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Dreamstaff

10 Jahre Mitglied
Hy liebe Foris,

mein Freund und ich haben vor ein Staffordshire Bullterrier aus Österreich bald unser eigen nennen zu dürfen.Wir haben die Verordnung zig mal durchgelesen, aber 2 Fragen blieben offen, und ich hoffe Ihr könnt mir da weiterhelfen?!.

1. Wenn ich die genannte Rasse besitze habe ich doch nur Leinenzwang und bis zum 6. Monat keine Pflicht zum Wesenstest, bei Kategorie 2 sowieso nicht, oder ?

2. Ich habe schon in Erfahrung gebracht, das in der Gemeinde Pfullingen
( Lkr.Reutlingen) z.B auch Besitzer eines Sokas der Kategorie 2 erhöhte Steuern zahlen.
Ist das wirklich so, und ist es in jeder Gemeinde speziell Reutlingen und Umgebung anders geregelt.

Nun sind doch aus 2 Fragen 3 geworden.

3. Wenn ich hier für Kat. 2 Hunde erhöhte Steuern zahlen muss, kann ich dann daran was ändern wenn er den Wesenstest bestehen würde, wo ich mir ziemlich sicher bin "g"-

Schonmal vielen Dank an euch und liebe Grüße an alle Soka Freunde
 
  • 7. Mai 2024
  • #Anzeige
Hi Dreamstaff ... hast du hier schon mal geguckt?
Reaktionen: Gefällt 17 Personen
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ähhh, Staffbulls dürfen nicht importiert werden...

aber ansonsten ists so:

Frage 1) Staffbulls haben nur Leinenzwang, den wegzubekommen, gestaltet sich etwas schwierig, aber probieren würde ich es. Dann aber nur mit einem wirklich gut ausgebildetet Hund. BH, Teamtest etc. einen WT würd ich in RT niemals freiwillig machen.

Frage 2+3) ja, Pfullingen hat generell eine erhöhte "Listenhundsteuer" da kannste machen was du willst, die bleibt immer. Allerdings ist RT selbst und auch Eningen, sowie die meisten Albgemeinden da ganz anderst und ein Staffbull kostet der normale Satz.

Aber alles hinfällig, Staffbulls fallen bundesweit unters Importverbot!
 
Die Fragen wurden ja schon alle richtig beantwortet ;D

Trotzdem nochmal auch von mir! Kategoriehunde dürfen nicht importiert werden!

Die Folge von einer solchen illegalen Einfuhr kann die Beschlagnahme des Hundes sein!

Hast du schonmal nach Staffbulls in den Tierheimen geschaut? Da gibts auch immer wieder nette... (RT hat momentan keinen)
 
AUF KEINEN FALL DEN HUND IMPORTIEREN!!!!!!!

Wie die Anderen schon schrieben, darf der Hund auf keinen Fall nach Deutschland verbracht werden, egal in welches Bundesland der Hund geht. Das Bundesrecht steht über dem Landesrecht und das besagt nun mal für ganz Deutschland, dass Pitbull, Am. Staffordshire, Bullterrier und STAFFORDSHIRE BULLTERRIER (sowie die Mixe der Rassen), nicht nach Deutschland importiert werden dürfen.

Der Hund wird dir auf der Stelle beschlagnahmt und ne ordentliche Strafe gibt es noch dazu!

Hier z.B. noch mal zum Nachlesen:


Also bitte ganz, ganz schnell aus dem Kopf schlagen!
 
O.K ich habe mich gerade mit jemandem gestritten und habe dann eine falsche Äußerung gebracht "SCHÄM" puh na dann habe ich ja nochma glück gehabt das ich hier nochmal nachgefragt habr und ihr mir so gute antworten gegeben habt.
 

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