Auf jeden Fall ein ärztliches Attest vorlegen, indem der TA das genau als Unfallfolge deklariert und in einem Anschreiben zumindest um die Übernahme der Kosten in Höhe der anderen OP bitten... ansonsten Anwalt einschalten Am besten wäre es natürlich, wenn Du Röntgenbilder hättest, mit denen eine Vorschädigung ausgeschlossen werden kann.