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  • 18. Mai 2024
  • #Anzeige
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Es sollte jeder, der in ein Haus mit mehreren Eigentümern zieht vorher prüfen, was dort erlaubt ist und was nicht, sonst kann man böse Überraschungen erleben.
Leider ist das viel zu wenig bekannt.
 


Es sollte jeder, der in ein Haus mit mehreren Eigentümern zieht vorher prüfen, was dort erlaubt ist und was nicht, sonst kann man böse Überraschungen erleben.
Leider ist das viel zu wenig bekannt.

Zumindest ich konnte dem Artikel nirgends entnehmen, dass das Verbot schon bestand, als der Mann dort einzog, oder sich den Hund anschaffte.

Abgesehen davon:"Das teutsche Reich wird nicht untergehen, wenn die Eigentümergemeinschaft, in so einem Fall, eine Ausnahme macht"!
 
Bei uns müsste ich mein Hund ganz eng, praktisch an Halsband halten, wenn jemand noch in Fahrstuhl wäre. Ich mache es nicht gern, daher warte ich lieber bis der Fahrstuhl leer ist.
 
Aus solchen Gründen würde ich jedes noch so kleine und murkelige Reihenhaus bzw. Eigenheim immer einer Eigentumswohnung vorziehen.
In einer Eigentumswohnung hat man bald mehr Einschränkungen und Verpflichtungen als in einer Mietwohnung.

Never ever ETW!

In der ETW-Wohnanlage, wo meine Mutter eine ETW hatte, ist ein paar Jahre nach ihrem Einzug per Mehrheitsbeschluss Hundehaltung verboten worden. Die Hunde, die da waren, durften weiter gehalten werden, aber keine neuen angeschafft werden, auch nicht nach dem Tod der alten Hunde.
Zu verdanken war das einem jungen Pärchen, dass sich unwissenderweise einen Herdenschutzhundwelpen aus Polen gekauft hatte. Die wohnten in einer 2-Zimmer-Wohnung im 3. Stock, der Hund hat schon mit 9 Monaten jeden Fremden (wozu auch die anderen Hausbewohner zählten) angegriffen und war nur noch mit Maulkorb zu bändigen. Ständig Randale, Dreck und Haare im Treppenhaus, da war´s dann vorbei mit der Toleranz der Miteigentümer...

Gruß
tessa
 

Nun, es steht so in der Hausordnung. Man darf vielleicht vermuten, dass diese nicht laufend geändert wird.
 
Ich vermute das wie tessa schon schrieb, vielfach die hundehalter das an ihr eigenes verhalten zu verdanken haben. Oder an das verhalten von 1 idioten, das reicht aus.
 
Verrückt. Kann man auch den Transport von Bierkästen im Aufzug per Hausordnung verbieten?
 
Dazu gibt es auch andere Entscheidungen:

Kommt wohl auf die Wortwahl in der Hausordnung, sowie den Inhalt des Mietvertrages an.
 

Laufend braucht ja nicht.
Es reicht, wenn die Entscheidung, kurz nachdem der den Hund angeschafft hat, wohl auch noch gegen seinen Willen getroffen wurde.
Der Hund ist immerhin schon vierzehn Jahre alt und in der Zeit hat sich einiges, in Sachen Einstellung zum Hund und seitens der Gesellschaft geändert.

Aber wie auch immer, man hätte da einen Weg finden können, ohne Gericht und ohne das der Mann den Hund tragen muss.

Typisch deutsch!
 
Ich vermute das wie tessa schon schrieb, vielfach die hundehalter das an ihr eigenes verhalten zu verdanken haben. Oder an das verhalten von 1 idioten, das reicht aus.

Es kann natürlich auch hier so sein, dass der Hundehalter es sich selbst zu zu schreiben hat, dass für ihn und seinen Hund keine Ausnahme gemacht wird.

Kann, muss aber nicht.
Wenn ich es richtig lese, ist es nur ein Miteigentümer, der geklagt hat.
Auch der könnte das A......loch sein.

Meine Mutter hat, als sie in eine Altenwohnung gezogen ist, ihren Hund, zum Glück in gute Hände, abgeben müssen, nur weil eine Nachbarin, dort in dem Wohnheim, dagegen war, dass er mitkommen darf.
Alle anderen hat es nicht gestört!
 

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