Hundkatzemaus: Die Tieranwältin: Hund wurde aus Rache eingeschläfert

Benamaldena

10 Jahre Mitglied
Gerade in der Vorschau gesehen, bin fassungslos...:heul:

Einschläferung aus Rache:
Sabine S. und ihre 13-jährige Mischlingshündin sind unzertrennlich. 'Tinka' kam schon als Welpe zu Sabine, sie wurde von ihr in einem Hundeverein ausgebildet. Die meiste Freizeit verbringen die beiden auf dem Hundeplatz. Leider steht es um die Beziehung von Sabine und ihrem Freund Martin nicht gut, die beiden haben ständig Streit. Als Sabine für ein paar Tage ins Krankenhaus muss und 'Tinka' in der Obhut ihres Freundes lässt, geht dieser mit der Hündin zum Tierarzt, um sie unter einem Vorwand einschläfern zu lassen. Ganz offensichtlich will er sich damit an seiner Freundin rächen. Als Sabine wieder nach Hause kommt und von der Einschläferung erfährt, ist sie am Boden zerstört. In ihrer Verzweiflung wendet sie sich an Dorrit Franze. Die Rechtsanwältin rekonstruiert den tragischen Fall und geht dabei auf die folgenden Fragen ein: Inwieweit hat sich Sabines Freund als 'Tierbetreuer' durch sein Handeln strafbar gemacht? War die Euthanasie überhaupt begründet? Ist der Tierarzt nicht verpflichtet, in einem solchen Fall die Besitzverhältnisse zu prüfen bzw. eine Vollmacht des Besitzers einzufordern? Gegen wen und in welcher Höhe können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden? Kann eventuell sogar eine Strafanzeige wegen der Tötung des Hundes gestellt werden?


 
  • 28. April 2024
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Mich würde ja interessieren, was dabei raus kommt.

Überprüfung der Besitzer halte ich für nicht durchsetzbar, wie will man das machen?
Man geht in der Praxis eigentlich davon aus, dass derjenige, der sich als Besitzer ausgibt auch der Besitzer ist, ansonsten wäre der Alltag einer TAH wohl eher der eine Detektivin:unsicher:

Die Frage ist ja, ob die Euthanasie begründet war- hat der Tierarzt den Eindruck gehabt, dass das Tier erlöst werden muss?
Wobei ich von meiner alten Chefin auch weiß, dass sie zumindest 2-3 Hunde eingeschläfert hat, da die Besitzer mit den Tieren nicht mehr klar kamen, wo sie selbst der Meinung war, in den richtigen Händen wäre der Hund vollkommen normal gewesen:heul:

Also ist es ja auch anscheinend erlaubt einen Hund wegen... ja was denn?.... einzuschläfern...


Wenn, dann ist also in meinen Augen nur bei Freund etwas zu erreichen...:(
 
Mich würde ja interessieren, was dabei raus kommt.

Überprüfung der Besitzer halte ich für nicht durchsetzbar, wie will man das machen?
Man geht in der Praxis eigentlich davon aus, dass derjenige, der sich als Besitzer ausgibt auch der Besitzer ist, ansonsten wäre der Alltag einer TAH wohl eher der eine Detektivin:unsicher:

Im Zweifelsfall - Wer hat den Hund, bei der Gemeinde, gemeldet, oder auf wessen Namen ist er versichert!

Die Frage ist ja, ob die Euthanasie begründet war- hat der Tierarzt den Eindruck gehabt, dass das Tier erlöst werden muss?
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Das ist in der Tat sehr interessant!
 
Mich würde ja interessieren, was dabei raus kommt.

Überprüfung der Besitzer halte ich für nicht durchsetzbar, wie will man das machen?
Man geht in der Praxis eigentlich davon aus, dass derjenige, der sich als Besitzer ausgibt auch der Besitzer ist, ansonsten wäre der Alltag einer TAH wohl eher der eine Detektivin:unsicher:

Im Zweifelsfall - Wer hat den Hund, bei der Gemeinde, gemeldet, oder auf wessen Namen ist er versichert!

Ja, aber soll man da bei jedem Hund bei der Gemeinde anrufen?
Dürfen die einem solche Infos geben?
Zumal: wenn jeder TA bei jedem neuen Klienten überprüfen würde ob der Hund auch dem Klienten gehört würden weder er noch die Gemeindemitarbeiter zum Arbeiten kommen, das meinte ich...
 
Die Kontrolle ist doch eigentlich ganz einfach. Entweder Kaufvertrag oder Übernahmevertrag oder aber die Versicherungspolice vorlegen lassen.
 
Auch wenn es umständlich erscheint - wenn nicht grad ein Notfall vorliegt, sind die Eigentumsverhältnisse zu prüfen!
 
Mich würde ja interessieren, was dabei raus kommt.

