Kampfhund darf getötet werden
Koblenz, 14.08.2001
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat eine Eilentscheidung getroffen, dass ein erwiesenermaßen besonders gefährlicher Kampfhund eingeschläfert werden darf. Dies hatte das Neustadter Ordnungsamt im Falle eines Staffordshire-Bullterriers angeordnet (wir berichteten), die Halterin hatte Rechtschutz beantragt. Nach dem Verwaltungsgericht Neustadt hat nun auch das OVG den Eilantrag der Halterin abgelehnt. Der Hund hatte mehrfach Menschen gebissen. Auch bei einem zuverlässigen Halter sei das künftig nicht zu vermeiden, weil der Hund verhaltensgestört und nicht therapierbar sei, befanden die Richter.
Brenda
Macho
Koblenz, 14.08.2001
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz hat eine Eilentscheidung getroffen, dass ein erwiesenermaßen besonders gefährlicher Kampfhund eingeschläfert werden darf. Dies hatte das Neustadter Ordnungsamt im Falle eines Staffordshire-Bullterriers angeordnet (wir berichteten), die Halterin hatte Rechtschutz beantragt. Nach dem Verwaltungsgericht Neustadt hat nun auch das OVG den Eilantrag der Halterin abgelehnt. Der Hund hatte mehrfach Menschen gebissen. Auch bei einem zuverlässigen Halter sei das künftig nicht zu vermeiden, weil der Hund verhaltensgestört und nicht therapierbar sei, befanden die Richter.