Wolfgang
KSG-Haarspalter™
Kastration aufgeschoben Pitbull-Halter klagt weiter
RAMSTEIN-MIESENBACH: Bundesverfassungsgericht soll entscheiden
Der Ramsteiner Pitbull-Halter gibt nicht auf: Um die Kastration seines sechsjährigen Rüden zu verhindern, hat er in den vergangenen Monaten den Weg bis hinauf zur höchsten rheinland-pfälzischen Gerichtsinstanz durchschritten. Vergebens. Nun will der Ramsteiner mit seinem Anliegen vors Bundesverfassungsgericht ziehen.
Wie berichtet, hat die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehrverordnung des Landes Haltern von Pitbull-Terriern, American Staffordshire- und Staffordshire-Bullterriern verschiedene Auflagen gemacht - darunter Maulkorbzwang sowie die Anordnung, dass Tiere dieser als gefährlich eingestuften Rassen unfruchtbar gemacht werden müssen.
Wegen dieser Anordnung zog der Ramsteiner Pitbull-Halter bis vors Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz: Seine Argumente - unter anderem pochte er auf ein tierärztliches Gutachten, das seinem Tier ein unauffälliges, verträgliches Verhalten bescheinigte - ließ das OVG allerdings nicht gelten. Bei dem Pitbull handele es sich um einen Hund, dessen Gefährlichkeit auf Grund seiner Rasse ohne Rechtsverstoß unwiderleglich vermutet werde, betonte das OVG in seinem Beschluss. Dass der Pitbull nach Angaben seiner Halter bisher noch nicht durch aggressives Verhalten aufgefallen sei, ändere daran nichts. Daher sei der Maulkorbzwang ebenso wenig zu beanstanden wie das Gebot, den Hund unfruchtbar zu machen. Auch wenn das Tier unter Aufsicht gehalten und nicht für Zuchtzwecke eingesetzt werde, sei doch die "Heranbildung einer gefährlichen Nachkommenschaft nicht ausgeschlossen".
Nach seinem Scheitern vor dem OVG will der Hundehalter nun das höchste deutsche Gericht - das Bundesverfassungsgericht - anrufen. Ob die Klage zugelassen wird, steht bislang noch nicht fest.
"Es ist auch in unserem Sinn, dass endlich eine Rechtsklärung in dieser Frage stattfindet", so der Kommentar von Klaus Layes, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach. Die Verbandsgemeinde werde dieses Urteil abwarten, betonte auch der Leiter des Ramsteiner Ordnungsamts, Fred Brehm. Diese Vorgehensweise sei mit dem Mainzer Innenministerium abgesprochen. "Nach dem OVG-Beschluss hätten wir zwar die Handhabe, gegen den Pitbull-Halter vorzugehen", berichtet Brehm von den Gesprächen mit dem Ministerium. "Doch wir wollen nicht voreilig sein und nur das tun, was auch rechtens ist. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat."
Die zehn weiteren Halter gefährlicher Rassen in der Verbandsgemeinde, die ebenfalls gegen die Kastrationsanordnung Einspruch eingelegt hatten, hat das Ordnungsamt von dem erneuten Aufschub informiert. (oef)
Quelle:
RAMSTEIN-MIESENBACH: Bundesverfassungsgericht soll entscheiden
Der Ramsteiner Pitbull-Halter gibt nicht auf: Um die Kastration seines sechsjährigen Rüden zu verhindern, hat er in den vergangenen Monaten den Weg bis hinauf zur höchsten rheinland-pfälzischen Gerichtsinstanz durchschritten. Vergebens. Nun will der Ramsteiner mit seinem Anliegen vors Bundesverfassungsgericht ziehen.
Wie berichtet, hat die Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach im Zusammenhang mit der Gefahrenabwehrverordnung des Landes Haltern von Pitbull-Terriern, American Staffordshire- und Staffordshire-Bullterriern verschiedene Auflagen gemacht - darunter Maulkorbzwang sowie die Anordnung, dass Tiere dieser als gefährlich eingestuften Rassen unfruchtbar gemacht werden müssen.
Wegen dieser Anordnung zog der Ramsteiner Pitbull-Halter bis vors Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz: Seine Argumente - unter anderem pochte er auf ein tierärztliches Gutachten, das seinem Tier ein unauffälliges, verträgliches Verhalten bescheinigte - ließ das OVG allerdings nicht gelten. Bei dem Pitbull handele es sich um einen Hund, dessen Gefährlichkeit auf Grund seiner Rasse ohne Rechtsverstoß unwiderleglich vermutet werde, betonte das OVG in seinem Beschluss. Dass der Pitbull nach Angaben seiner Halter bisher noch nicht durch aggressives Verhalten aufgefallen sei, ändere daran nichts. Daher sei der Maulkorbzwang ebenso wenig zu beanstanden wie das Gebot, den Hund unfruchtbar zu machen. Auch wenn das Tier unter Aufsicht gehalten und nicht für Zuchtzwecke eingesetzt werde, sei doch die "Heranbildung einer gefährlichen Nachkommenschaft nicht ausgeschlossen".
Nach seinem Scheitern vor dem OVG will der Hundehalter nun das höchste deutsche Gericht - das Bundesverfassungsgericht - anrufen. Ob die Klage zugelassen wird, steht bislang noch nicht fest.
"Es ist auch in unserem Sinn, dass endlich eine Rechtsklärung in dieser Frage stattfindet", so der Kommentar von Klaus Layes, Bürgermeister der Verbandsgemeinde Ramstein-Miesenbach. Die Verbandsgemeinde werde dieses Urteil abwarten, betonte auch der Leiter des Ramsteiner Ordnungsamts, Fred Brehm. Diese Vorgehensweise sei mit dem Mainzer Innenministerium abgesprochen. "Nach dem OVG-Beschluss hätten wir zwar die Handhabe, gegen den Pitbull-Halter vorzugehen", berichtet Brehm von den Gesprächen mit dem Ministerium. "Doch wir wollen nicht voreilig sein und nur das tun, was auch rechtens ist. Schließlich leben wir in einem Rechtsstaat."
Die zehn weiteren Halter gefährlicher Rassen in der Verbandsgemeinde, die ebenfalls gegen die Kastrationsanordnung Einspruch eingelegt hatten, hat das Ordnungsamt von dem erneuten Aufschub informiert. (oef)
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