Hamburg Demo - besseres Hundegesetz 1.9.2012

kerstin+hogan

10 Jahre Mitglied
hab es gerade erfahren ! warte auf mehr Info's ...Kontaktdaten in punkto Flyer etc.

So Leute,
Damit es jetzt ganz öffentlich ist:
Am 01.09.12 wird eine Demonstration für ein besseres Hundegesetz stattfinden (SoKa-Run). Beginn ist 12 Uhr auf dem Gerhart-Hauptmann-Platz in der hamburger Innenstadt. Geplant sind Infostände (u.a. Dogsguard, Dogs-like-Diamonds, Tierheim Itzehoe, Hundelobby, Hamburger Tierschutzverein, Franziskustierheim) und Reden (u.a. Frank Weber). Ab 14 Uhr wird dann eine "kleine" Demo durch die Stadt beginnen und um 18 Uhr ist Ende!
Haltet euch das Datum schonmal frei und falls ihr noch Vereine kennt, die spontan auch Lust oder Interesse haben, immer her damit ;) (auf Antwort von Bulli-In-Not, Tierheim Winsen und Buchholz warten wir noch)
Flyer folgen hoffentlich bald! Flyer folgen hoffentlich bald!
 
  • 19. April 2024
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Hi kerstin+hogan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wer ist der Veranstalter und wie kann man den Kontakt zu ihm aufnehmen?
 



interessant.......


WER nicht bei fb ist =



Kampagne- Gerechtigkeit statt Diskriminierung vom Tierschutzverein von 1841 e.V. Hamburg unterstützt von der Hundelobby e.V.



Jeder, der sich für unsere Familienhunde einsetzt, die auf Rasselisten stehen, wird diese Kampagne kennen und sicherlich geteilt und unterstützt haben. Ich für mein Teil schon. Dafür habe ich mich auf der Webseite des Tierschutzvereins Hamburg informiert.



Es ist traurig, dass ich von diesem Verein keine Stellungnahme erhalten habe. Ich hätte gerne erfahren was es auf sich hat, diese Kampagne zu starten, dann aber der Stadt Hamburg gegenteilige Forderungen, zu präsentieren.



Auf der Webseite des Tierschutzvereins steht, eine für mich klare Aussage, eine Aussage die ich voll und ganz unterstütze.



Und zwar folgende: (Quelle: )



Zentrale Forderung ist, die Kategorie der unwiderleglich gefährlichen Hunderassen im Sinne von § 2 Abs. 1 Hamburger Hundegesetz abzuschaffen.*



Fußnote: (derzeitiges Hamburger Hundegesetz)

§ 2 Abs. 1 Gefährliche Hunde



*(1) Bei folgenden Gruppen und Rassen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Eigenschaft als gefährliche Hunde stets vermutet: (Kat.I)



1. Pitbull Terrier,

2. American Staffordshire Terrier,

3. Staffordshire Bullterrier

4. Bullterrier.



(2) Gefährliche Hunde sind darüber hinaus Hunde, die ein der Situation nicht angemessenes oder ausgeprägtes Aggressionsverhalten gegen Menschen oder Tiere zeigen, insbesondere Hunde,

1, die durch Zucht, Kreuzung, Haltung oder Ausbildung eine erhöhte Aggressivität entwickelt haben,

2. die sich gegenüber Menschen oder Tier als bissig erweisen,

3. die in Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben oder

4. die gezeigt haben, dass sie unkontrolliert Wild, Vieh oder andere Tiere hetzen, beißen oder reißen.



(3) Bei folgenden Rassen von Hunden sowie Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird die Gefährlichkeit vermutet, solange der zuständigen Behörde nicht für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:

(Kat. III)

1. Bullmastiff,

2. Dogo Argentino,

3. Dogue de Bordeaux,

4. Fila Brasileiro,

5. Kangal,

6. Kaukasischer Owtscharka,

7. Mastiff,

8. Mastin Espanol

9. Mastino Napoletano,

10. Rottweiler,

11. Tosa Inu.



(4) In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass der Hund keiner der in den Absätzen 1 und 3 genannten Gruppen oder Rassen angehört und keine Kreuzung im Sinn der Absätze 1 und 3 vorliegt.







