Hundewiesen-Unfall und eine Anzeige

Lass die versicherungen das unter sich regeln, die alte hatte einfach gleichgewichtsstoerungen, mit oder ohne hund haette die auf ihren allerwertesten landen koennen.

Ich sehe es bis jetzt positiv.
 
  • 28. April 2024
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Hi toubab ... hast du hier schon mal geguckt?
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Aber die Versicherung weigert sich ja, sich da irgendwie zu beteiligen.
 
Uhhhh, fuer das ist er da, nicht unbedingt um einfach zu zahlen aber um zu beweisen das sein client nicht bezahlen muss.

In diesen fall waere es hirnverbrannt wenn irgend jemand etwas bezahlen muss, sei es die versicherung oder die vermeintliche "boese" hundehalterin. Versteht irgend jemand was ich sagen will..

Anders: nach meinem geschmack muss hier niemand etwas zahlen.
 
Klar. Aber die Versicherung weigert sich ja schon, denen zu widersprechen und zu belegen, dass niemand etwas zahlen muss, und schiebt der Hundehalterin den Schwarzen Peter zu. Die soll das selbst machen, oder der Versicherung ihrer anderen Hunde aufdrücken, man selbst sei nicht zuständig.
 
Denen wuerde ich etwas fluestern, ich habe das kleingedrueckte nicht gelesen, aber die meiste Versicherungen sind erstmal nicht zuhause, wenns einen claim gibt. Man muss zuerst deftig auf die pauke hauen bevor sie in die hufe kommen.
 
So eine Schei*versicherung!
Ich würde den Vertreter ja nochmal anrufen und ihm den Vertrag was übernommen wird vorlesen.
Wenn der immer noch unkooperativ ist, würde ich sagen, dass er mich ja zum Versicherungsbetrug angestiftet hat (die Versicherung der Fußhupen benutzen, obwohl die Fußhupen gar nicht schuld sind).
 
Eventuell auch direkt an die Zentrale wenden?

Ich hab hier von den meisten Versicherungen (so auch der DEVK, bei der ich Hausratversichert bin) überhaupt keinen Vertreter vor Ort, den ich anrufen könnte - was mich allerdings nicht besonders stört.

Ach ja... - wenn er drauf besteht, dass eine Hundehalterhaftpflicht nur dafür da ist, wenn der Hund beißt, würde ich ihm androhen, die Versicherung zu verklagen. Weil eine Haftpflicht, die auch andere Schäden übernimmt, hier in NRW Voraussetzung für die Haltung eines großen Hundes ist und ich dann ja unter irreführenden Angaben einen Vertrag abgeschlossen hätte, mit dem ich meine gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann.
 
Ein Hoch auf die Rechtschutzversicherung!!

Aber im ernst. Natürlich weigern sich manche Versicherungen wenn sie Leistungen erbringen wollen. Sie warten einen Rechtsstreit ab bei dem die meisten Versicherungsnehmer Angst vor den Kosten bekommen und dann lieber den Schaden selber zahlen. Erhalten diese Versicherungen aber Post von einem Anwalt ändert sich deren Gehabe oft recht schnell ;)
Wenn der Fall abgeschlossen ist würde ich natürlich umgehen die Versicherung wechseln ;)
 
naja, der Versicherung an sich würde ich das jetzt nicht so anlasten und mich an die Hauptstelle wenden.
Wir hatten bei 2 Schadensfällen durch den Hund keinerlei Problemem mit der Regulierung (auch DEVK).
 
Also die selbe Versicherung, die hier "angeblich" nicht zahlen will hat Felix seinen "Kegelunfall" anstandslos bezahlt. Wenn die Aussage der Versicherung kommt, dass ja nicht klar ist, welcher Hund es war, heißt das ja nicht, dass sie nicht zahlen, sondern dass sie sich im Zweifelsfall gegen die Zahlung wehren (was dann einer Gerichtsverhandlung zur Klärung des Verursachers bedarf, die dann wiederum vom Schädiger mit bezahlt werden muß, sollte also das Gericht zu dem Ergebnis kommen dass es nicht dieser Hund war, zahlt die Versicherung logischerweise nicht, aber auch Deine Freundin nicht mehr ;) )

Ich würde einfach nur den offensichtlich "Inkompetenten" Vertreter wechseln ;)
 
Es gibt aber nur einen zuständigen Regionalvertreter und das ist eben dieser Mensch mit den etwas seltsamen Ansichten. Mal eben den Vertreter wechseln geht somit nicht. Und der hat wortwörtlich gesagt, dass die DEVK nichts zahlen würde und auch dass sie sich nicht darum kümmern würden, zu widersprechen und einen eventuellen Anspruch abzuwenden. Das soll die Versicherung der "Fußhupen" machen oder eben die Privathaftpflicht meiner Freundin. Die Hundehaftpflicht-DEVK fühlt sich anscheinend in diesem Fall so überhaupt gar nicht zuständig, auch nur irgendetwas zu tun. :(

Und das geht in meinen Augen einfach gar nicht!
Es gibt eine Stelle, wo man sich per Briefpost bei der Hauptverwaltung über seinen Regionalvertreter beschweren kann (E-Mail gibts da anscheinend nicht), das wird meine Freundin jetzt am Wochenende ausführlich tun. Vielleicht hilft das ja .

