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Sera und Rest
... wurde gelöscht.
Zunahme der Anzahl Hunde problematischer Rassen wurde gestoppt
Basel/Schweiz, 1.10.01
Als erster Kanton der Schweiz hat der Kanton Basel-Stadt anfangs dieses Jahres eine Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde eingeführt. Als potentiell gefährliche Hunde gelten die Hunde folgender Rassen (sowie deren Kreuzungen
Pitbullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Rottweiler, Dobermann, Fila Brasileiro, Dogo Argentino.
Die Bewilligung muss vor der Anschaffung des Hundes beim Veterinäramt eingeholt werden. Sie wird an Personen erteilt, welche älter sind als zwanzig Jahre und nicht wegen Förderung der Prostitution vorbestraft sind. Sie müssen sich über ausreichende kynologische Fachkenntnisse ausweisen. Die Hunde sollen aus Zuchten stammen, in welchen eine ausreichende Sozialisierung der Welpen erfolgt. Alle bewilligungspflichtigen Hunde müssen mittels eines Mikrochips markiert werden. Der Besuch von Welpenspielstunden und Erziehungskursen ist obligatorisch.
Besitzerinnen und Besitzer von rund 260 Hunden wurden gebeten, ein Gesuch einzureichen. Rund 70 Hunde fielen nicht unter die Bewilligungspflicht: Die Hunde entsprachen entweder nicht der Rassenliste, waren sehr alt und krank oder verstarben in diesem Jahr. Weitere Gründe waren Weggabe des Hundes oder Wohnsitzwechsel der Besitzerin oder des Besitzers in einen anderen Kanton.
Rund 190 Hunde wurden als bewilligungspflichtig eingestuft. Die Gesellschaftsfähigkeit und die Kontrollierbarkeit der Hunde wurde in einem Verhaltenstest unter Mithilfe von Experten beurteilt. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf aggressives Verhalten gegenüber Menschen und anderen Hunden gelegt.
150 Bewilligungen konnten bereits erteilt werden, wovon rund ein Drittel mit speziellen Auflagen. In mehr als 30 Fällen wurde der Besuch eines Erziehungskurses angeordnet. Mit Hilfe der kynologischen Vereine der Region wurde vorgängig ein Angebot anerkannter Kurse festgelegt.
Sechs Hunde dürfen nur mit Maulkorb ausgeführt werden. Weitere Bewilligungsauflagen betreffen das Tragen eines "Haltis" (Hundehalfter), das Verbot der Ausbildung zum Schutzdienst und Massnahmen bei allfälligen künftigen Verurteilungen der Bewilligungsinhaberinnen oder Bewilligungsinhaber. Vier Hunde mussten beschlagnahmt werden, zwei Hunde wurden eingeschläfert.
Auswirkungen der revidierten Hundegesetzgebung
Die im letzten Jahr festgestellte deutliche Zunahme der Anzahl Hunde problematischer Rassen (Pitbullterrier, Staffordshire Terrier, Rottweiler) konnte gestoppt werden. Eine Auswertung der Zwischenfälle mit Hunden für das laufende Jahr zeigt jedoch wiederum eine Beteiligung von potentiell gefährlichen Hunden in rund 40 % der gemeldeten Fälle. Der Anteil der potentiell gefährlichen Hunde an der gesamten Hundepopulation beträgt dagegen weniger als 4 %.
Oh man,nicht auch noch die Schweiz
Bis dann Sera und Rest
Basel/Schweiz, 1.10.01
Als erster Kanton der Schweiz hat der Kanton Basel-Stadt anfangs dieses Jahres eine Bewilligungspflicht für potentiell gefährliche Hunde eingeführt. Als potentiell gefährliche Hunde gelten die Hunde folgender Rassen (sowie deren Kreuzungen
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Die Bewilligung muss vor der Anschaffung des Hundes beim Veterinäramt eingeholt werden. Sie wird an Personen erteilt, welche älter sind als zwanzig Jahre und nicht wegen Förderung der Prostitution vorbestraft sind. Sie müssen sich über ausreichende kynologische Fachkenntnisse ausweisen. Die Hunde sollen aus Zuchten stammen, in welchen eine ausreichende Sozialisierung der Welpen erfolgt. Alle bewilligungspflichtigen Hunde müssen mittels eines Mikrochips markiert werden. Der Besuch von Welpenspielstunden und Erziehungskursen ist obligatorisch.
Besitzerinnen und Besitzer von rund 260 Hunden wurden gebeten, ein Gesuch einzureichen. Rund 70 Hunde fielen nicht unter die Bewilligungspflicht: Die Hunde entsprachen entweder nicht der Rassenliste, waren sehr alt und krank oder verstarben in diesem Jahr. Weitere Gründe waren Weggabe des Hundes oder Wohnsitzwechsel der Besitzerin oder des Besitzers in einen anderen Kanton.
Rund 190 Hunde wurden als bewilligungspflichtig eingestuft. Die Gesellschaftsfähigkeit und die Kontrollierbarkeit der Hunde wurde in einem Verhaltenstest unter Mithilfe von Experten beurteilt. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf aggressives Verhalten gegenüber Menschen und anderen Hunden gelegt.
150 Bewilligungen konnten bereits erteilt werden, wovon rund ein Drittel mit speziellen Auflagen. In mehr als 30 Fällen wurde der Besuch eines Erziehungskurses angeordnet. Mit Hilfe der kynologischen Vereine der Region wurde vorgängig ein Angebot anerkannter Kurse festgelegt.
Sechs Hunde dürfen nur mit Maulkorb ausgeführt werden. Weitere Bewilligungsauflagen betreffen das Tragen eines "Haltis" (Hundehalfter), das Verbot der Ausbildung zum Schutzdienst und Massnahmen bei allfälligen künftigen Verurteilungen der Bewilligungsinhaberinnen oder Bewilligungsinhaber. Vier Hunde mussten beschlagnahmt werden, zwei Hunde wurden eingeschläfert.
Auswirkungen der revidierten Hundegesetzgebung
Die im letzten Jahr festgestellte deutliche Zunahme der Anzahl Hunde problematischer Rassen (Pitbullterrier, Staffordshire Terrier, Rottweiler) konnte gestoppt werden. Eine Auswertung der Zwischenfälle mit Hunden für das laufende Jahr zeigt jedoch wiederum eine Beteiligung von potentiell gefährlichen Hunden in rund 40 % der gemeldeten Fälle. Der Anteil der potentiell gefährlichen Hunde an der gesamten Hundepopulation beträgt dagegen weniger als 4 %.
Oh man,nicht auch noch die Schweiz
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Bis dann Sera und Rest
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