Nun lese ich aber folgendes auf der Seite der Hundelobby e.V. in ihrem gemeinsamen Positionspapier :

(Quelle: )



1.

§18 Abs. 1 HundeG wird folgt gefasst:



Die Halterin oder der Halter eines Hundes im Sinne des §2 Abs. 1 oder Abs. 3 werden auf Antrag von den besonderen Vorschriften für gefährliche Hunde (§§ 14 bis 17) freigestellt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:



a) Für den einzelnen Hund wird gegenüber der zuständigen Behörde nachgewiesen, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität (…) aufweist. Der Nachweis wird durch Vorlage eines Gutachtens über einen erfolgreich durchgeführten Wesenstest erbracht.



b) Die Halterin oder der Halter eines Hundes im Sinne von § 2 Abs. 1 oder Abs. 3 weist vor Beginn der Haltung seine/ ihre Zuverlässigkeit und Sachkunde der zuständigen Behörde gegenüber nach. Der Sachkundenachweis gilt als erbracht, wenn in den letzten 5 Jahren ein Hund mindestens 3 Jahre lang gehalten worden ist und während der Haltung zu keinerlei Beanstandung gekommen ist.



Die Freistellung kann zeitlich befristet werden.





(weiter im Text, Teil Begründung…)



b) Durch die bisher im Hamburger Hundegesetz nicht erhalten Anforderung an den Halter von Hunden bestimmter Rassen, nämlich den Zuverlässigkeits- und Sachkundenachweis, wird eine effiziente Gefahrenabwehr vor den Gefahren, die eine falsche Hundehaltung mit sich bringen kann, erreicht. (……)Das gilt auch für (zunächst) positiv wesensgetestete Hunde nach §2 Abs. 3. HundeG, die durch falsche Haltung „verdorben“ werden.

Es ist daher nicht ausreichend, nur- wie derzeit in Hundegesetz geregelt- einmalige Anforderungen an die Hunde zu stellen (Wesentest)

Mindestens genauso wichtig ist, dass diese Hunde nur von nachwiesen zuverlässigen und sachkundigen Haltern gehalten werden. Dies ist aus Tierschutzgründen zwar für die Haltung einen jeden Hundes erstrebenswert. Aber insbesondere bei Hunden jener Rassen (…)





Es ist darüber hinaus sinnvoll, regelmäßig überprüfen zu können ob Hund und Halter die Haltungsvoraussetzungen nach wie vor erfüllen

(..)



c) (…)ENTSCHEIDEN IST NICHT DIE RASSEZUGEHÖRIGKEIT SONDERN DER WESENTEST (Falsch solange es eine Rasseliste gibt, spielt die Rassezugehörigkeit eine große Rolle. Nur wenn der Hund der falschen Rasse angehört, muss er nämlich einen Wesenstest machen. Sonst nicht.)



Soviel zu ABSCHAFFUNG der Listen.

Gerade weil es Rassenlisten gibt, ist das Bestehen eines Wesenstests unbedingt erforderlich und Vorrausetzung für das Erteilen der Haltererlaubnis. Ein Nichtbestehen kann zur Weg-nahme des Hundes und/oder zu dessen Tod führen. In den Jahren 2007 bis 2011 wurden wegen nicht bestandenen Wesenstests 75 Listenhunde aus dem Hamburger Tierheim getötet.





Aber das ist nicht alles was ich gefunden habe. Nein leider nicht!

(Quelle: )



(…)Es verwundert nicht, dass die mit vielen politisch Verantwortlichen ausgiebig diskutierte und kynologisch einzig sinnvolle Maßnahme, Kat-I-Hunde den Kat-III-Hunden gleichzustellen, im persönlichen Gespräch zugestanden, im Gesetzentwurf der Gesundheitsbehörde keine Berücksichtigung findet.(…)



Zusammenlegung? Ich dachte es geht um die ABSCHAFFUNG!



Und “ kynologisch einzig sinnvolle Maßnahme“ (zieht mir schon den Boden unter den Füßen weg!)??? Hallo, schon mal Auswertungen, Positionspapiere und wissenschaftliche Dossiers gelesen? Dort ist international festzustellen, dass KEINE Hunderasse verdorben oder aggressiv von Geburt ist. Dort sind Fakten zu lesen über Charakter und Temperamentszüge etc. Hier würden LOGIK und der gesunde Menschenverstand ganz klar die Rasselisten in die Knie zwingen! Die einzige kynologische sinnvolle Maßnahme ist: KEINE RASSELISTEN!



