Aus dem Gerichtssaal: Hund springt wieder über Zaun

Lewis7

Karla Kolumna™
15 Jahre Mitglied
gl. BIBLIS/LAMPERTHEIM Im November letzten Jahres erging vom Lampertheimer Amtsgericht ein Strafbefehl in Höhe von 800 Euro an eine Hundehalterin, deren Rottweiler einen Passanten in den Rücken gebissen hatte. Das Bibliser Ordnungsamt forderte nach diesem Vorfall von Birgit O., dass der Zaun ihres Domizils in der Richard-Wagner-Straße ordentlich gesichert wird, damit ihre beiden Hunde nicht noch einmal ausbüxen können. Im April diesen Jahres geschah jedoch ein ähnliches ....

Quelle & kompletter Text:
 
  • 30. April 2024
  • #Anzeige
Hi Lewis7 ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 28 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Hi.

Ich vermisse ein Verbot der Hundehaltung für diese Frau.

Zitat aus dem Text:

Sieben Einträge sind im Zentralregister der Beschuldigten (Rottweilerhalterin) vermerkt, darunter Diebstähle, Betrug, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und die einschlägige Vorstrafe wegen genau des gleichen Vorwurfes.

Durfte sie damit überhaupt einen Rotti halten? In NRW hätte sie damit keine Haltungserlaubnis gekriegt.

Gruß
tessa
 
Na in dem Fall war der SoKa ja das Opfer. Nur schreiben sie da natürlich nicht, daß der argentinische Doggenmix, ein Listenhund ist.

zu der Rottihalterin mit dem "kaputtenen Zaun" fällt mir nix mehr ein, solche Leute sind einfach unfähig Hunde zu halten.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Aus dem Gerichtssaal: Hund springt wieder über Zaun“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Albert
"bundesweite aufregung" ? soso.. :rolleyes: das spricht ja bände.. :hmm:
Antworten
1
Aufrufe
2K
guglhupf
W
Bin mal wieder sprachlos. Ein Tierhalteverbot sollte wohl mindestens dazukommen und die Kinder sollten evtl. mal vorsichtshalber vom Jugendamt kontrolliert werden.
Antworten
3
Aufrufe
755
S
W
Angesichts der Tatsache, daß die Verletzungen offensichtlich leicht zum Tode des Opfers hätten führen können und der Hund ohnehin bereits zweimal auffällig geworden war, halte ich das Strafmaß für angemessen.
Antworten
1
Aufrufe
2K
Bürste
Bürste
babsi
Antworten
5
Aufrufe
542
babsi
Zurück
Oben Unten