Jetzt auch noch die Schweiz mit "Kampfhunden"

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Sera und Rest

... wurde gelöscht.
Zunahme der Anzahl Hunde problematischer Rassen wurde gestoppt


Basel/Schweiz, 1.10.01

Als erster Kanton der Schweiz hat der Kanton Basel-Stadt anfangs dieses Jahres eine Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde eingeführt. Als potentiell gefährliche Hunde gelten die Hunde folgender Rassen (sowie deren Kreuzungen:( Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Rottweiler, Dobermann, Fila Brasileiro, Dogo Argentino.

Die Bewilligung muss vor der Anschaffung des Hundes beim Veterinäramt eingeholt werden. Sie wird an Personen erteilt, welche älter sind als zwanzig Jahre und nicht wegen Förderung der Prostitution vorbestraft sind. Sie müssen sich über ausreichende kynologische Fachkenntnisse ausweisen. Die Hunde sollen aus Zuchten stammen, in welchen eine ausreichende Sozialisierung der Welpen erfolgt. Alle bewilligungspflichtigen Hunde müssen mittels eines Mikrochips markiert werden. Der Besuch von Welpenspielstunden und Erziehungskursen ist obligatorisch.

Besitzerinnen und Besitzer von rund 260 Hunden wurden gebeten, ein Gesuch einzureichen. Rund 70 Hunde fielen nicht unter die Bewilligungspflicht: Die Hunde entsprachen entweder nicht der Rassenliste, waren sehr alt und krank oder verstarben in diesem Jahr. Weitere Gründe waren Weggabe des Hundes oder Wohnsitzwechsel der Besitzerin oder des Besitzers in einen anderen Kanton.

Rund 190 Hunde wurden als bewilligungspflichtig eingestuft. Die Gesellschaftsfähigkeit und die Kontrollierbarkeit der Hunde wurde in einem Verhaltenstest unter Mithilfe von Experten beurteilt. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf aggressives Verhalten gegenüber Menschen und anderen Hunden gelegt.

150 Bewilligungen konnten bereits erteilt werden, wovon rund ein Drittel mit speziellen Auflagen. In mehr als 30 Fällen wurde der Besuch eines Erziehungskurses angeordnet. Mit Hilfe der kynologischen Vereine der Region wurde vorgängig ein Angebot anerkannter Kurse festgelegt.

Sechs Hunde dürfen nur mit Maulkorb ausgeführt werden. Weitere Bewilligungsauflagen betreffen das Tragen eines "Haltis" (Hundehalfter), das Verbot der Ausbildung zum Schutzdienst und Massnahmen bei allfälligen künftigen Verurteilungen der Bewilligungsinhaberinnen oder Bewilligungsinhaber. Vier Hunde mussten beschlagnahmt werden, zwei Hunde wurden eingeschläfert.

Auswirkungen der revidierten Hundegesetzgebung
Die im letzten Jahr festgestellte deutliche Zunahme der Anzahl Hunde problematischer Rassen (Pitbullterrier, Staffordshire Terrier, Rottweiler) konnte gestoppt werden. Eine Auswertung der Zwischenfälle mit Hunden für das laufende Jahr zeigt jedoch wiederum eine Beteiligung von potentiell gefährlichen Hunden in rund 40 % der gemeldeten Fälle. Der Anteil der potentiell gefährlichen Hunde an der gesamten Hundepopulation beträgt dagegen weniger als 4 %.


Oh man,nicht auch noch die Schweiz
frown.gif



Bis dann Sera und Rest



dog85.gif
 
soll ich mal ganz ehrlich sein??

damit könnte ich locker 100 jahre alt werden!

ich sehe im grunde keine nachteile darin, wenn man auf die zucht aus der die tiere stammen ein auge hat.
genau so wenig hätte ich ein problem damit, wenn man VOR dem erwerb eines hundes seine sachkenntnis beweisen müßte.
und wenn ich VOR dem kauf eines hundes beweisen muß das ich eine "weiße weste" habe - na und, auch damit hätte ich kein problem.

wie geschrieben - damit könnte ich uralt werden, denn:

ich sehe kein zuchtverbot, ich sehe keinen generellen mk-zwang und die ganzen anderen "nettigkeiten" die sich die deutschen politiker so haben einfallen lassen.

Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
hallo,
sibse spricht mir aus der seele!!!
ich setze dem sogar noch einen drauf: würden (könnten)die herkunft des tieres (vor allem bei züchtern) und die eignung des künftigen halters/führers generell auf jeden fall vor dem erwerb geprüft werden, hätten wir einige grundsätzliche probleme im griff. unseriöse, ausschließlich profitgierige züchter und unfähige halter hätten weitaus weniger chancen, somit könnte manch trauriges hundeschicksal vermieden werden.

gruß
boomer + LADY
 
Ja schliesse mich Sibse und Boomer an, damit sollten wir hier alle als serioesen Hundebesitzer nun wirklich kein Problem haben, aber insgesamt haetten wir viel viel weniger Probleme.
Gut so
Gruss Bora


Bora [/IMG]
 
Hallo Sera,

also ich finde die schweizer Verordnung hört sich ganz vernünftig an. Jedenfalls besser so als jahrelang Hunde als Waffen missbrauchen zu lassen und dann solche idiotischen Kurzschlussreaktionen wie hier.


CU am 06.10. im Ministerium in Bonn und Arnsberger Modell.
 
Hört sich doch gar nicht schlecht an. Finde es gut wenn die Zucht und der Halter geprüft wird, kommt letztendlich nur den Hunden zugute.
LG Raceman
 
Hallöchen !!!

Soweit finde ich das ja auch ganz vernünftig.Aber ich glaube selbst mit einem Hund aus einer "guten" Zucht kann und wird sicher auch Mist gebaut werden,Und dann???


Bis dann Sera und Rest

dog85.gif
 
*schweißvonderstirnwisch*

puuuh,
ich hatte shon befürchtet ihr zerreißt mich für mein posting in der luft
biggrin.gif


da bin ich ja beruhigt
biggrin.gif


sera:
klar, das kann immer wieder passieren, aber wenn man ein auge auf die zucht hat, und von 100 tieren aus dieser zucht einer von einem perversen zum beißer erzogen wird, dann stehen immernoch 99 andere dagegen, die völlig normal sind.

dann kann man sich nicht einfach hinstellen und alle hunde dieser rasse verteufeln, oder?
dann wären die "beweise" nicht so einfach unter den tisch zu kehren wie unsere politricks das hier versuchen.

Sibse

*Mögen alle meine Fehler sich auf ihre Plätze begeben und möglichst wenig Lärm dabei machen*
- Inuitspruch -
 
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