Wie kommt ein Tierschutzverein überhaupt darauf zu behaupten, dass ein Hund, unabhängig von der Rasse, verdorben werden kann? Sind die TSV etwa nicht in der Lage in Gefahr freien Heimen zu vermitteln und brauchen diesen Zusatz? Den bei diesem Positionspapier geht es in erster Linie darum, Hunde der Kat. I schneller aus dem Hamburger Tierheim in Hamburg selbst vermitteln zu können. Siehe: Das gilt auch für (zunächst) positiv wesensgetestet Hunde nach §2 Abs. 3. HundeG, die durch falsche Haltung „verdorben“ werden.



Schön wäre es gewesen, wenn der Hamburger Tierschutzverein meiner Bitte, zu diesen Punkten Stellung zu nehmen, nachgekommen wäre. Jetzt steht nämlich eine gute Kampagne im krassen Gegensatz zu diesen Punkten. Und ich kann nicht sagen, ob ich es missverstehe, oder nicht. Aber ich kann lesen und habe hiermit die fraglichen Punkte gegenübergestellt. Es ist an Jedem, der seine Unterstützung gab, in der Annahme es ginge um Rasselistenabschaffung, sein eigenes Urteil zu bilden. Ich bin Enttäuscht und fühle mich verraten.



Es wundert also nicht, wenn selbst Tierschutzvereine einen Unterschied in Rassenzugehörigkeiten machen, dass Gesetzgeber und Skeptiker dann glauben, dass eine bestimmte Hunderasse von Geburt an gefährlich ist!



Der Fokus darf nicht ausgerichtet sein auf die Rassenzugehörigkeit, der Fokus muss an den Halter gerichtet werden! Das wäre die EINZIG KYNOLOGISCH RICHTIGE UND SINNVOLLE MAßNAHME!



Eure Issy



PS

Der Satz: Das gilt auch für (zunächst) positiv wesensgetestet Hunde nach §2 Abs. 3. HundeG, die durch falsche Haltung „verdorben“ werden.

zeigt doch eigentlich schon, dass es nicht an der Rassezugehörigkeit liegen kann sondern am MENSCH!
 
:( kannst Du mir (blond) das auch einfacher erklären?
Wenn ich richtig deute, sind das ja leider nur gute Vorschläge.
Aber leider will die Behörde wohl im Alleingang, gegen die Hunde, entscheiden?
Ohne Anhörung, ohne Experten...
oder habe ich was falsch verstanden?
Ich finde die Idee übrigens sehr gut durchdacht, dass jemand, der jahrelang
ohne Vorfälle einen Hund führt, sachkundig ist.
Wann wurd enn jetzt überhaupt wo verhandelt?
(steig da nicht durch)
Danke, Ana
 
vor paar Wochen hat die Gesundheitsbehörde in Hamburg ein neues bzw fast identisches Gestz bestätigt bzw verändert !

NUN findet diese Demo statt..eben NUR eine Verbesserung !! ALSO KEINE Streichung der Rasseliste !
es soll etwas erleichtert werden einen Kat 1 Hund zu halten & dann nach einigen Testen etc pp darf dann der Hund auch bei bestandenen Prüfungen ohne MK & 2 Meter Leine geführt werden ! Im prinzip - so seh ich das !! -- das es noch teurer wird solch einem Hund ein zu Hause zu geben ! --- also heisst es weiterhin ins Umland ziehen bzw von da aus adoptieren !

werde da sein & bin gespannt was u.a, der Weber zu sagen hat ( er ist ja kein bekennender freund unserer Rassen :- ( ) . -sein Tierheim -in Hamburg nimmt ja schon seit Jahren keine Listis auf !

WAS solls ich werde Flagge zeigen .....
 
vor paar Wochen hat die Gesundheitsbehörde in Hamburg ein neues bzw fast identisches Gestz bestätigt bzw verändert !

