Hmm, hoere ich zum ersten mal. Vielleicht eine der Aenderungen zwischen der alten Verordnung und dem danach erlassenen Gesetz.
Im Zweifelsfall zum RA, beraten lassen, oder eben 'mal unschuldig beim Amt anrufen, wie das denn weiter geht.
Wer hat Dir denn gesagt, dass die Sache von 2003 im Fuehrungszeugnis steht? Laut Wikipedia kommen da Vorstrafen und Strafen rein. Wenn die alte Geschichte aber eine Ordnungswidrigkeit war, kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass sie dort erfasst wurde.
Ausserdem gibt es Fristen, nach denen die Strafen im Fuehrungszeugnis nicht mehr genannt werden.
Evtl. macht es Sinn, dass Du ein solches Zeugnis vorab beantragst. Dann weisst Du wo Du 'dran bist.
Ist's sauber, kannst Du ja brav zum Amt dackeln und die Verlaengerung beantragen. Steht die Geschichte 'drin, kannst du immer noch ueberlegen, wie Du weiter verfaehrst. Moeglicherweise passiert ja garnix, moeglicherweise kannst Du dahingehend argumentieren, dass das vor der erteilten Genehmigung war, und seitdem nix mehr vorgefallen ist, moeglicherweise gehst Du zum RA.
Also: Fakten sicherstellen (Fuehrungszeugnis beantragen und lesen) und dann beraten lassen.