Gruß
tessa
 
Das einzige, was mir dazu spontan einfällt (außer Kinnlade wieder hoch holen) ist: ist deine Freundin rechtschutzversichert? Dann würde ich vielleicht versuchen, die Rechtsschutzversicherung (falls das nicht die DEVK ist), gegen die Hundehaftpflichtversicherung zu aktivieren. Denn das kann nicht rechtens sein, was die da zum besten geben!
 
Leider keine Rechtschutzversicherung... sonst hätten die jetzt schon Post vom Anwalt. :(
Vielleicht reitet der auch nur so darauf herum, weil er am Telefon äußerst angepi sst war, als er erfuhr, dass die beiden Fußhupen bei der HUK versichert sind und eben nicht bei der DEVK.

Gruß
tessa
 
Also, wir haben hier vor Ort glaube ich gar kein Büro.

Wenn ich ein Problem hatte, habe ich früher beim Auto in Hannover angerufen, oder jetzt im Schadenfall beim Hausrat in der Zentrale in Köln.

Man kann den Schaden aber auch online melden, habe ich auch schonmal gemacht.



Man muss sich nicht an den "zuständigen Regionalvertreter" wenden. Oder ist das derjenige, der dann in der Zentrale ans Telefon geht?
(Da waren das bei mir jedesmal andere Leute. Dann pro Schadenfall immer dieselben, aber halt bei jeder Meldung andere.)
 
Nach der - wie auch immer - Regulierung dieses Schadensfalls würde ich stande pede mit diesem Hund auch zur HUK wechseln. Oder sonstwohin.
Aber wie auch immer. Wenn ich das richtig gelesen habe, hat die DEVK ja abgelehnt, bevor der Vertreter konsultiert wurde. Insofern liegt es nicht an ihm, sondern an der Versicherung selbst.
Vielleicht haben sie ja Recht, wenn sie sagen, dass gar nicht fest steht, ob der bei ihnen versicherte Hund den Schaden verursacht hat.
Die Fußhupen können die Frau nicht von den Beinen geholt haben, der Verweis an deren Versicherung ist also absurd, aber steht damit schon fest, dass es der bei der DEVK versicherte Hund war? Ich meine, da waren ja noch andere Hunde am rumrennen als die deiner Freundin, oder?
ABER wie auch immer, sollte die Versicherung nach meinem Verständnis doch wenigstens den gegen den bei ihnen versicherten Hund erhoben Anspruch abwehren, und zwar dem Anspruchsteller gegenüber, anstatt den Versicherten mit dieser Begründung im Regen stehen zu lassen!
 
Genau so sehe ich das auch! Beschuldigt wurde von der Geschädigten eindeutig (!) der bei der DEVK versicherte Hund! Und gegen diese Beschuldigung hat die DEVK sich zu wehren.
Ansonsten hast Du falsch gelesen: Meine Freundin hat angerufen um den Schaden zu melden (da gibt es eine Telefonnummer, die man zur Schadensmeldung anrufen soll), sie hat direkt eine Schadensnummer bekommen und die Auskunft, dass sich die Versicherung kümmert. Da war eine Frau am Telefon, die war auch freundlich und hilfsbereit. Meine Freundin sollte den Sachverhalt schriftlich darlegen, hat sie gemacht. Dann bekam sie einen Rückruf, auch von einer Frau, die Unterlagen wären nicht eingegangen. Also hat meine Freundin die nochmal geschickt. Und dann bekam sie einen Rückruf von eben diesem Menschen, der sich als Regionalvertreter vorstellte, der hat sie erstmal angeranzt, sie hätte den Unfallhergang viel zu detailliert geschildert, warum sie das denn getan hätte, das wäre dumm gewesen... *häää* schon bei dem Anruf war er total arrogant und unfreundlich. Die Unterlagen waren dann da (Brief vom Anwalt der Geschädigten und Brief von deren Krankenkasse) und der Regionalvertreter war darüber not amused.
Dann ging Zeit ins Land und dann erfolgte noch ein Anruf, auch wieder dieser Mann, der dann sagte, was ich weiter oben schon geschrieben habe.

Ich finde das ganze einfach nur kurios...

Gruß
tessa
 
Ich auch, und eine Beschwerde ist da wohl absolut angebracht.
 
Memo an mich: Rechtsschutzversicherung bei einer anderen Versicherung abschließen, als den bisherigen Anbietern meiner Versicherungen.
 
Ganz ehrlich ich würde auch ohne Rechtsschutzversicherung jetzt nen Anwalt einschalten.. Manchmal reicht ja schon ein Schreiben von eben diesem und die Gegenseite (Versicherung) in die Schranken zu weisen weil sie merken sie kommen da so ohne weiteres nicht mit durch..
 
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