Hundehalterverordnung heute erneut auf den Prüfstand

Kaze

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Hundehalterverordnung heute erneut auf den Prüfstand


Greifswald (ddp-nrd). Mecklenburg-Vorpommerns Hundehalterverordnung steht erneut auf den Prüfstand. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald befasst sich heute mit der Klage eines Kampfhunde-Halters aus dem Schweriner Umland gegen die so genannte Rasseliste der Verordnung. Vor drei Jahren war der Bullmastiff-Halter mit seiner Klage vor dem Oberverwaltungsgericht gescheitert. Das Urteil wurde jedoch im Dezember 2002 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Die Greifswalder Richter müssen jetzt erneut prüfen, ob die Rasseliste durch das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes gedeckt ist.

Auf der Liste stehen neben dem Bullmastiff elf weitere Hunderassen. Der Kläger sieht in der Rasseliste eine rechtliche Ungleichbehandlung von Hundehaltern. Notwendig sei eine Sachkundeprüfung für alle Hundehalter.

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  • 4. Mai 2024
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Teilerfolg in MV

Justiz
Rasseliste der Hundeverordnung erneut auf dem Prüfstand

Besitzer und Züchter der Hunderasse Bullmastiff haben vor Gericht einen Teilerfolg erzielt. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommerns wurde am Mittwoch vom Oberverwaltungsgericht Greifswald aufgefordert, innerhalb der nächsten vier Wochen die Einstufung dieser Rasse als gefährlich zu überprüfen. Ein Urteil zur Klassifizierung des American Staffordshire Terriers soll am 14. April bekannt gegeben werden. Gegen die so genannte Rasseliste der Hundehalterverordnung hatten vier Hundebesitzer und Züchter geklagt.

Auch Rottweiler soll als gefährlich eingestuft werden

Das Gericht berief sich bei seiner Entscheidung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März. Demnach gelten vor allem bullartige Terrier als gefährlich. Der Bullmastiff ist dagegen eine Kreuzung aus Bulldogge und Mastiff. Dem Innenministerium wurde vom Gericht zudem nahegelegt, die gesamte Rasseliste zu überprüfen. Dies lehnte der Abteilungsleiter des Innenministerium, Joachim Krech, ab. Die Verordnung und die darin vorgeschriebene Wesensprüfung habe grundsätzlich gute Ergebnisse gebracht, so Krech. Seinen Angaben zufolge wird geprüft, ob auch der Rottweiler als gefährlich eingestuft werden sollte.

Hundehalter sehen Ungleichbehandlung

Laut der Hundehalterverordnung des Landes sind derzeit zwölf Rassen sowie deren Mischungen als gefährlich eingestuft. Die Kläger hatten argumentiert, dass die Rasseliste eine rechtliche Ungleichbehandlung von Hundehaltern darstellt. Die Gefährlichkeit eines Hundes lasse sich nicht generell nach der Rasse bestimmen, sondern nur am jeweiligen Individuum überprüfen, so Klägeranwalt Detlev Böhm.

Verordnung soll Menschen schützen

Einer der Kläger, der Besitzer eines Bullmastiff, hatte bereits vor drei Jahren erfolglos vor dem Oberlandesgericht gegen die Rasseliste geklagt. Das Urteil war jedoch im Dezember 2002 vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben worden. Die Hundehalterverordnung war 2000 nach mehreren Angriffen von so genannten Kampfhunden auf Menschen erlassen worden.
 
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