Datenschutz für Hundehalter außer Kraft?

Hexe

20 Jahre Mitglied
Klammheimlich wurde ein neues Gesetz in Vorbereitung gebracht: Datenschutz soll für auffällige Hundehalter außer Kraft gesetzt werden. Jeder Verordnungsbeamte hat dann Einblick in das, was über Dich beim Bundeszentralregister gespeichert ist - das, was Du selber nur nach einer langwierigen Prozedur lesen darfst, und selbst dann erhälst Du keine Kopie davon.
Noch ist es kein Gesetz.
Noch.
Noch können wir protestieren.
Näheres dazu unter
Mit Links zu den Gesetzen, den Texten, zu den Datenschutzbeauftragten, Hintergrundinfos und einer Anleitung wie Du es anstellen mußt, damit Du in Erfahrung bringen kannst, was künftig jeder Odnungsbeamte über Dich weiß (und zu Deiner Beurteilung als Hundehalter mit heranziehen darf)
 
  • 29. März 2024
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Hi Hexe ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hm.... was sind "auffällige" Hundehalter?

Das mit dem Datenschutz habe ich schonmal erwähnt. Der Gedanke ist der, den Vorraussetzungen für das Waffenrecht gleichzuziehen.
Sollte das wirklich für alle Hundehalter gelten, bin ich nicht einmal abgeneigt davon, weil wir so nämlich auch unserer Tiere schützen können.

Eine amerikanische Studie beweist schließlich, daß Gewalt an Tieren und an Menschen nah beieinander stehen.

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shevoice
 
Hallo she,

die Frage, was ein 'auffälliger' Hundehalter ist, stelle ich mir auch gerade.
Sind es so Typen, die ihre Hunde scharf machen, nun, ich denke, die dürfen gar keine Hunde halten??? Daß denen die Hunde weggenommen werden, finde ich völlig in Ordnung! Und daß sehr viele Gewaltverbrecher schon in ihrer Jugend als Tierquäler 'tätig' waren, bestätigt deine Aussage. Ich bin auch der Meinung, daß jemand, der Tiere nicht gut behandelt, auch nicht gut zu Menschen ist.
Ich gehe sogar so weit, daß mir jeder, der Tiere nicht mag, in höchstem Maße suspekt ist.
Hexe: Es ist ja nicht so, daß 'jeder Ordnungshüter' in Zukunft alles über dich weiß! Es ist aber in Ordnung, daß jemand, der sich einen Hund holen will und womöglich eine Vorstrafe wegen z.B. Körperverletzung oder gar Drogendelikten hat, keine Haltungsgenehmigung erteilt bekommt.
Du als braves unbeschriebenes Blatt
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bist davon ja nicht betroffen...

Liebe Grüße
Alexis

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Hi Alexis,

so ganz kann ich Deine Meinung leider nicht teilen. Was ist, wenn ich mal das Maß des Selbstschutzes überschreite? Dann habe ich eine Anzeige wegen Körperverletzung am Hals und werde evtl. verurteilt. Deshalb bin ich noch lange kein schlechter Mensch. Sollte ich allerdings einige Vorstrafen wegen Körperverletzung o.ä. haben, wäre eine Überprüfung meiner Zuverlässigkeit angebracht. Nur ist es so, daß bei uns Hundehaltern alle Daten aufgedeckt werden sollen, anders als bei Kinderschändern usw. Mit welchem Recht denn? Wenn ein junger Mensch mal mit Drogen in Berührung kam, sich desöfteren geprügelt hat oder, oder, oder, darf er mit Mitte 30 keinen Hund halten? Weil alle seine Daten dem OA mitgeteilt werden? Was sagt das über mich aus was ich vor 10 oder 20 Jahren mal getan habe? Nichts!!! Jeder Mensch ändert sich im Verlauf seines Lebens, ob zum positiven oder zum negativen sei dahingestellt.
Ich finde es eine Unverschämtheit, daß hier ein Hundehalter schlechter gestellt wird als ein Gewaltverbrecher.

