wuschel
Quelle Kölner Stadtanzeiger vom 20.10.00Hundeverordnung
Datenschutz für Halter in Frage gestellt
Von Jutta Vossieg
Köln - Der Streit um die Hundeverordnungen der Länder wird jetzt um einen datenschutz-rechtlichen Aspekt erweitert. "Im Zuge der Hundehysterie werden mal eben zentrale Grundlagen des Rechtsstaates abgeräumt", klagt der Düsseldorfer FDP-Landtagsabgeordnete Stefan Grüll. Hintergrund: Hessen und NRW haben im Bundesrat eine Entschließung erwirkt, mit der eine erweiterte Auskunftspflicht des Bundeszentralregisters gegenüber Behörden gefordert wird.
Eine Behörde, die ein Führungszeugnis als Voraussetzung für das Halten eines "gefährlichen Hundes" im Sinne der NRW-Verordnung ausstellen soll, soll nicht nur die aktuellen Einträge im Zentralregister verwerten, sondern auch die verjährten. Solche fünf bis 20 Jahre alten Eintragungen tauchen bisher aus Gründen der Resozialisierung in keinem Führungszeugnis auf. Führungszeugnisse braucht man beispielsweise zum Erwerb einer Waffe oder zur Arbeitsaufnahme bei einer Sicherheitsfirma. Der Verein "Menschen für Tiere" meint dazu: "Jeder Kinderschänder genießt mehr Datenschutz als ein Hundebesitzer." So heißt es in der Entschließung ausdrücklich: "Der Schutz der Bevölkerung vor .. Kampfhunden... muss höher bewertet werden als ... Resozialisierung und Datenschutz".
Grüll: "Die NRW-Hundeverordnung enthält bisher schon eine Beweislast-Umkehr und die Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung." Wenn jetzt auch noch der Datenschutz für Hundehalter drastisch abgebaut werde, sei dies eine Besorgnis erregende Entwicklung. Er führt ein Beispiel aus Essen an: Dort wurde von Hundehaltern nicht nur ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, sondern auch ein Grundrisszeichnung von Haus und Garten sowie Bildern des Wohnumfeldes angefordert. Jetzt soll die NRW-Datenschutzbeauftragte, Bettina Sokol, tätig werden, fordert Grüll.
Datenschutz für Halter in Frage gestellt
Von Jutta Vossieg
Köln - Der Streit um die Hundeverordnungen der Länder wird jetzt um einen datenschutz-rechtlichen Aspekt erweitert. "Im Zuge der Hundehysterie werden mal eben zentrale Grundlagen des Rechtsstaates abgeräumt", klagt der Düsseldorfer FDP-Landtagsabgeordnete Stefan Grüll. Hintergrund: Hessen und NRW haben im Bundesrat eine Entschließung erwirkt, mit der eine erweiterte Auskunftspflicht des Bundeszentralregisters gegenüber Behörden gefordert wird.
Eine Behörde, die ein Führungszeugnis als Voraussetzung für das Halten eines "gefährlichen Hundes" im Sinne der NRW-Verordnung ausstellen soll, soll nicht nur die aktuellen Einträge im Zentralregister verwerten, sondern auch die verjährten. Solche fünf bis 20 Jahre alten Eintragungen tauchen bisher aus Gründen der Resozialisierung in keinem Führungszeugnis auf. Führungszeugnisse braucht man beispielsweise zum Erwerb einer Waffe oder zur Arbeitsaufnahme bei einer Sicherheitsfirma. Der Verein "Menschen für Tiere" meint dazu: "Jeder Kinderschänder genießt mehr Datenschutz als ein Hundebesitzer." So heißt es in der Entschließung ausdrücklich: "Der Schutz der Bevölkerung vor .. Kampfhunden... muss höher bewertet werden als ... Resozialisierung und Datenschutz".
Grüll: "Die NRW-Hundeverordnung enthält bisher schon eine Beweislast-Umkehr und die Aufhebung der Unverletzlichkeit der Wohnung." Wenn jetzt auch noch der Datenschutz für Hundehalter drastisch abgebaut werde, sei dies eine Besorgnis erregende Entwicklung. Er führt ein Beispiel aus Essen an: Dort wurde von Hundehaltern nicht nur ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt, sondern auch ein Grundrisszeichnung von Haus und Garten sowie Bildern des Wohnumfeldes angefordert. Jetzt soll die NRW-Datenschutzbeauftragte, Bettina Sokol, tätig werden, fordert Grüll.