Hundehalterverordnung Brandenburg

Dagi

15 Jahre Mitglied
Lausitzer Rundschau vom 24.11.2003

Vor drei Jahren überboten sich die Bundesländer fast, möglichst rigorose Vorschriften zur Hundehaltung zu erlassen. Anlass war der Tod eines sechsjährigen Jungen, der in Hamburg von einem Pitbull und einem Staffordshire Terrier zerfleischt wurde. Sachsen und Brandenburg gingen unterschiedlich gegen beißwütige Hunde vor.

Die Gefährlichkeit von Hunden – auf dem Foto ein Pitbull Terrier – kann nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts nicht von der Rasse hergeleitet werden. Demzufolge ist Brandenburgs Hundehalterverordnung in Teilen nichtig.
Sachsen hatte von Anfang an auf eine Regelung mit Augenmaß und ohne lange Listen mit angeblich "unwiderlegbar gefährlichen" Hunden gesetzt. Im Freistaat gilt zunächst der Vierbeiner als "gefährlich", der auffällig geworden ist, sowie jeder Pitbull, Bullterrier oder Staffordshire Terrier. Doch jeder Hund kann dann, unabhängig von der Rasse, in einem Wesenstest bei einem ausgewiesenen Fachmann zeigen, dass er keine Gefahr darstellt.

In Hoyerswerda sind zurzeit nur vier "gefährliche" Hunde gemeldet. Zwölf Pitbull, Bullterrier und Staffordshire Terrier haben in dem geforderten Praxistest nachgewiesen, dass sie weder besonders aggressiv noch bösartig sind. Nur für die vier als gefährlich eingestuften Tiere gilt ein vom Freistaat vor drei Jahren erlassenes Gesetz.

Danach müssen die Halter dieser Hunde eine Erlaubnis der örtlichen Polizeibehörde und einen Sachkundenachweis haben sowie eine besondere Haftpflichtversicherung nachweisen. Für die Hunde gilt außerdem überall in der Öffentlichkeit Leinen- und Maulkorbzwang.

In Brandenburg sieht die Hundehalterverordnung anders aus. Dort gelten gleich fünf Hunderassen als "unwiderlegbar gefährlich" und dürfen deshalb faktisch nicht mehr gehalten werden. Für dreizehn weitere Rassen, darunter Dobermann und Rottweiler, muss der Halter im Praxistest die Ungefährlichkeit seines Tieres nachweisen. Dieses für viel mehr Hunde als in Sachsen geforderte "Negativzeugnis" ist in Brandenburg bisher auch alle zwei Jahre zu wiederholen.

Im August musste Brandenburg jedoch vor dem Bundesverwaltungsgericht mit seiner weitreichenden Verordnung eine Schlappe hinnehmen. Die Aufstellung umfangreicher Rasselisten nur per Verordnung wurde für unzulässig erklärt und damit auch der pauschale Maulkorbzwang für die angeblich "unwiderlegbar gefährlichen" Vierbeiner. Deshalb wurde in Potsdam ein Gesetzentwurf erarbeitet, der voraussichtlich Anfang nächsten Jahres verabschiedet werden soll.

Damit soll, um einer juristischen Formalität Genüge zu tun, zunächst das Brandenburger Innenministerium per Gesetz ermächtigt werden, die Hundehaltung im Land durch eine Verordnung zu regeln. Welche Veränderungen es dabei zu den bisherigen Regelungen geben wird, steht nach Auskunft des Ministeriums noch nicht fest. Vorgesehen ist jedoch, dass die Zuverlässigkeitstests nicht mehr wie bisher alle zwei Jahre wiederholt werden müssen. Es soll auch weiterhin pauschale Festlegungen für bestimmte Hunderassen geben. Insgesamt, so ist aus dem Innenministerium zu hören, seien jedoch keine wesentlichen Veränderungen vorgesehen.

Dass umfangreiche Rasselisten allein nicht unbedingt mehr Sicherheit bringen, zeigt die praktische Erfahrung in Brandenburg und Sachsen. In Cottbus gab es in den vergangenen drei Jahren fast einhundert registrierte Hundebisse. Nach Auskunft des Ordnungsbeigeordneten der Stadt, Holger Kelch, war es in jedem dritten Fall ein "Listenhund", der zuschnappte. Dabei ist Cottbus nach Auskunft von Kelch sehr energisch an die Umsetzung der Brandenburger Hundeverordnung gegangen. In den Zwingern des Cottbuser Tierheims sitzen zurzeit 17 Kampfhunde, die vom Ordnungsamt eingezogen wurden. Reichlich sechs Euro muss die Stadt für jedes Tier pro Tag an Unterbringungskosten bezahlen.

Doch nicht nur für Hunde, die als gefährlich verdächtigt werden, gelten in Brandenburg relativ strenge Regeln. Jeder Vierbeiner, der mehr als 20 Kilo wiegt oder in der Schulterhöhe mehr als 40 Zentimeter misst, muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet und beim Ordnungsamt angemeldet werden. Der Besitzer muss außerdem ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das betrifft fast jeden Hund, der größer ist als ein Spitz.

Die Zahl der Hunde, die zu den Arten auf der relativ langen Brandenburger Rasseliste gehören, ist nach Angaben von Holger Kelch in Cottbus deutlich zurückgegangen. Vielleicht sei jedoch der eine oder andere Hund davon nur in den ländlichen Raum umgemeldet worden, weil Kontrollen dort schwieriger seien, vermutet er.

Der Cottbuser Ordnungsbeigeordnete wünscht sich von einer Neuregelung der Hundehaltung in Brandenburg klare Aussagen, aber keine Rasseliste.

"Die wirkliche Gefährlichkeit eines Hundes muss der Maßstab sein und nicht seine Rasse", sagt Kelch. Außerdem wünscht er sich endlich eine Abstimmung und Angleichung mit den benachbarten Bundesländern. Nachdem, was bisher über die zu erwartende Neuregelung in Brandenburg bekannt ist, werden sich seine Wünsche jedoch kaum erfüllen.


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  • 29. April 2024
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ähm...wurde die nicht teilweise gekippt? ich hab sowas gelesen..in "partner hund" oder so*mal rauskramen muss*
 
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