Kann Züchterin Deckakt verbieten? Kaufvertrag

Der Rüde meiner Bekannten ist ein Ebenbild des Deckrüden der holländischen Züchterin (5-6 Jahre alt, macht einen Wurf nach dem anderen)
Vielleicht hat sie auch Angst finanzielle Einbußen zu haben
 
  • 27. April 2024
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Hi Hollybully ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Rüde meiner Bekannten ist ein Ebenbild des Deckrüden der holländischen Züchterin (5-6 Jahre alt, macht einen Wurf nach dem anderen)
Vielleicht hat sie auch Angst finanzielle Einbußen zu haben


Es ist nicht sinnvoll ein rueden pausenlos einzusetzen, nacher sind alle linien " verseucht" mit diesen rueden.
 
Das musst du mir nicht sagen ;)

Ich wollte diesen Zwingernamen schon aus Prinzip nie im Pedigree meines Hundes ;)
 
Klauseln in Kaufverträgen bzgl. Hundezucht sind grundsätzlich rechtlich nicht haltbar. Wären sie es, wäre bei jedem Kaufvertrag ein RA oder Notar notwendig. Ergo kann die Einhaltung dieser Kaufverträge vor Gericcht (und die WENIGSTEN wagen sich dort hin!) nicht durchgesetzt werden, die Klauseln sind mit genau das wert, was auch ein derartiger Kaufvertrag wert ist .... "Klopapier".
Kaufe ich einen Welpen, mache ich einen Übernahmevertrag mit der verzeichneten Kaufsumme, unterschreibe diesen, und der Hund gehört MIR.
ICH kann mit dem tun, was mir gerade sinnvoll und lustig erscheint, der Züchter hat auch mit 100 includierten "Klauseln" kein Anrecht mehr auf den verkauften Hund. Und wenn er sich 1000 mal auf den Kopf stellt. Die wenigsten Züchter gehen dieses Risiko ein, weil auch die wenigsten "zu viel" Geld haben, um sehr wahrscheinliche Niederlagen vor Gericht zu erleben.:rolleyes:

Das Gleiche gilt auch fürr Co-Owner-Verträge, bei denen von 100 mindestens 90% fest in die Hose gehen.
 
Und wenn der Autohändler in den Vertrag schreibt dass du nicht schneller als 90 fahren und das Auto nicht weiter verkaufen darfst ist das auch nicht durchsetzbar.
 
Wären sie es, wäre bei jedem Kaufvertrag ein RA oder Notar notwendig.
die logik verstehe ich nicht, wenn ich ein Auto kaufe sitzt weder ein RA oder ein Notar an der Seite und der Vertrag ist trotzdem gültig.



Der REINE Kaufvertrag mit Wechsel der Kaufsumme an den Verkäufer JA, aber Klauseln sind ... wenn man sie als unbedingt einzuhalten fixieren will, eine "rechtliche Verfügung" und diese muß im Beisein eines RA oder Notars fest geschrieben werden, ansonsten hat sie keinerlei Verpflichtungs-Wert!
Es bleibt aber dem Verkäufer (Züchter) überlassen, den Hund trotz Einspruch und Streichung der Klauseln durch den Käufer, ihm diesen doch zu verkaufen, oder aber den Verkauf abzubrechen. Was auch nur wenige Züchter tun .... und Du kannst Dir sicher denken, warum .... ???;)

Danke, Dunni!

Liebe Grüße
Gini, Primo & Rossi
 
Im Kaufvertrag meines Rüden habe ich eine Klausel unterschrieben, dass sich der Züchter das Recht hält, ihn für die Deckung einer seiner Hündindinnen zu nutzen.

Für mich ist das bindend, da seine Zucht es verdient. Darum werde ich auch die nötigen Schritte, Expo, Selection etc. unternehmen. Obwohl ich mich auch gefragt habe, ob das rechtlich korrekt ist, und er das von mir verlangen kann.

Aber ich war an jenem Abend so müde, ich hätte alles unterschrieben:D
 
Wenn Du bei einem guten Züchter einen Hund kaufst - zum ursprünglich regulären Preis, und der Dir z. B den Vorschlag macht, Du zahlst nur die Hälfte für den Rüden (Hündin) oder gar nichts, und er hat dann einen Decksprung Deines Rüden frei, oder aber einen Welpen aus einem Wurf mit der Hündin aus seiner Zucht frei .... wird das zumeist vertragllich geregelt. Allerdings sind das keine Klauseln, sondern vertragliche Sonder--Vereinbarungen.
Du kannst von diesem Vorschlag zurück treten, mußt dem Züchter dann aber den ebenfalls vertraglich geregelten ursprünglichen Welpenpreis zurückzahlen, oder aber eben einwiilligen, die Welpensumme auf diesem vorgeschlagenen Weg zu erledigen. DAS sind keine Klauseln, sondern bedingen einen (angehängten) eigenen Vertrag. Denn trittst Du von diese Vorschlag zurück, und bleibst ihm die ursprüngliche Kaufsumme für den Rüden/Hündin schuldig, begehst Du einen Vertragsbruch und damit Betrug.

