WolfgangM
15 Jahre Mitglied
Hallo Leute,
folgendes steht heute in der Mitteldeutschen Zeitung:
Gefahrenabwehr
Kein Schein für Hundehalter
Ministerium: Verordnung reicht aus - Kläger: Sicherheit vorgegaukelt
Von Hajo Krämer
Halle/MZ. Seit er ins Tierheim gebracht wurde, ist der Staffordshire Bullterrier friedlich. Als wollte er zeigen, dass nicht er, der Kampfhund, für seine schlimmen Beißattacken gegen einen Lehrer und vier Schüler verantwortlich ist, sondern sein Herrchen. Der betrunkene 21-jährige Hundehalter, der sein Tier noch nicht mal angemeldet haben soll, hatte den Bullterrier vor einer Woche auf die 40 Gäste einer Schulabschlussfeier gehetzt, weil er nicht mitfeiern durfte. Fünf Menschen wurden teils schwer verletzt (die MZ berichtete).
Gegen den Hundehalter wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Das hat die Diskussion um einen Führerschein für Hundebesitzer wieder angeheizt. Mit dem Schein soll deren Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein beim Umgang mit den Tieren von vornherein gesichert werden, nicht erst, wenn es zu spät ist.
"Die Kampfhundeverordnung in Sachsen-Anhalt gaukelt mit ihrem Verbot von vier angeblich gefährlichen Hunderassen eine falsche Sicherheit vor", wettert zum Beispiel Wolfgang Marchewka aus Rahnsdorf (Kreis Wittenberg). Er hat gegen die im Juni in Kraft getretene erweiterte Verordnung eine Normenkontrollklage angestrengt. "Die Rassediskussion ist ein Alibi und verdeckt das wirkliche Problem am anderen Ende der Leine." Denn gefährlich könnten Hunde aller Rassen werden, wenn sie nicht richtig erzogen und an ihre Umwelt angepasst würden, meint Marchewka. Diese These vertritt auch der Arbeitskreis für Diensthundewesen der Polizei von Bund und Ländern: "Es gibt nachweislich keine gesteigert gefährlichen Hunderassen, sondern unabhängig von Rassen gefährliche Hunde", heißt es in einer Resolution.
Marchewkas Fazit: So, wie jeder Autofahrer eine Fahrerlaubnis machen müsse, sollten Hundehalter im artgerechten Umgang mit ihren Tieren geschult werden. So könnte bei jedem, der sich einen Hund neu anschafft, ein Führerschein verlangt werden.
"Einen Führerschein für alle Hundehalter wird es nicht geben", betont dagegen der Sprecher des Innenministeriums in Magdeburg, Matthias Schuppe. Ein Dackel oder Omis kleiner Schoßhund ist Schuppe zufolge potenziell "nicht so gefährlich wie ein Pitbull". Warum sollte also die Omi für ihren Mops einen Führerschein ablegen müssen? Auch die Innenministerkonferenz diskutiere nicht über einen generellen Führerschein, schon wegen des zu erwartenden "riesigen Verwaltungsaufwandes" und der dann sicher auch einzuführenden "Sozialklausel für Omi".
Schuppe meint stattdessen: "Die neue Verordnung in Sachsen-Anhalt deckt auch das Vorgehen gegen verantwortungslose Halter bis hin zur Untersagung der Hundehaltung." Mit den eingeführten Kriterien der "Zuverlässigkeit" eines Halters und seiner "Sachkunde" könnten die Behörden gegen jeden Hundebesitzer vorgehen, wenn der sich ordnungswidrig verhalte (also nicht zuverlässig ist) oder wenn bei der Anmeldung seines Hundes Zweifel an den Halter-Fähigkeiten auftauchten (fehlende Sachkunde).
Bei Ordnungwidrigkeiten könnten Strafgelder bis 5000 Euro verhängt werden bis hin zur Wegnahme des Tieres. Und die Behörde könne anordnen, dass der Halter seine Sachkunde nachzuweisen hat - etwa durch Tests oder den Besuch einer Hundeschule. Gerade die jüngste Beißattacke bei einer Schulabschlussfeier zeige ja, meint Schuppe, dass man effektiv gegen Hund und Hundehalter vorgehen könne. Nun hat der Staatsanwalt das Wort. Bis zum Urteil wird das Tier erst einmal sicher verwahrt.
