Quelle und kompletter Text:Verfassungsbeschwerde eingereicht Verfasst von Prof. Dr. Holger Schwemer
Anfang 2006 wurde in der Bürgerschaft das Hundegesetz beschlossen, dessen meisten Bestimmungen - etwa über das Verbot der Haltung gefährlicher Hunde - zum 1. April 2006 in Kraft traten. Hamburg führte dabei als erstes Bundesland eine allgemeine Anleinpflicht auch für alle „sonstigen“ Hunde ein, um frühzeitig Belästigungen entgegenzuwirken, die durch den Kontakt mit Hunden entstehen können. Die Bestimmung über den generellen Leinenzwang und die flankierende Bußgeldbewehrung gilt seit dem 1. Januar 2007.
Quelle und kompletter Text:Hundegesetz
Verein klagt vor dem Verfassungsgericht
Die Hamburger "Hunde Lobby" hat Verfassungsklage gegen das neue Hundegesetz der Stadt eingereicht. Das Bundesverfassungsgericht werde zu entscheiden haben, ob der landesweite Leinenzwang mit dem Grundrecht auf allgemeine Handlungsfreiheit nach dem Grundgesetz vereinbar sei, wie der Verein mitteilt.
Bis denne,
eure Klopfer