Viele Grüße
watson
 
Hi Watson,

ups! Ich dachte, diese Sache gilt nur für 'auffällige' Hundehalter? Und reicht dieses Register denn sooo weit zurück, daß es Jugendstrafen erfaßt? Ich hatte ja auch in meiner Sünden Maienblüte mal ein paar Schwierigkeiten mit dem Gesetz. Ich denke, sowas wird irgendwann gelöscht? Ich bin jetzt 34 und lasse mir sowas natürlich nicht mehr vorhalten, da hast du völlig recht.Jetzt habt ihr mich aber nervös gemacht!!! Weiß jemand, wo man da Näheres erfahren kann, z.B. wie weit dieses Register zurückreicht u.ä.?
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Eine zitternde
Alexis

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[Dieser Beitrag wurde von Alexis am 22. Oktober 2000 editiert.]
 
Hi Alexis,

entschuldige, ich wollte Dich wirklich nicht beunruhigen.
Schau mal in den Foren nach, Hexe hat dort alles ausführlich erklärt, so vor ca. 14 Tagen. Soweit ich alles verstanden zu haben glaube, ist das ein ausführlicher Registerauszug der bei Hundehaltern greifen soll. Also werden auch lang zurückliegende Einträge aufgeführt, die Du auf dem "normalen" Auszug nicht siehst.

Viele Grüße
watson
 
Wenn die Sache wie beim Waffenrecht gehandhabt wird, kann ich Euch beruhigen.

Es gibt Löschfristen, die z.B. bei schweren Gewalttaten bis zu 10 Jahren gespeichert werden wenn NICHTS dazukommt.

Eine einfache Körperverletzung fliegt z.B. nach 3 Monaten raus, wenn sie eingestellt wurde und die Person sonst unauffällig ist.

Jugendsünden werden bei einmaligen Vergehen NICHT gespeichert. Also man erkennt nur den Hobbytäter sozusagen.

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shevoice
 
Hi she !
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Jetzt bin ich aber beruhigt, hatte schon bedenken das jeder Mist darin zu finden ist.

Schöne Grüße

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merlin
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Hi she,

nein nein, schwere Gewalttaten und so wären bei mir nicht zu finden. Halt so kleinere Sachen; als ich Teenie war, war gerade die Blütezeit der 'Instandbesetzungen'.
Da bin ich jetzt aber wirklich erleichtert!

Lieben Gruß
Alexis *Schweißvonderstirnwischend*

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Aaaaalso (bin wieder da
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) wenn ich das Gesetz richtig verstanden habe, werden alle strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten und noch einiges mehr, also auch Führerscheinentzug, ins BZR (Bundeszentralregister) aufgenommen. Gelöscht wird dort nur in zwei Fällen :
1. ein Jahr nach dem Tod oder
2. nach Vollendung des 90. Lebensjahres.

Sonst wird getilgt. Getilgt heißt, das tritt in einem normalen Führungszeugnis nicht mehr auf und darf - von besonderen, gesetzlich definierten Ausnahmen mal abgesehen - nicht verwertet werden. Also nicht zur Beurteilung hinzugezogen werden. Und dafür gelten die Fristen, fünf Jahre bei Schwerverbrechen usw.

Wenn ich das Gesetz richtig lese, aber lest doch bitte mal selbst. (Der o.a. Link funktioniert wieder) Ich bin keine Juristin.

Das heißt dann doch im Klartext, daß ein 20 Jahre zurückliegender Ladendiebstahl, oder Schwarzfahren - sofern Behörden/Gerichte da ein Urteil gesprochen haben - auftaucht und zur Beurteilung der Hundehaltung verwertet werden darf.

Sorry, wenn jetzt doch wieder Schweißperlen auf der Stirn entstehen.

Sorry, shevoice, aber wenn ich das Gesetz richtig verstehe, wird eine Straftat getilgt - nicht gelöscht. Getilgt heißt, sie darf nicht verwertet werden und taucht auch in dem ausführlichen Führungszeugnis für Behörden nicht mehr auf. Mehr nicht.
Bundeszentralregistergesetz:
§ 51 Verwertungsverbot
(1) Ist die Eintragung über eine Verurteilung im Register getilgt worden oder ist sie zu tilgen, so dürfen die Tat und die Verurteilung dem Betroffenen im Rechtsverkehr nicht mehr vorgehalten und nicht zu seinem Nachteil verwertet werden.

