Verfahren gegen Halter eingestellt
Kampfhund biss Frau mehrfach in die Arme
Zülpich - Ausgerechnet das wohl schönste Exemplar Marke "Kampfhund" der Römerstadt hatte der Bannstrahl des Zülpicher Ordnungsamtes getroffen. "Dino", seines Zeichens preisgekrönter American Staffordshire-Terrier, hatte sich am 17. Juli 2000 in einem Dorf im Zülpicher Stadtgebiet eine Beißerei mit Nachbarhund "Beery" geliefert.
Das Frauchen des Huskies hatte versucht, die beiden Rüden zu trennen. Was der Dame nicht gut bekommen sollte. Denn jetzt wurde sie von Dino attackiert. Bisswunden an beiden Armen waren das blutige Ergebnis dieser Rettungsaktion. Ein Vorfall, den das Zülpicher Ordnungsamt nicht auf sich beruhen lassen wollte. Dem Herrchen Dinos flatterte ein Bußgeldbescheid in Höhe von 250 Mark auf den Tisch.
Die bislang einzige Ahndung eines Verstoßes gegen die Landeshundeverordnung durch das Zülpicher Ordnungsamt wurde jetzt allerdings vom Euskirchener Amtsgericht gekippt. Die Verwaltung hatte nämlich schlicht und ergreifend den falschen Adressaten erwischt. Das meinte jedenfalls Richterin Stephanie Ink.
"Beery" und sein Frauchen waren am Tattag vor dem Haus des Nachbarn spazieren gegangen. Plötzlich öffnete sich die Tür und "Dino" kam herausgeschossen. Was laut Zülpicher Ordnungsamt ein Verstoß gegen die Landeshundeverordnung war, nach der "American Staffordshire" nur angeleint und mit Maulkorb durch die Gegend rennen dürfen. Vorschriftswidrig war "Dino" allerdings weder angeleint noch mit "Beißkorb" auf "Beery" los gegangen.
Nicht zu Hause
Das Herrchen "Dinos" sah sich indessen gänzlich unschuldig verfolgt. Denn er war während der Aktion nicht zu Hause gewesen. Sein Vater hatte am 17. Juli 2000 die Aufsicht über Dino übernommen. Und der Vater wäre demnach nach Ansicht des Amtsgerichtes auch der richtige Adressat für den Bußgeldbescheid gewesen.
Richtern Ink ließ indessen keine Zweifel darüber offen, dass ein Verstoß gegen die Landeshundeverordnung vorliege. Nur: Das Ordnungsamt habe halt den Falschen erwischt.
So ging der bislang einzige Versuch der Zülpicher Stadtverwaltung, einen Verstoß gegen die neue Verordnung zu ahnden, gründlich schief. Ermittlungen gegen den Vater des Herrchen Dinos hatte man im Vorfeld eingestellt. "Damit ist die Sache für uns erledigt", so Georg Goebels vom Ordnungsamt.
Kampfhund biss Frau mehrfach in die Arme
Zülpich - Ausgerechnet das wohl schönste Exemplar Marke "Kampfhund" der Römerstadt hatte der Bannstrahl des Zülpicher Ordnungsamtes getroffen. "Dino", seines Zeichens preisgekrönter American Staffordshire-Terrier, hatte sich am 17. Juli 2000 in einem Dorf im Zülpicher Stadtgebiet eine Beißerei mit Nachbarhund "Beery" geliefert.
Das Frauchen des Huskies hatte versucht, die beiden Rüden zu trennen. Was der Dame nicht gut bekommen sollte. Denn jetzt wurde sie von Dino attackiert. Bisswunden an beiden Armen waren das blutige Ergebnis dieser Rettungsaktion. Ein Vorfall, den das Zülpicher Ordnungsamt nicht auf sich beruhen lassen wollte. Dem Herrchen Dinos flatterte ein Bußgeldbescheid in Höhe von 250 Mark auf den Tisch.
Die bislang einzige Ahndung eines Verstoßes gegen die Landeshundeverordnung durch das Zülpicher Ordnungsamt wurde jetzt allerdings vom Euskirchener Amtsgericht gekippt. Die Verwaltung hatte nämlich schlicht und ergreifend den falschen Adressaten erwischt. Das meinte jedenfalls Richterin Stephanie Ink.
"Beery" und sein Frauchen waren am Tattag vor dem Haus des Nachbarn spazieren gegangen. Plötzlich öffnete sich die Tür und "Dino" kam herausgeschossen. Was laut Zülpicher Ordnungsamt ein Verstoß gegen die Landeshundeverordnung war, nach der "American Staffordshire" nur angeleint und mit Maulkorb durch die Gegend rennen dürfen. Vorschriftswidrig war "Dino" allerdings weder angeleint noch mit "Beißkorb" auf "Beery" los gegangen.
Nicht zu Hause
Das Herrchen "Dinos" sah sich indessen gänzlich unschuldig verfolgt. Denn er war während der Aktion nicht zu Hause gewesen. Sein Vater hatte am 17. Juli 2000 die Aufsicht über Dino übernommen. Und der Vater wäre demnach nach Ansicht des Amtsgerichtes auch der richtige Adressat für den Bußgeldbescheid gewesen.
Richtern Ink ließ indessen keine Zweifel darüber offen, dass ein Verstoß gegen die Landeshundeverordnung vorliege. Nur: Das Ordnungsamt habe halt den Falschen erwischt.
So ging der bislang einzige Versuch der Zülpicher Stadtverwaltung, einen Verstoß gegen die neue Verordnung zu ahnden, gründlich schief. Ermittlungen gegen den Vater des Herrchen Dinos hatte man im Vorfeld eingestellt. "Damit ist die Sache für uns erledigt", so Georg Goebels vom Ordnungsamt.