Hunde ausführen in NDS

Strawberry

20 Jahre Mitglied
Hallo Kampfschmuser-Gemeinde,

hier meldet sich eine "alte" Schmuserin nach ca. 12 Jahren zurück. :)

Als damals die ganze Hysterie um unsere Hunde losging war ich regelmäßig hier und habe Beiträge geschrieben. Auch waren mir die aktuellen Verordnungen und Gesetzte in Niedersachsen bekannt weil ich ja selbst betroffen war/bin.

Jetzt hab ich an Euch, die sich immer noch regelmäßig mit den Themen beschäftigen, eine Frage:

Meine Kira wurde damals als Kat.2-Hund eingestuft. Im Sommer werden wir das erste Mal ohne sie in den Urlaub fahren weil sie schon 14 Jahre alt wird. Meine Bekannte nimmt sie zu sich nach Hause. Darf sie eigentlich mit Kira spazieren gehen oder muss sie eine "Erlaubnis zum Halten gefährlicher Tiere" (Sachkundenachweis) haben ? Früher war das ja mal so. :rolleyes:

Gruß Strawberry
 
Hallo,

Sie braucht gar nichts. Die Einstufungen gibt es nicht mehr. Und mit einem Staff und Co. darf jeder Mensch spazieren, halten.

Also Leine dran (Brut und Setzzeit) und los geht es. :)

Ah, sehe grad du wohnst ja selber in NDS,dann vergiss den Hinweis mit Leine. ;)
 
Hier gefunden:
link.gif

§ 1
Zweck des Gesetzes, Geltungsbereich
(1) Zweck des Gesetzes ist es, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorzubeugen und abzuwehren, die mit dem Halten und dem Führen von Hunden verbunden sind.
(2) Dieses Gesetz gilt für das Halten von Hunden in Niedersachsen durch Hundehalterinnen und Hundehalter, die
  • in Niedersachsen mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind,
  • sich länger als zwei Monate ununterbrochen in Niedersachsen aufhalten, wobei unwesentliche Unterbrechungen unberücksichtigt bleiben, oder
  • den Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Niedersachsen haben und der Hund sich dort aufhält,
sowie für das Führen von Hunden in Niedersachsen.




Und mit einem Staff und Co. darf jeder Mensch spazieren, halten.
Kann man das tats. so verstehen? Hund ist Hund, aber das Gesetzt bezieht sich auf das Halten und Führen von Hunden, wobei auf Letzteres im Folgenden ja nicht explizit verwiesen wird; es wird da immer vom Halten gesprochen.

Lediglich im §3 Satz 4 wird dazu erläutert:
4Wird der Hund von einer juristischen Person gehalten, so muss die für die Betreuung des Hundes verantwortliche Person die erforderliche Sachkunde besitzen.
damit ist gemeint:
(4) Eine Person oder Stelle, die
  • in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
  • in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
  • in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen verpflichtet sind,
nach gleichwertigen Anforderungen oder in einem anderen Bundesland eine entsprechende Anerkennung erhalten hat, gilt in Niedersachsen als anerkannt.
Ist denn nun mit: "Stelle" eine Urlaubsvertretung gemeint?

Ober lese ich einfach zu selektiv bzw. interpretiere ich es völlig falsch. Help!
Es fällt mit schwer zu glauben, dass ich als Halter, der ich nur bedingt Halten und Führen darf, jedem anderen meine Hunde aufs Auge drücken darf.
 
Also soweit ich weiß kann sie einfach mit ihr spazieren gehen. Die Liste wurde dort ja abgeschafft. :)
 
Wie gesagt, es gibt keine Auflagen, solange er nicht negativ aufgefallen ist.
 
Hat die Bekannte Hundeerfahrung?

Sonst könnte evtl. ein Hundeführerschein notwendig sein:



Ich würde am besten mal beim zuständigen Ordnungsamt nachfragen.
 
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