Unterbilker besitzt zwei Kuvasz, die die Verordnung 2001 noch als gefährlich einstufte - und für die die Stadt 3500 E verlangte. Im Gesetz tauchen diese Hunde überhaupt nicht mehr auf und Arens verlangt sein Geld zurück - zur Not per Gericht. Hat der Mann Erfolg, droht der Stadt womöglich auch noch eine Klagewelle.
 
Wir hatten bereits im letzten Jahr durch unseren RA für unsere BX Widerspruch gegen die KH-Steuer eingelegt(MK-,Leinebefreiung erhalten). Da noch ein Klageverfahren vorm Oberverwaltungsgericht anhängig ist, wurde dieser bis zum Entscheid zurückgestellt. Sollte die Klage (nicht durch uns geführt) zugunsten d. Hundehalter ausgehen, können wir wenigstens das Geld zurückverlangen. Eine Entscheidung d. Verfahrens wir aber noch dauern.

Gegen den aktuellen Bescheid haben wir erneut Widerspruch eingelegt, da BX nicht mehr auf der Liste d. LHG NRW.
Heute haben wir den Bescheid über Aussetzung d. KH-Steuer erhalten, d.h. müssen erstmal keine Zahlen, bis - hoffentlich - die Hundesteuersatzungen d. Gemeinde angepasst sind. Sollte dies nicht in unserem Sinne erfolgen, müßten wir die Steuer nachzahlen.

Viel Erfolg für alle!

MfG ChiaraKimberley
 
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