NUN findet diese Demo statt..eben NUR eine Verbesserung !! ALSO KEINE Streichung der Rasseliste !
es soll etwas erleichtert werden einen Kat 1 Hund zu halten & dann nach einigen Testen etc pp darf dann der Hund auch bei bestandenen Prüfungen ohne MK & 2 Meter Leine geführt werden ! Im prinzip - so seh ich das !! -- das es noch teurer wird solch einem Hund ein zu Hause zu geben ! --- also heisst es weiterhin ins Umland ziehen bzw von da aus adoptieren !

werde da sein & bin gespannt was u.a, der Weber zu sagen hat ( er ist ja kein bekennender freund unserer Rassen :- ( ) . -sein Tierheim -in Hamburg nimmt ja schon seit Jahren keine Listis auf !

WAS solls ich werde Flagge zeigen .....

Die Gesundheitsbehörde verabschiedet Gesetze?

In dem Link steht was von dem Tierschutzverein in Hamburg (Poggendorf)?

Und eine "Gleichsetzung" der Kampfhunde mit Liste 3??? Sind das große Hunde?

Finde ich ansich vernünftig....


Aber ich versteh halt nicht alles... :verwirrt:
 
Kinners, was ist daran kompliziert?

Wer meint in Hamburg würde die Liste generell abgeschafft werden ist ein unrealistischer Spinner!(meine persönliche Meinung, könnt ihr von halten was ihr wollt:eg:)

Leider gibt es in Hamburg viel zu viele Spinner, die meinen Gesetze seien nicht für sie geschaffen und eifrig bemüht sind unser TH mit Sokas zu füllen. Unrealistische Forderungen stellen helfen der Sache nicht!

Es geht um eine Verbesserung des H!undegesetzes - Grundforderung ist die Abschaffung der Liste 1 durch die Hunde als unwiderruflich gefährlich eingestuft werden. Das würde vielfältige reale Verbesserungen für Hunde und Halter bringen, ein Wesenstest hätte eine entsprechend positive Auswirkung, im Moment bringt er dem Hund in Hamburg ja leider gar nichts.
Wer das in einem Listenhundeforum nicht unterstützen will weil ihm die Forderungen vielleicht nicht weit genug gehen- ich finde so eine ignorante Einstellung einfach nur dumm und traurig.

Wie gesagt- meine persönliche Meinung.
 
werde da sein & bin gespannt was u.a, der Weber zu sagen hat ( er ist ja kein bekennender freund unserer Rassen :- ( ) . -sein Tierheim -in Hamburg nimmt ja schon seit Jahren keine Listis auf !

WAS solls ich werde Flagge zeigen .....

Ich habe eine sehr alte Setterhündin,und schaue öfter nach den Süderstrassenhunden für die Zukunft.

Ich werde auch auf jeden Fall auch dort sein.
Im Tierheim gibt es eine Arbeitsgemeinschaft bezüglich der Listenhunde,dort herrschte aber kein netter Ton.Leider.
 
Ich kapier noch immer nix !?!
Ist das Gesetz nun etwa schon geändert???
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit???
Wie kann eine Behörde ein Gesetz ändern???
Das kann nur die Bürgerschaft und sicher nicht hinter dem Rücken der Bürger????
(ich bin ganz schlicht "nur" für Abschaffung der *unwiderlegbaren Gefährlichkeit"
das wäre für mich ein Riesenglück. Könnte in meine Heimatstadt zurück.
Hunde mit bestandenem WT wie normale Haushunde stellen und gut)
Bin am 1.9 vor Ort !!!!
 
Ja, in HH ist die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit
und Verbraucherschutz für das Hundegesetz verantwortlich. Das Gesetz als Rahmen wird vom Senat verabschiedet, die Formulierung und der Erlaß Durchführungsbestimmungen obliegen dieser Behörde. Wer Genaueres weiß, möge mich bitte verbessern.
Weder in der Behörde, noch im Senat oder in der Bevölkerung wird man derzeit eine Mehrheit finden, die Rasselisten ab zu schaffen. Von daher kann es nur um einen Schritt gehen, der, wenn er getan werden könnte, viel Erleichterung bringen würde.
In HH ist die Lage für den Außenstehenden nicht zu Durchschauen. Das Hundegesetz erlaubt die Haltung eines Sokas mit Negativzeugnis (Wesenstest) unter den üblichen Auflagen. Es soll auch nur der Hund geprüft werden, nicht der Halter. Doch die unscheinbare Klausel des „berechtigten Interesses“, um deren Abschaffung es „Maggie“ geht, macht das Gesetz zur grauen Theorie. Es gebe kein Berechtigtes Interesse – so sagen die Behörden und geben deshalb keinem Antrag auf Übernahme eines Sokas statt.
Das Beispiel von Spike im Hamburger TH Süderstraße, der mir persönlich bekannt ist, gibt diese Praxis in aller Unglaublichkeit wieder.