Genau dies Verwertungsverbot soll bei den Hundehaltern jedoch aufgehoben werden. "Auffällig" ist meines Wissens bisher nicht definiert - reicht ein Anruf eines Nachbarn? Sind alle Halter von Listenhunden auffällig?
Das ist eine Sache der Datenschutzbeauftragten.

Und sonst, Alexis, Merlin und alle anderen mit Schweiß auf der Stirn - beantragt Einblick in die Eintragungen über Euch, gut, das ist etwas aufwendig beim Amtsgericht.
Rückmeldungen würden mich interessieren.

Oder sucht Euch eine Kriminalermittlungsstelle - die dürfen (vorausgesetzt, ich habe das Gesetz verstanden) auch Einblick nehmen - aber Vorsicht, jede Anfrage auf Auskunft nach dem BZR wird dort auch gespeichert.

Würde mich wirklich freuen, wenn ich das Gesetz falsch verstanden habe - aber ich habe da so meine Bedenken ...
 
Wie gesagt Hexe, wenn es so gehandhabt wird, wie angekündigt - also über das Informationssystem der Polizei.

Ich denke auf keinen Fall, daß das sogenannte "große Führungszeugnis" verwendet werden wird, da dies wirklich nur in Extremfällen verwendet wird.

Lassen wir uns überraschen!

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shevoice
 
Überrascht bin genug von dem, was in den letzten drei Monaten passiert ist.

Ich hätte vorher nie gedacht, daß hier in der BRD jemals wieder der Rassegedanke in Kombination mit der Beweislastumkehr gesetzlich verankert wird. Folge: Tod.

Von daher bin sehr skeptisch und halte viel mehr für möglich. Was in Hamburg passiert, hat mich zutiefst erschüttert. Es ist für mich unvorstellbar, daß die wirklich die Hunde abholen (deportieren) und ermorden. Und Gerichte dem zustimmen. Ich fällt mir schwer, das zu realisieren, aber ich stehe in Kontakt mit einer Hamburger Freundin.

Von daher gehe ich auch bei dem geplanten Gesetz erstmal nur davon aus, was der Gesetzestext aussagt. Wie die Praxis dann aussieht - das wird sich zeigen. Ich habe mir auch nicht vorstellen können, daß die Praxis der HVO in Hamburg mit dem Gedanken der Ausrottung bestimmter Rassen durchgeführt wird.

Aber noch ist das Datengesetz in Vorbereitung, noch kann etwas über die Datenschutzbeauftragten und andere erreicht werden.

Auf jeden Fall finde ich allein schon das Vorhaben, das Hundehalter schlechter stellt als Kriminelle, im wahrsten Sinne des Wortes atemberaubend - mir bleibt förmlich die Luft weg. Zumal das Vorstrafenregister meiner Meinung nach nichts darüber aussagt, wie jemand mit seinem/ihrem Hund umgeht. Gerade Menschen, die in der Gesellschaft massive Probleme haben, sind ihren Tieren gegenüber sehr kompetent und liebevoll.

Dein "lassen wir uns überraschen" finde ich gut - wie soll denn jemand wissen, wer was über ihn/sie weiß? Mitteilungspflicht besteht doch nicht. Und mit der Abgabe des "kleinsten Führungszeugnisses" werden doch die Hundehalten in Sicherheit gewogen.

Besorgte Grüße

Hexe
 
So ganz versteh ich das nicht...

1. werden wir an der kommenden Regelung nichts ändern können

2. weiß ich mit absoluter Sicherheit, daß es den wenigen der Hunde unserer "Kundschaft" gut geht

3. finde ich eine Halterkontrolle bei Inbezugnahme aller Rassen gut zum Wohle der Tiere

4. wenn ich Deine Vorgänge wissen will, krieg ich sie jetzt auch raus - ist alles Begründungssache und das Gesetz Augenwischerei!

