Kampg gegen Bundesgesetz: 2-5 Jahre ?

Andreas

ich habe gerade dies gefunden:

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Die Verfahrensdauer von mindestens 2 Jahren, bei Zuwarten des BVG auf die Urteile der Landesgerichte sogar von 5 Jahren, muss
die Auswirkung des Gesetzes auf die Population der verbotenen Rassen untersucht werden.[/quote]



Das Original des Dokumentes soll auf liegen, aber da kriege ich gar keine Antwort. Die Domäne dcbt.org ist nicht mehr existent. Was für ein Glück, daß Google die Seiten noch gespeichert hat.

Also, man muß einen langen Atem haben, um auf Gerechtigkeit zu warten.

ciao
Andreas
 
  • 1. Mai 2024
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Hi Andreas ... hast du hier schon mal geguckt?
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Davon müssen wir leider grundsätzlich ausgehen Andreas,

die Gründe dafür: Siehe „Hundeverordnung aus formalen Gründen?“ in meinem Forum




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Nächste Sitzung des AK Tierschutz am 14.11.01. 18:00 Uhr in Hannover.
Thema: Zusammenarbeit mit Tierschutzvereinen und -Initiativen


cu Wolf
 
Hallo Andreas,

genau aus diesen Gründen wurde auch ein Antrag auf einstweilige Anordnung der Verfassungsbeschwerde beigefügt, da bei der langen zu erwartenden Verfahrensdauer Zuchtpotential unwiderbringlich verloren geht.

Übrigens findest du den DCBT nun unter....

biggrin.gif
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
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