Gruß
Wolfgang
mit Protesthund Ina
folgendes steht heute in der Mitteldeutschen Zeitung:
Gefahrenabwehr
Kein Schein für Hundehalter
Ministerium: Verordnung reicht aus - Kläger: Sicherheit vorgegaukelt
Von Hajo Krämer
Halle/MZ. Seit er ins Tierheim gebracht wurde, ist der Staffordshire Bullterrier friedlich. Als wollte er zeigen, dass nicht er, der Kampfhund, für seine schlimmen Beißattacken gegen einen Lehrer und vier Schüler verantwortlich ist, sondern sein Herrchen. Der betrunkene 21-jährige Hundehalter, der sein Tier noch nicht mal angemeldet haben soll, hatte den Bullterrier vor einer Woche auf die 40 Gäste einer Schulabschlussfeier gehetzt, weil er nicht mitfeiern durfte. Fünf Menschen wurden teils schwer verletzt (die MZ berichtete).
Gegen den Hundehalter wird nun wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Das hat die Diskussion um einen Führerschein für Hundebesitzer wieder angeheizt. Mit dem Schein soll deren Kompetenz und Verantwortungsbewusstsein beim Umgang mit den Tieren von vornherein gesichert werden, nicht erst, wenn es zu spät ist.
"Die Kampfhundeverordnung in Sachsen-Anhalt gaukelt mit ihrem Verbot von vier angeblich gefährlichen Hunderassen eine falsche Sicherheit vor", wettert zum Beispiel Wolfgang Marchewka aus Rahnsdorf (Kreis Wittenberg). Er hat gegen die im Juni in Kraft getretene erweiterte Verordnung eine Normenkontrollklage angestrengt. "Die Rassediskussion ist ein Alibi und verdeckt das wirkliche Problem am anderen Ende der Leine." Denn gefährlich könnten Hunde aller Rassen werden, wenn sie nicht richtig erzogen und an ihre Umwelt angepasst würden, meint Marchewka. Diese These vertritt auch der Arbeitskreis für Diensthundewesen der Polizei von Bund und Ländern: "Es gibt nachweislich keine gesteigert gefährlichen Hunderassen, sondern unabhängig von Rassen gefährliche Hunde", heißt es in einer Resolution.
Marchewkas Fazit: So, wie jeder Autofahrer eine Fahrerlaubnis machen müsse, sollten Hundehalter im artgerechten Umgang mit ihren Tieren geschult werden. So könnte bei jedem, der sich einen Hund neu anschafft, ein Führerschein verlangt werden.
"Einen Führerschein für alle Hundehalter wird es nicht geben", betont dagegen der Sprecher des Innenministeriums in Magdeburg, Matthias Schuppe. Ein Dackel oder Omis kleiner Schoßhund ist Schuppe zufolge potenziell "nicht so gefährlich wie ein Pitbull". Warum sollte also die Omi für ihren Mops einen Führerschein ablegen müssen? Auch die Innenministerkonferenz diskutiere nicht über einen generellen Führerschein, schon wegen des zu erwartenden "riesigen Verwaltungsaufwandes" und der dann sicher auch einzuführenden "Sozialklausel für Omi".
Schuppe meint stattdessen: "Die neue Verordnung in Sachsen-Anhalt deckt auch das Vorgehen gegen verantwortungslose Halter bis hin zur Untersagung der Hundehaltung." Mit den eingeführten Kriterien der "Zuverlässigkeit" eines Halters und seiner "Sachkunde" könnten die Behörden gegen jeden Hundebesitzer vorgehen, wenn der sich ordnungswidrig verhalte (also nicht zuverlässig ist) oder wenn bei der Anmeldung seines Hundes Zweifel an den Halter-Fähigkeiten auftauchten (fehlende Sachkunde).
Bei Ordnungwidrigkeiten könnten Strafgelder bis 5000 Euro verhängt werden bis hin zur Wegnahme des Tieres. Und die Behörde könne anordnen, dass der Halter seine Sachkunde nachzuweisen hat - etwa durch Tests oder den Besuch einer Hundeschule. Gerade die jüngste Beißattacke bei einer Schulabschlussfeier zeige ja, meint Schuppe, dass man effektiv gegen Hund und Hundehalter vorgehen könne. Nun hat der Staatsanwalt das Wort. Bis zum Urteil wird das Tier erst einmal sicher verwahrt.
Gruß
Wolfgang
mit Protesthund Ina