Spike
Spike kam 2007 ins Tierheim, da seinem Halter die Haltungserlaubnis entzogen wurde. Damals war er etwa 2 Jahre alt und bereits Vater geworden. Einige kennen seine Tochter Freia, die ebenfalls schon lange im Tierheim ist. Schon kurze Zeit nach seiner Einlieferung kam Spike mit dem Tierheimalltag nicht zurecht. Er fing an in Gitter zu beißen, sich alles, was er zu fassen bekam um die Ohren zu schlagen und war in diesem Zustand nicht zugänglich. Er hat sich dabei nur selbst zum Teil erheblich verletzt und es wagte sich aus verständlichen Gründen niemand in seine Nähe,
schon gar nicht, wenn er gerade wieder einmal „austickte“.
Er war also doch ein „gefährlicher“ Hund, der eingeschläfert gehört, so das zuständige Bezirksamt Harburg. Doch im Tierheim war man zum Glück anderer Ansicht. Sein Verhalten war eine Frustreaktion. Er war einsam und litt sehr unter dem Verlust seiner „Familie“. Er kam auf die Krankenstation und bekam - so oft es möglich war - die Gesellschaft einer Hündin. Das tat ihm gut. Hier war kein Publikumsverkehr und er war nicht mehr so einsam. Schließlich entschloss sich eine mutige Tierpflegerin direkt mit Spike Kontakt aufzunehmen und siehe da, Spike reagierte positiv. Die Liebe und Zuwendung half ihm sehr sich zu beruhigen und allmählich wurden seine „Anfälle“ weniger. Nun galt es zu beweisen, dass kein Grund vorlag, ihn einzuschläfern, schließlich hatte er nie einen Menschen oder ein anderes Tier verletzt. Nur sich selbst, wovon seine Zähne, die stark beschädigt sind, heute noch zeugen.
Spike absolvierte durch die liebevolle Zuwendung, die ihm zuteil wurde, seinen ersten Wesenstest erfolgreich. Und auch ein weiterer Test ergab natürlich kein anderes Ergebnis. Spike zeigt ein sehr gutes Sozialverhalten, denn er liebt Menschen, kommt mit anderen Hunden prima klar und ist in jeder Situation leicht zu führen.
Kennengelernt habe ich Spike, nachdem „mein“ Jackson, ebenfalls ein Listenhund, den ich seit Beginn meiner Gassigehzeit 2008 betreut hatte, Ende Oktober 2010 erfolgreich nach Hamburg- Poppenbüttel vermittelt worden war (persönl. Anmerkung: Jackson ist der einzige Listenhund seit vielen Jahren, der nach Hamburg vermittelt wurde, für den eine Erlaubnis erteilt wurde). Spike hat sich schnell in mein Herz geschlichen und so beschloss ich mit meinem Mann, dass Spike unser neuer Hund werden sollte. Da ich in Hamburg wohne, stellte ich Anfang Juni 2011 einen Antrag auf das Halten eines gefährlichen Hundes, wie es hier so schön heißt.
Mit Antragstellung waren erst einmal 320,00 Euro fällig und ich war guter Hoffnung, hatte ich doch eine Befürwortung vom HTV, mehrfach Hundeschule mit „Listis“ gemacht und Seminare zur Weiterbildung im HTV absolviert. Meine Befürchtung war eigentlich nur, dass man von Behördenseite immer noch meinen könnte, Spike sei gefährlich, weil er mal seelischen Kummer hatte. Ich war stinksauer, als mir das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte mitteilte, dass sie beabsichtigen meinen Antrag abzulehnen, weil von mir das notwendige „berechtigte Interesse“ nicht hinreichend dargelegt worden sei. Wie bitte weist man ein berechtigtes Interesse nach? Ich hatte doch deutlich gemacht, dass ich diese bulldog-artigen Hunde liebe, mit einem aufgewachsen bin, selbst einen über 11 Jahre in Hamburg gehalten habe und seit 2008 ehrenamtlich mit ihnen Gassi gehe.
Schließlich hatte ich auch mehrfach meine Sachkunde nachgewiesen und Spike kommt aus dem Tierheim. Doch im Gegensatz zu anderen Bezirksämtern in Hamburg ist Mitte eben beinhart. Zu verstehen ist das nicht. Schließlich hatte der Hamburger Senat bei der Überprüfung des Hundegesetzes Ende 2008 in Aussicht gestellt, die Vermittlungssituation zu verbessern, in dem das berechtigte Interesse unterstellt wird, wenn ein Listenhund vom HTV nach Hamburg vermittelt wird.
Umgesetzt wurde diese Absicht vom Senat nie, weil in den einzelnen Bezirken keine Einigkeit zu erzielen war und sich der Gesetzgeber nicht getraut hat, den Bezirken zu widersprechen. So hängt es also vom guten Willen des jeweiligen Bezirksamtes ab, ob man einen Listenhund aus dem HTV in Hamburg halten darf. Es bleibt zu hoffen, dass der Hamburger Gesetzgeber bei der in diesem Jahr anstehenden Überprüfung des Hundegesetzes, den auch vom HTV vertretenen Standpunkt aufgreift, dass, wenn die Rassenliste schon bestehen bleiben soll, dann aber die „Gefährlichkeit“ der Hunde widerlegt werden kann und das berechtigte Interesse ohne weitere Begründung vorliegt, wenn ein Listenhund aus dem Tierheim nach Hamburg vermittelt wird.
Ich konnte darauf unmöglich warten, sondern habe mit Unterstützung des HTV und Frau Artus von der Partei Die Linke den Petitionsausschuss der Hamburger Bürgerschaft angerufen. Ich hoffe sehr, dass Spike und mir dort Gerechtigkeit widerfährt. Wir werden sehen!