Allerdings gibt es eine Kaufpreis-Reduzierung, die darin begründet ist, daß der als zukünftiger Deckrüde oder Zuchthündin (auch für den Züchter) verkaufte Hund, aus welchen Gründen auch immer "leider" nicht für die Zucht geeignet, zugelassen wird, die Ankörung aus verschiedensten Gründen nicht schaffen kann/wird (genetische Fehler, Gebäudefehler, Zahn-/Gebissfehler, angeborene Wesensmängel, ....)
 
Also was ich jetzt für mich, als nicht Rechtler, leicht zu merken ist: "Sofern eine Individualvereinbarung nicht sittenwidrig ist oder gegen das Gesetz verstößt, ist sie bindend." Übertragen auf den Fall hier würde ich sagen, ein beispielsweise informieren des Züchters über geplante Verpaarungen ist ok aber jede Verpaarung sich vorher erlauben lassen zu müssen eben nicht. Ich meine, da könnte man schon mit gesundem Menschenverstand in vielen Fällen drauf kommen was geht oder was zumindest recht wackelig sein könnte. Was am Ende wie entschieden werden wird, können wir eh nur vermuten, denn der Richter entscheidet das, sollte es denn überhaupt so weit kommen.
 
Wenn Du bei einem guten Züchter einen Hund kaufst - zum ursprünglich regulären Preis, und der Dir z. B den Vorschlag macht, Du zahlst nur die Hälfte für den Rüden (Hündin) oder gar nichts, und er hat dann einen Decksprung Deines Rüden frei, oder aber einen Welpen aus einem Wurf mit der Hündin aus seiner Zucht frei .... wird das zumeist vertragllich geregelt. Allerdings sind das keine Klauseln, sondern vertragliche Sonder--Vereinbarungen.
Du kannst von diesem Vorschlag zurück treten, mußt dem Züchter dann aber den ebenfalls vertraglich geregelten ursprünglichen Welpenpreis zurückzahlen, oder aber eben einwiilligen, die Welpensumme auf diesem vorgeschlagenen Weg zu erledigen. DAS sind keine Klauseln, sondern bedingen einen (angehängten) eigenen Vertrag. Denn trittst Du von diese Vorschlag zurück, und bleibst ihm die ursprüngliche Kaufsumme für den Rüden/Hündin schuldig, begehst Du einen Vertragsbruch und damit Betrug.

Allerdings gibt es eine Kaufpreis-Reduzierung, die darin begründet ist, daß der als zukünftiger Deckrüde oder Zuchthündin (auch für den Züchter) verkaufte Hund, aus welchen Gründen auch immer "leider" nicht für die Zucht geeignet, zugelassen wird, die Ankörung aus verschiedensten Gründen nicht schaffen kann/wird (genetische Fehler, Gebäudefehler, Zahn-/Gebissfehler, angeborene Wesensmängel, ....)


wäre aber unlogisch und viel zu kompleziert, oder?

ich komm doch besser als züchter wenn ich gleich den ganzen welpenpreis verlange und dann mit de käufer ausmache wenn sich der welpe zu einen guten hund für die zucht entwickelt hat, ihm dann einen welpen preis für den deckakt bezahle.
 
Wenn Du bei einem guten Züchter einen Hund kaufst - zum ursprünglich regulären Preis, und der Dir z. B den Vorschlag macht, Du zahlst nur die Hälfte für den Rüden (Hündin) oder gar nichts, und er hat dann einen Decksprung Deines Rüden frei, oder aber einen Welpen aus einem Wurf mit der Hündin aus seiner Zucht frei .... wird das zumeist vertragllich geregelt. Allerdings sind das keine Klauseln, sondern vertragliche Sonder--Vereinbarungen.
Du kannst von diesem Vorschlag zurück treten, mußt dem Züchter dann aber den ebenfalls vertraglich geregelten ursprünglichen Welpenpreis zurückzahlen, oder aber eben einwiilligen, die Welpensumme auf diesem vorgeschlagenen Weg zu erledigen. DAS sind keine Klauseln, sondern bedingen einen (angehängten) eigenen Vertrag. Denn trittst Du von diese Vorschlag zurück, und bleibst ihm die ursprüngliche Kaufsumme für den Rüden/Hündin schuldig, begehst Du einen Vertragsbruch und damit Betrug.