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shevoice
 
Vielleicht klärt das einige Fragen?
watson

Nordrhein-Westfalen

- 21.4.25.1 1133/00 -

Landeshundeverordnung

Stellungnahme zur Berücksichtigung des Datenschutzes

bei der Verpflichtung zur Vorlage von

Führungszeugnissen


Die Landeshundeverordnung sieht in bestimmten Fällen die Pflicht zur
Vorlage
eines Führungszeugnisses vor. Die Einsichtnahme von Behörden in
Datensätze,
die im Bundeszentralregister gespeichert sind, stellt einen Eingriff in
das
Recht auf informa-tionelle Selbstbestimmung dar, die nur durch ein Gesetz
oder durch eine Einwilligung der betroffenen Personen gerechtfertigt
werden
kann.


An einer gesetzlichen Rechtsgrundlage fehlt es vorliegend und der von den
betroffe-nen Personen zu stellende Antrag auf Ausstellung eines
Führungszeugnisses stellt auch keine wirksame Einwilligung in die
Datenübermittlung dar.

Rechtsgrundlage für die Landeshundeverordnung ist § 26 OBG. Diese
Vorschrift
ist als Rechtsgrundlage für die in der Landeshundeverordnung vorgesehenen
Melde- und Übermittlungsvorschriften ausreichend. Sie kann aber aufgrund
ihres allgemei-nen Charakters keine so intensiven Grundrechtseingriffe,
wie
die Einsichtnahme in Führungszeugnisse rechtfertigen. Das ergibt sich aus
dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz.

Nach Art. 80 Abs. 1 GG und Art. 70 LVerf NW kann die Exekutive durch
Gesetz
zum Erlass einer Rechtsverordnung ermächtigt werden. Dabei müssen Inhalt,
Zweck und Ausmaß der erteilten Ermächtigungen im Gesetz selbst bestimmt
werden.


Dies ist hier nicht der Fall, da die Rechtsgrundlage, auf die sich die
Verordnung stützt, als Klausel ausgestattet ist. § 26 OBG erlaubt den
Erlass
von Verordnungen, die ihrer Zielrichtung nach auf die Abwehr von Gefahren
für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerichtet sein müssen. Die
Einsichtnahme in Führungszeugnisse ist ein intensiver Grundrechtseingriff,
da die ggf. im Führungszeugnis aufgeführten Strafta-ten sensible
personenbezogene Daten darstellen.


Ein Eingriff von solch hoher Intensität kann aber nicht der
Verordnungsgeber
vor-nehmen, ohne daß er explizit dazu ermächtigt worden ist.


Im übrigen ist die Pflicht zur Vorlage eines Führungszeugnisses für
Halterinnen und Halter von Hunden, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von
mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreichen, auch
nicht
erforderlich. Da hier lediglich eine Anzeigepflicht, aber kein
Erlaubnisvorbehalt besteht, knüpft die Lan-deshundeverordnung an die
Nichtvorlage eines Führungszeugnisses in diesen Fällen keine negativen
Folgen. Sie sieht auch keine Sanktionen für den Fall vor, dass das
Führungszeugnis Eintragungen enthält.


Die in der Landeshundeverordnung vorgesehenen Eingriffe in das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung sind auch nicht durch eine Einwilligung
der
betroffenen Personen gedeckt.


Die Übermittlung der im Bundeszentralregister gespeicherten Daten an die
Ordnungsbehörde findet zwar auf Antrag der Hundehalter statt (§ 3 Abs. 3
LHV
i. V. m. § 30 BZRG). Die Hundehalterinnen und Hundehalter haben jedoch
keine
andere Mög-lichkeit, ihre Zuverlässigkeit nachzuweisen. Eine wirksame
Einwilligung setzt jedoch Freiwilligkeit voraus und diese erfordert eine
Wahlmöglichkeit der betroffenen Personen. Diese Wahlmöglichkeit fehlt, da
die Aufforderung, ein Führungszeugnis vorzulegen, mit Zwangsmitteln
durchgesetzt werden kann. Außerdem ist in den Fällen, in denen eine
Erlaubnispflicht besteht, die fehlende Freiwilligkeit der Vorlage eines
Führungszeugnisses offensichtlich.