Beata Rockel, ehrenamtliche Gassigängerin im HTV


Quelle: ich&du das Magazin des Hamburger Tierschutzvereins 1/2012


Es ist nicht möglich, auf dem normalen rechtlichen Weg in Hamburg an einen Listenhund zu kommen. Dagegen gibt es sicher, wie immer und überall, persönliche und unkalkulierbare Schlupflöcher. Im vornehmen Stadtteil Eppendorf kam mir dieses Frühjahr eine schicke Dame entgegen, die einen jungen ungezogenen und tölpischen Sofa (sogenannter Familienhund) und einen Soka führte. Der Sofa klaute dem mitgeführten Kind das Eis aus der Hand, als dieses diese etwas sinken lies und der Soka schleckt, derweil der Sofa das Eis fraß, die Tränen des Kindes vom Gesicht.
Beide Hunde stammten aus dem HTV. Auf meine Frage, wie sie denn an den entzückenden ältren Amstaff gekommen sei, den sie ohne MK führte, erwiderte sie, das gehe nur mit Beziehungen (und das sei auch gut so).

Deshalb ist es wichig, hier erst einmal den Einstieg zu machen und nicht alles zu wollen. Die Unwiderleglichkeit trotz bestandenem WT, der in HH sehr umfangreich und teuer ist, sowie der Wegfall des "Berechtigten Interesses". sind die Eckpunkte, die es zu unterstützen gilt.
 
persilia

Es ist nicht möglich, auf dem normalen rechtlichen Weg in Hamburg an einen Listenhund zu kommen.

Das ist nicht ganz richtig....eine Bekannte wurde mit ihrem als gekauften Miniatur Bullterrier - ohne Papiere -durch den Ordnungsdienst angehalten >> klar wie so häufig - mit ihrem etwas zu gross geratenem Bulli.Er wurde folglich dessen als Standart eingestuft.Mit erster Hilfe durch den bekannten Anwalt ( der im Nachhinnein aber mehr Stress verursacht hat !!! also ist nicht immer gut nen Anwalt einzuschalten !!! .... wurde das Verfahren eröffnet & mit viel Geduld ,Geld & Spucke hat sie ihn jetzt offiziell in Hamburg als Kat 1 Hund mit den Auflagen MK & 2 meter Leine & musste auch noch die Zeit als Miniatur Bullterrier-die erhöhte Hundesteuer nachzahlen !! BITTE jetzt keine Kommentare wie kann man ohne Papiere sich nen Mini kaufen......
 
so siehts aus in HH -
hoffnungslos.
Das glaubt nur keiner, der diese Stadt nicht selbst durchlitten hat.
Mit ihrem Wahnsinn.

