Kampfhundehalter freigesprochen
Würzburg, 16.3.01
1200 Mark Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung muss eine 25-Jährige zahlen, weil der Hund ihres Freundes eine Frau angefallen hat.
Das Opfer hatte Angst vor "Tyson". Seit der Kampfhund-Mischling die 41-Jährige im Januar 2000 vor ihrem Wohnhaus in Lengfeld angegriffen hatte, ging sie ihm aus dem Weg. Auch am 2. Mai 2000 wechselte sie die Straßenseite, weil das Tier vor einem Fenster der Wohnung seines Besitzers im Freien lag. Aber das nützte nichts. Der Hund sah die Frau, fiel sie an, verbiss sich in ihre Wade, brachte sie zu Fall. Zwei Mal schlug "Tyson" seine Zähne in den Unterschenkel der 41-Jährigen, einmal in den Oberschenkel, mindestens zwei Mal in ihren Nacken. Außerdem erlitt die Frau durch den Sturz einen Beckenbruch. Als die Freundin des Hundehalters ihre Hilferufe hörte, zerrte sie das Tier von der Frau weg. "Tysons" Besitzer, ein mehrfach vorbestrafter 35-jähriger, war nicht zu Hause, als der Vorfall sich ereignete.
Die 41-Jährige kam ins Krankenhaus, musste mehrmals operiert werden und leidet noch heute an den Folgen ihrer Verletzungen. Der Hund wurde eingeschläfert, seine Rassezugehörigkeit nie richtig geklärt. Zunächst hatte der 35-Jährige das Tier als "Alano" ausgegeben, eine Rasse, die in keiner Kategorie der Kampfhundeverordnung über verschiedene Rassen und Mischungen gelistet ist. Optisch wies das Tier Ähnlichkeit mit einem Pitbull-Terrier aus. In der Gerichtsverhandlung hieß es, der kniehohe Hund sei eine Mischung aus Rottweiler, Dogge und Mastiff gewesen. Letzterer wird in Kategorie II der Kampfhunde-Verordnung geführt und ist genehmigungspflichtig. Der Hundehalter hätte dem Ordnungsamt also nachweisen müssen, dass "Tyson" keine "gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist". Nach dem Vorfall wurde dem 35-Jährigen sein zweiter Kampfhund "Terry" weg genommen und ins Tierheim gebracht.
Der Mann und seine Freundin mussten sich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. In der Verhandlung wurde der einschlägig vorbestrafte 35-Jährige freigesprochen. Begründung: Er habe das Tier immer mit einem Stahlseil an die Heizung gekettet, wenn das Fenster seiner Souterrain-Wohnung offen gestanden habe. Außerdem habe er seine Freundin angewiesen, dasselbe zu tun, wenn er nicht zu Hause ist. Damit habe er seine Pflichten erfüllt.
Am Tag der Beißattacke war der Hund auch angebunden. Allerdings hatte die Freundin, die mit dem Tier allein in der Wohnung war, das Seil nicht richtig befestigt. Dadurch verhakte sich ein Sicherungsstift und als das Tier unbeobachtet aus dem Fenster sprang, löste sich die Leine. Deshalb befand das Gericht die Frau, die nach eigenen Angaben Hausfrau ist und von ihren Eltern unterstützt wird, der fahrlässiger Körperverletzung für schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 Mark.
Für Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Opfers ist das Strafgericht nicht zuständig. Sollte der Hundebesitzer die Forderungen der 41-Jährigen nicht erfüllen, sind die Zivilgerichte zuständig.
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Würzburg, 16.3.01
1200 Mark Geldstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung muss eine 25-Jährige zahlen, weil der Hund ihres Freundes eine Frau angefallen hat.
Das Opfer hatte Angst vor "Tyson". Seit der Kampfhund-Mischling die 41-Jährige im Januar 2000 vor ihrem Wohnhaus in Lengfeld angegriffen hatte, ging sie ihm aus dem Weg. Auch am 2. Mai 2000 wechselte sie die Straßenseite, weil das Tier vor einem Fenster der Wohnung seines Besitzers im Freien lag. Aber das nützte nichts. Der Hund sah die Frau, fiel sie an, verbiss sich in ihre Wade, brachte sie zu Fall. Zwei Mal schlug "Tyson" seine Zähne in den Unterschenkel der 41-Jährigen, einmal in den Oberschenkel, mindestens zwei Mal in ihren Nacken. Außerdem erlitt die Frau durch den Sturz einen Beckenbruch. Als die Freundin des Hundehalters ihre Hilferufe hörte, zerrte sie das Tier von der Frau weg. "Tysons" Besitzer, ein mehrfach vorbestrafter 35-jähriger, war nicht zu Hause, als der Vorfall sich ereignete.
Die 41-Jährige kam ins Krankenhaus, musste mehrmals operiert werden und leidet noch heute an den Folgen ihrer Verletzungen. Der Hund wurde eingeschläfert, seine Rassezugehörigkeit nie richtig geklärt. Zunächst hatte der 35-Jährige das Tier als "Alano" ausgegeben, eine Rasse, die in keiner Kategorie der Kampfhundeverordnung über verschiedene Rassen und Mischungen gelistet ist. Optisch wies das Tier Ähnlichkeit mit einem Pitbull-Terrier aus. In der Gerichtsverhandlung hieß es, der kniehohe Hund sei eine Mischung aus Rottweiler, Dogge und Mastiff gewesen. Letzterer wird in Kategorie II der Kampfhunde-Verordnung geführt und ist genehmigungspflichtig. Der Hundehalter hätte dem Ordnungsamt also nachweisen müssen, dass "Tyson" keine "gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist". Nach dem Vorfall wurde dem 35-Jährigen sein zweiter Kampfhund "Terry" weg genommen und ins Tierheim gebracht.
Der Mann und seine Freundin mussten sich wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. In der Verhandlung wurde der einschlägig vorbestrafte 35-Jährige freigesprochen. Begründung: Er habe das Tier immer mit einem Stahlseil an die Heizung gekettet, wenn das Fenster seiner Souterrain-Wohnung offen gestanden habe. Außerdem habe er seine Freundin angewiesen, dasselbe zu tun, wenn er nicht zu Hause ist. Damit habe er seine Pflichten erfüllt.
Am Tag der Beißattacke war der Hund auch angebunden. Allerdings hatte die Freundin, die mit dem Tier allein in der Wohnung war, das Seil nicht richtig befestigt. Dadurch verhakte sich ein Sicherungsstift und als das Tier unbeobachtet aus dem Fenster sprang, löste sich die Leine. Deshalb befand das Gericht die Frau, die nach eigenen Angaben Hausfrau ist und von ihren Eltern unterstützt wird, der fahrlässiger Körperverletzung für schuldig und verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 20 Mark.
Für Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche des Opfers ist das Strafgericht nicht zuständig. Sollte der Hundebesitzer die Forderungen der 41-Jährigen nicht erfüllen, sind die Zivilgerichte zuständig.
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