Auch Gerichte sind gegen Kampfhunde
Nordkreis. «Bagiro», ein Kampfhund der Rasse «Mastino Napolitano», ist immer noch nicht aus der Wohnung von Astrid Noack in Alsdorf «ausgezogen» - wie es der Vermieter EBV Immobilien eigentlich bis zum 31. Oktober verlangt hatte (wir berichteten). Jetzt müssen wohl Juristen tätig werden, was EBVI-Geschäftsführer Dr. Axel Thomas bereits angekündigt hatte.
Dabei stehen die Chancen des größten privaten Wohnungseigentümers der Region günstig, sich nach den schlimmen Vorgängen in Hamburg, wo ein Sechsjähriger von zwei Kampfhunden getötet wurde, erst recht durchzusetzen.
Daraus macht auch der Mieterschutzverein für Aachen und Umgegend keinen Hehl. Er zitierte auf Anfrage Urteile, die lange vor Inkrafttreten der «Landeshundeverordnung» gefällt wurden. So urteilte 1998 das Amtsgericht Frankfurt/Main, dass die Entscheidung des Vermieters, ob er der Hundehaltung zustimmt, «in seinem freien Ermessen» stehe.
Davon mache er «rechtsfehlerfrei Gebrauch, wenn er den Mieter zur Entfernung eines Pitbull-Terriers aus der Wohnung auffordert». Denn Hunde dieser Rasse würden als solche «mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit» gelten. Die potenzielle Gefahr, die von einem solchen Tier ausgehe, «stellt einen sachlichen Grund für das Verbot dar», einen Kampfhund in der Wohnung zu halten. Ähnlich entschieden auch Gerichte in Gießen (1994) und Krefeld ('96).
(-bst-), 09.11.2000 19:10
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Warum sollten wir auch verschont bleiben ?
Ich war schon etwas verwundert, das es in Aachen und Umgebung bisher doch noch relativ ruhig war.
Das ist jetzt auch vorbei.
Ich denke auf diesen Artikel wird bald der Nächste folgen.
Trotzallem ,
schöne Grüße und Kopf hoch
merlin
Nordkreis. «Bagiro», ein Kampfhund der Rasse «Mastino Napolitano», ist immer noch nicht aus der Wohnung von Astrid Noack in Alsdorf «ausgezogen» - wie es der Vermieter EBV Immobilien eigentlich bis zum 31. Oktober verlangt hatte (wir berichteten). Jetzt müssen wohl Juristen tätig werden, was EBVI-Geschäftsführer Dr. Axel Thomas bereits angekündigt hatte.
Dabei stehen die Chancen des größten privaten Wohnungseigentümers der Region günstig, sich nach den schlimmen Vorgängen in Hamburg, wo ein Sechsjähriger von zwei Kampfhunden getötet wurde, erst recht durchzusetzen.
Daraus macht auch der Mieterschutzverein für Aachen und Umgegend keinen Hehl. Er zitierte auf Anfrage Urteile, die lange vor Inkrafttreten der «Landeshundeverordnung» gefällt wurden. So urteilte 1998 das Amtsgericht Frankfurt/Main, dass die Entscheidung des Vermieters, ob er der Hundehaltung zustimmt, «in seinem freien Ermessen» stehe.
Davon mache er «rechtsfehlerfrei Gebrauch, wenn er den Mieter zur Entfernung eines Pitbull-Terriers aus der Wohnung auffordert». Denn Hunde dieser Rasse würden als solche «mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit» gelten. Die potenzielle Gefahr, die von einem solchen Tier ausgehe, «stellt einen sachlichen Grund für das Verbot dar», einen Kampfhund in der Wohnung zu halten. Ähnlich entschieden auch Gerichte in Gießen (1994) und Krefeld ('96).
(-bst-), 09.11.2000 19:10
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Warum sollten wir auch verschont bleiben ?
Ich war schon etwas verwundert, das es in Aachen und Umgebung bisher doch noch relativ ruhig war.
Das ist jetzt auch vorbei.
Ich denke auf diesen Artikel wird bald der Nächste folgen.
Trotzallem ,
schöne Grüße und Kopf hoch