Also Gabi, ich schätze dich ja in gesundheitlichen Fragen, aber hier musst du wirklich nicht so tun, als hättest du groß Ahnung.
Hab ich das?
Ich hab lediglich meine eigenen Erfahrungen geschildert bzw. einen Teil davon. Seit wann braucht man dafür "groß Ahnung"?
In deinem ersten Posting hast du deine Erfahrungen geschildert, richtig
In deinem zweiten Posting hast du dagegen behauptet, man könne nicht nach der "Gebührenordnung" abrechnen und müsse daher Vereinbarungen treffen. Um das zu behaupten, sollte man imho halt ein wenig Ahnung haben.
Aber um noch mal auf meinen Kommentar einzugehen. Dem TE geht es darum, nicht zu viel Geld zahlen zu müssen (das lese ich dreisterweise aus seinem Eingangspost heraus), daher gefällt ihm nicht, dass der favorisierte Anwalt keine genaue Summe nennt.
Wörtlich bezeichnete sie es so:
Er hat sich sehr ungenau ausgedrückt, was das Geld angeht.
Wozu es ja überhaupt keinen Grund gibt. Bei derlei "rumdrucksen" bin ich dann auch vorsichtig - und suche mir einen anderen Anwalt.
Mag sein, dass ich mit Pauschalen auf die eine oder andere Weise schlechter fahre. Darum ging es mir aber überhaupt nicht. Auf jeden Fall kann man eine klare Auskunft bekommen, nicht?
Da ist so eine "Pauschalvereinbarung" ja eine gute Sache, würde man denken, auch wenn das von deiner Seite bloß als Hinweis zur genannten Kanzlei gemeint war.
Nein, nicht zur Kanzlei. Nur zur üblichen Praxis bezüglich Strafrechtsangelegenheiten. Weil ich davon ausgegangen bin, dass es sich hier -wie geschildert- um einen ungerechtfertigten Vorwurf handelt und aus eigener Erfahrung leider weiss, wohin das ggfs. führen kann. Rein nur für den Fall dass, also.
Eigentlich auch, um ein bißchen Unsicherheit raus zu nehmen - im Falle einer Pauschale könnte man am Telefon ja vielleicht nicht so spontan sagen, was man dafür haben will.
Und gleichgültig wie das jetzt dein Anwalt so handhabt
Keine Ahnung - hat ja die Gegenseite zahlen müssen
Wir waren auch nur Nebenkläger (heisst das so?).
Die anderen Fälle waren Zivilrecht. Aber auch da wusste ich zumindest die Größenordnung dessen, was auf mich zukommt, weil ja der Streitwert klar war.
, ist eine solche Vereinbarung regelmäßig teurer, als eine Abrechnung nach RVG.
Die von mir genannte Kanzlei kannte ich von einem hier nicht aufgezählten Fall, weil er nichts mit Hunden zu tun hatte. Hier hatten wir die Kanzlei gewechselt. In der einen haben wir gut das Doppelte gezahlt, diese Kanzlei schrieb zig Briefe, einer unsinniger als der andere, es gab zig Besprechungen und Telefonate, etc. pp. Trotz Vereinbarung wurde dann noch jede Kopie abgerechnet. Eine bekannte Kanzlei die uns von allen als "der Beste" empfohlen worden war.
Bei der anderen Kanzlei dann war es etwa die Hälfte. Ich persönlich würde mich fast trauen zu wetten, dass der Aufwand für die Kanzlei sich auf das Erstgespräch, die Akteneinsicht und ein, zwei Formschreiben (Mandatsübernahme, Akteneinsicht u.ä.) - sowie ein einziges Telefonat beschränkte. Bezogen darauf müsste ich das Honorar jetzt sicher als "überzogen" bezeichnen. Bezogen darauf, dass binnen kürzester Zeit ungerechtfertigte Anschuldigen ohne jede Klage oder gar Verhandlung vom Tisch gefegt wurden - hätte ich auch gerne mehr gezahlt.
Mit einer Vereinbarung fährt man also finanziell meist erstmal schlechter, wobei sich ein "guter" Anwalt im Endeffekt natürlich mehr lohnt, als ein schlechter. Das muss man in seine Überlegungen natürlich mit einbeziehen.
Ggfs. ist ein guter Anwalt unbezahlbar. Im übertragenen Sinne gemeint natürlich.
Es sollte einfach ein sachdienlicher Hinweis sein, der vielleicht etwas blöd verpackt war.
Und ja, es gibt sogar manche Anwälte, die aus "sozialen" Gründen von bedürftigen Mandanten weniger fordern. Oder sonstwie Abreden treffen. Das ist aber eher selten, regelmäßig zahlt man dabei mehr. Wie das dein Anwalt so macht, weiß ich nicht, daher das Fragezeichen.
Da ich nur von einer Kanzlei gesprochen habe, und ich mittlerweile schon Erfahrungen mit 3 der dort tätigen Anwälte habe, kann ich dir das so pauschal auch nicht sagen. Es waren ja auch alles sehr unterschiedliche Fälle.
Das Erstreiten von Cara's Unterlagen aus der Klinik war einigermaßen komplex und speziell, wurde aber ganz normal nach Gebührenordnung anhand des Streitwertes abgerechnet. Verglichen mit der Zeit die er sich genommen hat, war es geradezu lächerlich wenig.
Ob der TE, dem es gerade auch um's Geld geht, meinen Hinweis als so unpassend spitzfindig empfindet, bleibt ihm überlassen.
Sie (oder er) hat doch in ihrem/seinem zweiten Post wirklich ganz klar und deutlich erklärt, worum es geht. Post #5 eigentlich auch. Ich kann da beim besten Willen nicht herauslesen, dass es hier nur ums Geld gehen würde. Dann hätte ich auch sicher nix dazu geschrieben...