Darüber hinaus erscheint der Ausschluss jeglicher Alternative zur Vorlage
eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit
unverhältnismäßig.
Es ist schon zweifelhaft, ob die Prüfung der Datensätze in einem
Führungszeugnis ein wirksames Mittel zur Überprüfung der Zuverlässigkeit
ist. Es erscheint zum Beispiel nicht ein-sichtig, dass eine Verurteilung
wegen Betruges den Täter oder die Täterin als unzuverlässig im Umgang mit
bestimmten Hunden qualifiziert. Jedenfalls ist aber nicht einsichtig,
warum
nicht auch andere - mildere - Mittel zum Nachweis der Zuverläs-sigkeit in
Frage kommen. Die Notwendigkeit der Einsichtnahme in ein Führungszeugnis
erscheint nicht erforderlich, wenn die Zuverlässigkeit der betreffenden
Person offenkundig oder der zuständigen Behörde bekannt ist.
 
Hi watson !

Sieh mal unter Kampfhunde:
NRW Datenschutz...
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Wollte es zuerst unter Verordnungen setzen, aber dachte mir dann das es unter KH jeder sieht.
Jetzt kann man den Bericht wenigstens in beiden Rubriken lesen.
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Schöne Grüße


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merlin
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 26. Oktober 2000 editiert.]
 
Hi Shevoice,

ich weiß, daß die Polizei Einblick in das BZRG hat. Nur gehe ich davon aus, daß es innerhalb der Polizei eine entsprechende Schulung in Bezug auf respektvollen Umgang mit Daten gibt. Der Einblick in das BZRG ist fast Routine und nichts besonderes.
Im Gegensatz zu den "örtlichen Ordnungsbehörden", ich habe da einfach ein Mißtrauen gegenüber Beamten, die auch einen Chihuahua zum Wesenstest schicken. Diese Beamte befinden über normale Menschen - im Gegensatz zu den Menschen, die mit der Polizei in Konflikt kommen. Das sind doch etwas andere Personenkreise.

Wenn Du - oder andere bei der Polizei - meine Daten einsehen könnt - okay, aber ihr dürft mir einfach keine Hundehaltung wg. Diebstahl vor 20 Jahren versagen. Und so, wie meine persönlichen Erfahrungen bisher mit der Polizei sind, würde sie das auch nicht tun. Außerdem ist es für mich ein Unterschied, ob jemand gewohnheitsmäßig täglich mit sensiblen Daten umgeht, oder ob der Nachbar von nebenan, der sich kürzlich über die Falschparkerei meines Besuches geärgert hat, im Ordnungsamt arbeitet, ausnahmsweise meine Daten zu Gesicht bekommt und dann auch noch lang zurückliegende Auffälligkeiten bei der Entscheidung mit einbezieht.

Mir einfach zu wenig definiert, bzw. das schwankt von Bundesland zu Bundesland, welche Straftaten bei der Beurteilung mit hinzugezogen werden. Wenn sich das Verwertungsgebot nur auf Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bezieht, der Dateneinblick nur verantwortungsvollen Menschen (Amtstierärzte z.B.) gestattet wird - nichts dagegen.

Aber so, wie der Gesetzentwurf aussieht, daß weder der Begriff "auffällige Hundehalter" noch die Straftaten, die Berücksichtigung finden, definiert sind und die Entscheidung vom "regionalen Ordnungsamt" getroffen wird - das geht mir zu weit.

Liebe Grüße

Hexe
 
Hallo Merlin,

ich habe ihn unter "Kampfhunde" gesehen, war aber der Meinung, daß er zu dieser Thematik wunderbar paßt, sorry.

watson
 
Hi watson !
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Der Bericht gehört ja auch eigentlich hier hin.
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Schöne Grüße

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merlin
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