Im Gerichtssaal notiert: Nach Hundebiss härtere Strafe für Halter

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Im Gerichtssaal notiert: Nach Hundebiss härtere Strafe für Halter

Von Wiebke Wildt

Weil sein American Staffordshire Terrier "Boss" am 30. Mai 2003 einem Krankenpfleger die Unterarme zerfleischte, wurde Herbert Z. vom Amtsgericht Gera wegen fahrlässiger Körperverletzung zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und zur Zahlung von 3600 Euro verurteilt.

Das nahm der 48-jährige Rechtsanwalt aus Crimla (Kreis Greiz) nicht hin. Für ihn war alles "schlimm", aber halt nur eine "Verkettung unglücklicher Umstände", sagte er in erster Instanz. Z. wollte Freispruch und ging in Berufung. Die Staatsanwaltschaft legte ebenfalls Rechtsmittel ein. Sie fand das Strafmaß zu gering.

Gestern verhandelte das Landgericht Gera den Fall erneut. Der Angeklagte blieb mit hochrotem Kopf bei seiner Unschuldstheorie: moralische Schuld trage er, strafrechtliche nicht. Mühsam um Fassung ringend schilderte das Opfer erneut sein Martyrium.

"Wir kommen zu den gleichen Feststellungen wie das Amtsgericht", so der Richter nach siebenstündiger Verhandlung: Herbert Z., eine gute Freundin und zwei Bekannte hatten gefeiert. Als die Gäste weg waren, zechten Z. und seine Freundin weiter. Die 40-Jährige legte sich gegen Morgen in der Stube schlafen. Z. nickte am Tisch im überdachten Innenhof des Hauses ein.

Kurz nach sieben Uhr kam Carsten G. Als er mit der Versorgung der schwer kranken Mutter des Anwalts beginnen wollte, stand der Hund vor ihm und griff an. Das Tier verbisss sich in den Unterarmen des 33-Jährigen. G. schrie um Hilfe. Keiner hörte. Lebensgefährlich verletzt, schleppte er sich zum noch immer seinen Rausch ausschlafenden Z., der, endlich wach, den Hund zurückrief. Dann rannte der Pfleger aus dem Haus. In letzter Minute wurde er vor dem Verbluten gerettet.

Z. war damals Halter des als gefährlich eingestuften und durch zwei Beißattacken auffälligen Hundes, stellte das Gericht klar. "Sie sind Ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen", so der Richter. Es spiele keine Rolle, ob es eine Vereinbarung mit dem Pflegedienst gab, dass der Hund weggeschlossen wird, oder ob seine Freundin das Tier gegen Morgen mit in die obere Etage genommen hat. "Fakt ist: der Hund war unbeaufsichtigt." Zwei Kolleginnen des Opfers, die die Versorgung der Patientin übernahmen, bestätigten, Z. habe gesagt, "wir haben gefeiert und vergessen, den Hund wegzuschließen."

In Anbetracht der gravierende gesundheitlichen Folgen für das Opfer folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes und verurteilte den Anwalt zu neun Monaten Haft auf Bewährung und Zahlung von 3600 Euro.

Carsten G. zeigte sich über das Urteil "total erleichtert". Der Verteidiger will "definitiv" in Revision gehen. "Das ist sein Recht", so der Anwalt von Carsten G. "Ich wüsste nur nicht, was für einen Verfahrensfehler das Gericht gemacht haben sollte."

Für die Freundin des Angeklagten und jetzige Halterin des Hundes wird es ein juristisches Nachspiel geben. Sie hat nach Überzeugung des Gerichts "übergroßen Entlastungseifer" an den Tag gelegt. Auch aus Sicht des Staatsanwaltes sagte sie "in großen Teilen die Unwahrheit". Und "das hat Konsequenzen."
30.09.2004

 
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Angesichts der Tatsache, daß die Verletzungen offensichtlich leicht zum Tode des Opfers hätten führen können und der Hund ohnehin bereits zweimal auffällig geworden war, halte ich das Strafmaß für angemessen.
 
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