Allerdings gibt es eine Kaufpreis-Reduzierung, die darin begründet ist, daß der als zukünftiger Deckrüde oder Zuchthündin (auch für den Züchter) verkaufte Hund, aus welchen Gründen auch immer "leider" nicht für die Zucht geeignet, zugelassen wird, die Ankörung aus verschiedensten Gründen nicht schaffen kann/wird (genetische Fehler, Gebäudefehler, Zahn-/Gebissfehler, angeborene Wesensmängel, ....)


wäre aber unlogisch und viel zu kompleziert, oder?

ich komm doch besser als züchter wenn ich gleich den ganzen welpenpreis verlange und dann mit de käufer ausmache wenn sich der welpe zu einen guten hund für die zucht entwickelt hat, ihm dann einen welpen preis für den deckakt bezahle.

Nein das hat schon eine gewisse Logik - verkaufst du einen Hund gleich zum vollen Welpenpreis, dann hast du als Züchter keine Handhabe mehr auf den Hund und der Käufer hat keinen "Ansporn" mehr die benötigten Untersuchungen/Prüfungen bis zur Zuchtzulassung zu machen.

Setzen Züchter und Welpenkäufer beim Kauf die entsprechenden Verträge auf (detailliert) und vereinbaren einen Preis, der nicht dem üblichen Welpenpreis entspricht, ist das im weistesten Sinne "bindender". (Kommt eine Art "Leasingvertrag mit Auslöse" gleich)
Zur Sicherheit lässt sich der Züchter meist in den Papieren als Co-Owner eintragen (kenn ich so aus dem Ausland) und ist "in der Hundewelt" der Ansprechpartner für diesen Hund. Sprich er wird meist unter "eigene Hunde" auf der Webseite geführt, Deckanfragen/Austellungen(+Ergebnisse) laufen über ihn und er ist meist auch über den Zwinger des Züchters versichert. Auch in wichtigen Tierarztdingen ist der Züchter involviert.

Läuft eigentlich solange gut, wie Züchter und Käufer ein gutes Verhältnis pflegen - Fälle wo es dann am Ende nicht so gut läuft gibt es natürlich auch, aber meist wird soetwas "intern" geklärt, weil eigentlich alle Parteien kein gesteigertes Interesse an einer richterlichen Entscheidung haben.

Ich würde es nicht machen - auch wenn es bedeutet, dass ich den vollen Welpenpreis zahlen müsste, bzw. den Hund nicht bekomme. Wobei ich nicht generell gegen einen Zuchteinsatz meines Hundes bin, sondern mir das Mitspracherecht des Züchters bei Co-Ownership zu weit geht.
 
Ich habe den vollen, regulären Preis bezahlt, dass heisst, sollte er decken, bringt der Hund einiges mehr ein, als nur den Verkaufspreis.
 
Also ich bin auch kein allzu großer Fan der geplanten Verpaarung. Allerdings züchtet besagte Züchterin aus Holland absolut nicht verantwortungsvoll (DCM in den Linien), nutzt 12 Monate alten Deckrüden (in Holland braucht man keine ZZL und produziert auf Masse und Farbe.
Sie hat da viel mehr persönliche Gründe, was nicht heißt dass ich Fan der geplanten Verpaarung bin.

Der Inzuchtkoeffizient liegt bei 3,2% sofern es richtig berechnet wurde.

Wenn solche Dinge über eine Züchterin bekannt sind, warum kauft man noch da?
 
Also ich bin auch kein allzu großer Fan der geplanten Verpaarung. Allerdings züchtet besagte Züchterin aus Holland absolut nicht verantwortungsvoll (DCM in den Linien), nutzt 12 Monate alten Deckrüden (in Holland braucht man keine ZZL und produziert auf Masse und Farbe.
Sie hat da viel mehr persönliche Gründe, was nicht heißt dass ich Fan der geplanten Verpaarung bin.

Der Inzuchtkoeffizient liegt bei 3,2% sofern es richtig berechnet wurde.
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Wenn solche Dinge über eine Züchterin bekannt sind, warum kauft man noch da?

Da kann man nur mit dem Kopf schütteln! Mögliche Erklärung: Die Dummen sterben nie aus?
 
Diese Züchterin produziert auf Masse und es stehen jeden Tag dumme auf
 
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