Überprüfung der Besitzer halte ich für nicht durchsetzbar, wie will man das machen?
Man geht in der Praxis eigentlich davon aus, dass derjenige, der sich als Besitzer ausgibt auch der Besitzer ist, ansonsten wäre der Alltag einer TAH wohl eher der eine Detektivin:unsicher:

Die Frage ist ja, ob die Euthanasie begründet war- hat der Tierarzt den Eindruck gehabt, dass das Tier erlöst werden muss?
Wobei ich von meiner alten Chefin auch weiß, dass sie zumindest 2-3 Hunde eingeschläfert hat, da die Besitzer mit den Tieren nicht mehr klar kamen, wo sie selbst der Meinung war, in den richtigen Händen wäre der Hund vollkommen normal gewesen:heul:

Also ist es ja auch anscheinend erlaubt einen Hund wegen... ja was denn?.... einzuschläfern...


Wenn, dann ist also in meinen Augen nur bei Freund etwas zu erreichen...:(
dann hat deine chefin sich strafbar gemacht, man kann/darf einen hund nicht mal einfach eben so einschläfern.

bei meiner tierärztin rufen auch oft leute an, fragen danach, haben die unterschiedlichsten gründe ...aber man darf es nicht.
 
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dann hat deine chefin sich strafbar gemacht, man kann/darf einen hund nicht mal einfach eben so einschläfern.

bei meiner tierärztin rufen auch oft leute an, fragen danach, haben die unterschiedlichsten gründe ...aber man darf es nicht.

Ich bin auch davon ausgegangen, dass es verboten ist.
Finde aber nicht, woraus es abgeleitet wird, bzw. wo es steht!:verwirrt:



Bin wohl zu blöd, zum suchen!?
 
Ich bin, seit gestern Abend, ein wenig irritiert!
Eine Bekannte erzälte mir von einem ähnlichen Fall, hier am Ort!

"Tierliebe" Menschen haben demnach den alten Hund, ihrer Nachbarn, ohne deren Wissen zum Tierarz gebracht und einschläfern lassen!

Sollte es also doch möglich sein, jeden x beliebigen Hund zu einem Tierarzt zu bringen und dort einschläfern zu lassen?
Egal, ob krank oder gesund?

Ich muss da wohl noch mal nachhaken!
 
dann hat deine chefin sich strafbar gemacht, man kann/darf einen hund nicht mal einfach eben so einschläfern.


Kannst du das bitte belegen?
Also wo steht warum man das nicht darf?

Denn ich wüsste keinen logischen Grund warum man es nicht dürfte - man darf ja auch sein Pferd zum Schlachter bringen wenn es einem nicht mehr gefällt, vom schlachten von Nutzvieh will ich garnicht erst anfangen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gesetz jetzt einen Unterschied zwischen Nutz- und Haustieren macht.


@Podifan: naja, ich denke halt, dass es in der Praxis einfach nicht überprüft wird, wer nun der wirkliche Halter des Tieres ist, man geht einfach davon aus, dass derjenige, der mit dem Tier kommt auch der Eigentümer ist... in wie weit ein Tierarzt jetzt dazu verpflichtet ist die Eigentumsverhältnisse zu klären ist mir leider nicht bekannt.



Ich habe den bericht auch leider nicht zu Ende gesehen, bzw irgendwann geistig abgeschaltet weil es so schlecht geschauspielert war... weiß wer, wie es ausging?
 
Ich habe den bericht auch leider nicht zu Ende gesehen, bzw irgendwann geistig abgeschaltet weil es so schlecht geschauspielert war... weiß wer, wie es ausging?

daraus schließe ich, daß das Ganze nur inszeniert war?
 
naja, es ist nachgestellt worden ;) Live war eine Kamera zum Zeitpunkt der Tat mit Sicherheit nicht dabei.

Ausgegangen ist es derart, dass lediglich Schadenersatz im Wert der Anschaffung geltend gemacht werden konnte und durchgesetzt wurde. Schmerzensgeld (emotionaler Wert), Kosten der Ausbildung etc. konnten nicht angesetzt werden.
 
Also auf der HP steht dass "Das Tierschutzgesetz stellt ausdrücklich klar, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf (§ 1 TierSchG). Wer einen Hund ohne vernünftigen Grund tötet, kann daher mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden ( § 17 TierSchG)." ( )

wobei ein vernünftiger Grund ja nunmal Ansichtssache ist und es auch fraglich ist ob eine fachkundige Euthanasie als Schmerzen, Leiden oer Schäden zählt - für mich klingt das alles sehr schwammig und ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit einer Klage weit käme!

Zumal in diesem Fall der Freund der TA ja erzählt hat, der Hund würde aggressiv auf Kinder reagieren, was ja auch wieder ein Grund wäre... wie gesagt, alles zu schwammig, ich zumindest finde rein logisch den Grund ein Tier zu töten weil es gefährlich ist logischer als den, dass man es essen will...
 
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wobei ein vernünftiger Grund ja nunmal Ansichtssache ist und es auch fraglich ist ob eine fachkundige Euthanasie als Schmerzen, Leiden oer Schäden zählt - für mich klingt das alles sehr schwammig und ich kann mir nicht vorstellen, dass man mit einer Klage weit käme!
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Das wird wohl echt das Problem sein!

Ich weiß nicht, ob ich dran denke. Aber wir wollen diese Woche noch, mit Kater und Abby, zum Tierarzt unseres Vertrauens.
Wäre es ja schon wert, das mal an zu sprechen!
 
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