Innenministerkonferenz BPT-Stellungnahme zur Problematik "Gefaehrlicher Hund"

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la loca

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06. November 2001

Innenministerkonferenz BPT-Stellungnahme zur Problematik "Gefaehrlicher Hund"

Anlaesslich der am 7./8. November stattfindenden Innenministerkonferenz, die sich u.a. wiederholt mit der Harmonisierung der bestehenden Gefahrenabwehrverordnungen der Laender befasst, hat der Bundesverband Praktischer Tieraerzte e. V. (BPT) in einem Schreiben an alle Innenminister und Senatoren der Laender nochmals zu dieser Thematik wie folgt Stellung genommen:

Sehr geehrte Damen und Herren Minister und Senatoren der Laender,

die am 7./8. November stattfindende Innenministerkonferenz befasst sich u.a. wiederholt mit der Thematik "Gefaehrlicher Hund bzw. Gefahrenabwehr". Unser Verband hat Kenntnis erhalten, dass der Arbeitskreis 1 des BMLV ein Eckwertepapier als Grundlage fuer eine Harmonisierung der unterschiedlichen Laenderverordnungen erarbeitet hat. Nach unserer Information enthaelt das Arbeitspapier eine "engere Rasseliste", in der 4 Hunderassen als unwiderlegbar gefaehrlich eingestuft und mit Maulkorb- und Leinenzwang belegt sind, sowie eine zweite Liste mit 10-12 widerlegbar gefaehrlichen Rassen, fuer die Leinenzwang angeordnet werden soll. Obgleich die Qualifizierung einer Reihe von Rassen als a priori gefaehrlich wissenschaftlich nicht haltbar ist, scheint es also dennoch politischer Wille zu sein, Gefahrenpraevention ueber Rasselisten zu betreiben.

Wir erachten es deshalb als dringend notwendig, mit diesem Schreiben nochmals Stellung zu diesem Thema zu nehmen und Ihnen unsere Ueberlegungen und die daraus resultierenden Forderungen als Diskussionsgrundlage zu uebermitteln. Eindruecklich moechten wir in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Zwangsmassnahmen die laut Tierschutzgesetz zu gewaehrleistende artgemaesse Haltung verhindern und den Tatbestand koerperlichen Leidens (fehlende Bewegungsmoeglichkeit, Behinderung der Regulierung der Koerpertemperatur durch Hecheln) beruehren. Sie sind ethologisch kontraproduktiv, weil durch permanente Leinenfuehrung Sozialkontakt verhindert wird. Fehlender Sozialkontakt und Beschraenkung des Bewegungsspielraumes sind aggressionsfoerdernde Elemente. Ethologisch fuehrt Bewegungsmangel zu einer sinkenden Reizschwelle. Der Hund wird de facto aggressiver.

Grundsaetzlich gilt es festzuhalten, dass es sich bei der Gefaehrlichkeit eines Hundes um ein individuelles Merkmal handelt und es somit gefaehrliche Hunde quer durch alle Rassen gibt.

Wir fordern deshalb alle Bundeslaender auf, bei der Konferenz der Innenminister und Senatoren der Laender die materielle Rechtsausgestaltung einer bundeseinheitlichen Gefahrenverordnung so vorzunehmen, dass sie die Grundnormen des deutschen Tierschutzgesetzes wahrt und wissenschaftlichem Kenntnisstand entspricht.

Im Einzelnen heisst dies:

1. Festlegung eines definierten und auf wissenschaftlicher Grundlage erarbeiteten Wesenstestes.

2. Aufhebung aller Zwangsmassnahmen fuer alle Tiere mit bestandenem Wesenstest.

3. Prophylaktische Massnahmen zur Verhinderung von Aggression durch folgende Regelungen:

Sachkunde-Nachweis und Dokumentationspflicht fuer jeden Zuechter

standardisierter Wesenstest fuer alle Zuchthunde (» aggressionsfreie Zucht) Sachkunde-Nachweis fuer Ausbilder (» aggressionsfreie Ausbildung)

4. Erstreckung des Anwendungsbereiches der Gefahrenverordnung auf individuell gefaehrliche Tiere durch folgende Regelungen:

Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht fuer alle Hunde (» eindeutige Identifizierbarkeit auffaellig gewordener Tiere)

Anzeigepflicht fuer auffaellig gewordene Tiere standardisierter Wesenstest fuer auffaellig gewordene Tiere, durchzufuehren von auf Verhaltenskunde spezialisierten Tieraerzten Sachkundenachweis von Haltern auffaellig gewordener Hunde ueber Hundeverhalten, tierschutzrechtliche Vorschriften und Tiergesundheit ggf. strenge, konsequente Reglementierung von Hunden, die als gefaehrlich begutachtet wurden, und deren Halter

5. Regelungen zum Vollzug

Wir bitten Sie, unsere Gedanken zu ueberpruefen und in Ihre Beratungen mit einzubeziehen. Fuer eine konstruktive Zusammenarbeit stehen wir jederzeit zur Verfuegung.

Ansprechpartner: Dr. Heinrich Grussendorf (BPT-Vizepraesident u. Vorsitzender d. Arbeitsgemeinschaft Kleintiere im BPT) Telefon: (0 54 61) 94 10 - 0



saludos la loca




simsons.gif


a dogs life...
is not only for christmas.

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  • 16. Mai 2024
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Hi la loca ... hast du hier schon mal geguckt?
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Da manche Politiker als unwiderbar dumm anzusehen sind und den Sinn eines Tierschutzgesetzes sowieso nicht begreifen....

doberman_guarding_gate_md_wht.gif

Wolfgang,Angela,Sabrina
Rambo+Gina
online.dll
 
Schön wär's, wenn endlich mal auf Fachleute gehört würde.
Aber leider haben sich die Politiker bisher als beratungsresistent erwiesen.

Welche ist die vierte Rasse/Sorte?

StaffBull? Warum ?

Also... dann wäre ein Mix AmericanBulldog-xxxx zu überlegen, wobei xxxx nicht StaffBull sein dürfte...



ciao
Andreas
 
@Andreas:
Uns wurde nahegelegt, unseren Bones als "Bockel" (Boxer-Dackelmix
biggrin.gif
) zu deklarieren... Unsere beiden sind allerdings korrekt angemeldet. Es gab auch Angebote vom Staffbull-Welpen, die als Franz. Bulldogge gechipt waren. Als Welpe erkennt das wahrscheinlich niemand.
Gruss
bones

imgProxy.asp
 
Hallo Andreas....

das ist ja das merkwürdige mit der 4. Rasse ....
in RLP wäre es der Bullterrier, der bisher nicht auf der Liste steht - in BW wäre es der Staff-Bull, in Sachsen steht der Staff-Bull ebenfalls nicht drauf..
in Bayern müßte der Bullterrier hochgruppiert werden,
ebenso in Hamburg ...in Hessen darf überhaupt nix mehr hoch- oder runtergruppiert werden....da sind alle Listies gleich zu behandeln....usw.usw.

Die wissen doch gar nicht, was sie machen ....

Beckersmom
bullcom.jpg


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
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