Dann heißt es so schön im Forum: "ach, was jammerst ihr so tränenreich.
Erfüllt mal fein die Auflagen, dann geht das schon."
Solche Klugschnacker gibts ja sogar in der KSG.

Nix geht. Ok - Brandenburg ist ebenso untragbar übel.
Es ist ein einziger Albtraum für rechtschaffende Menschen.
Die Anderen versuchen es gar nicht erst, gehen in die Illegalität und lachen sich eins.
Wer genau hinschaut, der trifft in bestimmten Vierteln sehr schöne Hunde.
Mit mehr oder weniger eleganten Kniffen geht das.
Mein Ding ist das nicht.
Ich sterbe da vor Angst.

Ich würde alles tun, um das Gesetzt dahin zu ändern, dass jeder, der die
Auflagen erfüllt, auch einen RECHTSANSPRUCH auf Genehmigung hat.
Bislang spielen die Ordnungsämter Gott. Entscheiden, wer leben darf,
(nämlich so gut wie keiner darf normal leben) und wer eben im Knast bleibt.

Das ist unerträglich. Staatswillkür, wie in einer Bananendiktatur.

Wesenstest & Sachkunde = Anspruch auf Haltungsgenehmigung!
Keine Unwiderlegbare Gefährlichkeit mehr!

Das ist alles, was ich mir wünsche. Ist doch ganz schlicht und einfach.

Ich würde gerne nach HH zurückkehren und dort meine Steuern zahlen.
Die zahle ich nun nämlich auch in NDS;)

Die Stadt ist durch die Medien derart verhetzt, dass das Thema Soka überhaupt nicht mehr ohne
hysterische Panikmache diskutiert werden kann.
Die Öffentlichkeit ist geprägt von der "German Angst"
Festgefahren und immer aufs neue werden die Ammenmärchen aufbereitet.
 
Ich würde alles tun, um das Gesetzt dahin zu ändern, dass jeder, der die
Auflagen erfüllt, auch einen RECHTSANSPRUCH auf Genehmigung hat.
Bislang spielen die Ordnungsämter Gott. Entscheiden, wer leben darf,
(nämlich so gut wie keiner darf normal leben) und wer eben im Knast bleibt.

....

Die Stadt ist durch die Medien derart verhetzt, dass das Thema Soka überhaupt nicht mehr ohne
hysterische Panikmache diskutiert werden kann.
Die Öffentlichkeit ist geprägt von der "German Angst"
Festgefahren und immer aufs neue werden die Ammenmärchen aufbereitet.
so sehe ich es auch.
Anläßlich der Demo wird es Berichterstattung geben und da wird man zuallererst zur Einstimmung des Publikums wieder die Uralt-Geschichte um Ibraim K.s Totbeißern präsentieren, ohne auf die Gründe, warum es vorhersehbarerweise dazu kam, ein zu gehen. Darauf verwette ich meine jüngste Hündin.


@kerstin+hogan ich meine einen rechtlich abgesicherten Anspruch auf Übernahme eines Listenhundes nach Erfüllung der Auflagen, für den man nicht klagen muß. Dein Beispiel und auch meines sind die Ausnahmen von der Regel.
Die Sache um Spike ist ganz krotesk und auch dort wäre, wenn die geringste Chance bestünde, der Klageweg längst beschritten worden.


Das Abstruse dabei ist, dass sich die Medien (wie das Hamburger Abendblatt) und auch der Bund der Steuerzahler über die Höhe der Kosten der Unterbringung für die Hamburger Listenhunde aufregen. Dem wäre ja äußerst schnell ab zu helfen: wenn sie vermittelt werden dürfen, so kosten sie den Senat und damit den Steuerzahler kein Geld mehr.
 
Mal ne Frage.......
Wie sieht es eigentlich aus? Müssen die Teilnehmerhunde,die auf der Liste stehen,auf der Demo einen Maulkorb tragen???
Denn,wenn ja,dann hat sich die Teilnahme für mich leider erledigt.:(
 
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