Brandenburgs Hundehalterverordnung wird abermals verschärft

merlin

20 Jahre Mitglied
Brandenburgs Hundehalterverordnung wird abermals verschärft

Potsdam (ddp-lbg).
Die neue Brandenburger Hundehalterverordnung wird ab 1. November abermals verschärft. Von diesem Tag an gilt ein faktisches Verbot für Handel, Ausbildung und Zucht bestimmter
Kampfhunde. Davon betroffen sind die Rassen American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Tosa Inu. Die Anschaffung dieser Tiere ist in
Brandenburg ohne Ausnahme verboten.

Nach den weiteren bereits seit August geltenden verschärften Bestimmungen müssen alle Hunde in Fußgängerzonen, Verkehrsmitteln, in abgegrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen sowie auf anderen
öffentlichen Plätzen an die Leine. Jeder gefährliche Hund hat darüber hinaus in der Öffentlichkeit einen Maulkorb zu tragen. Für weitere 13 als «widerlegbar gefährlich» eingestufte Hunderassen gelten gesonderte Auflagen.

Zu den neuen Regelungen gehören ein Zuverlässigkeits- und Sachkundenachweis und das Einsetzen eines Mikrochips unter das Fell von Hunden mit einer Schulterhöhe von 40 Zentimetern und einem Gewicht von mindestens 20 Kilogramm. Mit dem Chip soll eine sichere Möglichkeit der Identifikation des Hundes geschaffen werden.

In einem Punkt ist die Hundehalterverordnung unterdessen außer Vollzug gesetzt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) setzte die Regelung aus, wonach die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes an die Kastration oder Sterilisation des Tieres gebunden ist. Die Richter lehnten allerdings mehrere Anträge ab, die gesamte Verordnung durch einstweilige Anordnung außer Vollzug zu setzen. Die Ausnahme hinsichtlich der Kastrierung oder Sterilisierung sei gemacht worden, weil hierdurch unumkehrbare Fakten geschaffen würden.

Die Polizeigewerkschaft im Beamtenbund warf der Landesregierung «Halbherzigkeit» bei der Umsetzung der neuen Verordnung vor. Für deren Umsetzung fehlten die notwendigen finanziellen Mittel.
Gefordert werden unter anderem Transportmittel für eingezogene Kampfhunde. Für die Durchsetzung der Verordnung mangele es zudem an Personal sowie an der Sachausstattung wie Fangleinen, Maulkörbe und
bisssichere Handschuhe. Laut Verordnung soll die Polizei bei einem Angriff eines Kampfhundes auf einen Menschen im Notfall auch die Schusswaffe anwenden. Dafür fehle aber die richtige Munition,
kritisierte die Polizeigewerkschaft.
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merlin
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  • 26. April 2024
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Hallo merlin !

Das mit der weiteren Verschärfung stimmt so nicht ganz, denn dieses Vorgehen der Behörden wurde bereits mit Inkrafttreten der HVO am 1.8. festgeschrieben !
Bis 31.10. galt eine Übergangsregelung und ab 1.11.
soll die HVO nun in ihrer ganzen absurden und diskriminierenden Härte "zuschlagen" !!!
Um nicht verrückt zu werden, müssen wir uns weiter mit allen Möglichkeiten wehren ! Nur nicht aufgeben !

Rottigrüße von Vera
 
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