Hallo,
also - das Aktenzeichen läßt nicht unbedingt darauf schließen, wann das Urteil gesprochen wurde, sondern vielmehr darauf, wann der Rechtsstreit anfing.
Ein derartiges Urteil habe ich woanders schon vor ein paar Monaten gelesen.
In W.s Beitrag kommt m.E. nicht klar heraus, daß das Gericht die Vorverurteilung von bestimmten Hunderassen (die üblichen drei angeblichen "Kampf"hunderassen) durchaus bestätigt hat. Es wurde nur eine Gleichstellung eingefordert für tatsächlich bissige Hunde anderer Rassen.
Konkret: Wenn z.B. ein Schäferhund mehrfach einen Nachbarshund gebissen hat (z.B. einen Pitbull), dann ist es nicht zulässig, nur den Pitbull zur Strafsteuer zu veranlagen, sondern der tatsächlich gefährliche Hund muß auch die Strafsteuer zahlen.
Eigentlich also kein Vorteil für die vorverurteilten Hunde, sondern eher eine Bestätigung der falschen Politik der "unwiderlegbar vermuteten Gefährlichkeit" aufgrund der Rasse.
Auch für gefährliche Schäferhunde müßte gelten, daß der Hund durch die Strafsteuer nicht ungefährlicher wird. Vielmehr tritt der Effekt ein, daß es für bestimmte gestörte Personen "schick" sein kann, einen "behördlich als gefährlich eingestuften" Hund zu besitzen, sozusagen als Statussymbol. Diesen gestörten Menschen macht die Strafsteuer nichts aus, da sie entweder genug Geld haben oder den Hund sowieso nicht anmelden.
ciao
Andreas