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la loca
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Hochdramatisch vernachlässigter Hund gefunden
Bitterfeld/S.-A., 2.11.01
Claudia Bracke hat schon einiges erlebt als Tierschützerin und Chefin des Bitterfelder Tierheimes. Der Hund, der von den Tierschützern diese Woche in Marke vor dem sicheren Tod gerettet wurde, übersteigt jedoch alles bislang Erlebte: Das Fell des Tieres war augenscheinlich seit langer Zeit derart stark mit Parasiten befallen, dass es nahezu vollständig ausgefallen oder ausgekratzt war. Mittlerweile ist das Tier - aufgrund des Zustandes können die Tierheim-Mitarbeiter im Moment nicht einmal genau sagen, um was für eine Rasse es sich genau handelt - in Claudia Brackes Wohnung untergebracht. Nur dort habe es eine reelle Überlebenschance - "er frisst, er lebt", meint die Tierheimchefin kurz und knapp zum Zustand des acht bis zehn Jahre alten Hundes. Herausfinden möchten die Tierschützer nun, wer ein Tier derart schlimm zurichtet.
Aktiv wurde das Team des Bitterfelder Tierheimes am Dienstag nach Anrufen von Bürgern aus Marke: "Ein Hund sei dort unterwegs und könne kaum noch selbst laufen", erinnert sich Claudia Bracke an die Anrufer. Sofort machten sich ihre Leute in die Spur und fanden das hilflose Tier. "Das wird wohl in irgendwelchem Dreck gehaust haben", meint die 36-Jährige.
Auch die hinzu gezogene Tierärztin Dr. Anita Trützschler spricht von einem "hochdramatischen Zustand". Dem Tier sei seit mindestens einem halben Jahr die nötige tierärztliche Versorgung vorenthalten worden. "In der Folge ist der Milbenbefall in den Hautschichten nun sehr weit fortgeschritten." Wenn die Therapie anschlägt, werde es wohl ein halbes Jahr dauern, bis das Tier geheilt ist, so die Medizinerin, die so einen Fall in dieser Massivität noch nicht erlebt hat.
Deshalb will Amtstierarzt Dr. Nils Schneider auch versuchen, gegen die Verursachers des Leids rechtlich vorzugehen. Bei solch gravierender Vernachlässigung sei das aus seiner Sicht ein klarer Fall für Sanktionen gegenüber dem Halter. Der springende Punkt sei aber die Frage, wem das Tier bislang gehörte. Und leider sei es eben oft sehr schwer, die Schuldigen für derartige Fälle zu finden und zu bestrafen. Grundsätzlich werde seine Behörde aktiv, wenn ein Hundehalter mit einem augenscheinlich schwer erkrankten Tier nicht zum Tierarzt geht. Für Schneiders Behörde ist das die Handhabe für Verwarn- oder Bußgelder. Mit 500 bis 600 Mark Bußgeld müsse rechnen, wer nachweisbar ein Tier einfach aussetzt. Und das passiere vor allem bei alten, kranken Tieren sehr oft, weiß Tierärztin Trützschler.
Im aktuellen Fall würde Schneider überdies versuchen, gegen den bisherigen Halter ein so genanntes Hundehaltungsverbot auszusprechen. Was auf dem ersten Blick vielleicht abschreckend klingt, relativiert sich beim Blick aufs Detail. Denn hier gilt - wie überall im Rechtsstaat - die zweifelsfreie Klärung der Schuldfrage. Und schon da fängt es an: Gerade mal ein Fall ist Schneider bekannt, wo ein aufgefundener Hund die vorgeschriebene Steuermarke trug und so der Halter problemlos gefunden werden konnte. Zwar bestünden auch im Landkreis Haltungsverbote, allerdings sei dieses Mittel nur gegenüber dem bisherigen Halter möglich. Ehe- sowie Lebenspartner oder auch Freunde blieben außen vor. Notfalls müsse die Behörde den erneuten Nachweisaufwand für Sanktionen erbringen, soll auch gegen Angehörige ein Haltungsverbot erlassen werden, macht Schneider das Dilemma deutlich.
Nicht nur Schneiders Behörde geht im Notfall bis vor Gericht, um Bußgelder gegen Tierquäler durchzubekommen, auch die Polizei hat immer wieder extreme Fälle auf dem Tisch. Die Wolfener Kripo, so Helge Haun, ermittle weiter im Fall des am 24. September in der Wolfener Fuhneaue mit einer Drahtschlinge gefesselten Hundes.
Hinweise zum Hundehalter werden an das Tierheim erbeten: Telefon 03493-22037.
gefunden in
saludos la loca
a dogs life...
is not only for christmas.
[email protected]
Bitterfeld/S.-A., 2.11.01
Claudia Bracke hat schon einiges erlebt als Tierschützerin und Chefin des Bitterfelder Tierheimes. Der Hund, der von den Tierschützern diese Woche in Marke vor dem sicheren Tod gerettet wurde, übersteigt jedoch alles bislang Erlebte: Das Fell des Tieres war augenscheinlich seit langer Zeit derart stark mit Parasiten befallen, dass es nahezu vollständig ausgefallen oder ausgekratzt war. Mittlerweile ist das Tier - aufgrund des Zustandes können die Tierheim-Mitarbeiter im Moment nicht einmal genau sagen, um was für eine Rasse es sich genau handelt - in Claudia Brackes Wohnung untergebracht. Nur dort habe es eine reelle Überlebenschance - "er frisst, er lebt", meint die Tierheimchefin kurz und knapp zum Zustand des acht bis zehn Jahre alten Hundes. Herausfinden möchten die Tierschützer nun, wer ein Tier derart schlimm zurichtet.
Aktiv wurde das Team des Bitterfelder Tierheimes am Dienstag nach Anrufen von Bürgern aus Marke: "Ein Hund sei dort unterwegs und könne kaum noch selbst laufen", erinnert sich Claudia Bracke an die Anrufer. Sofort machten sich ihre Leute in die Spur und fanden das hilflose Tier. "Das wird wohl in irgendwelchem Dreck gehaust haben", meint die 36-Jährige.
Auch die hinzu gezogene Tierärztin Dr. Anita Trützschler spricht von einem "hochdramatischen Zustand". Dem Tier sei seit mindestens einem halben Jahr die nötige tierärztliche Versorgung vorenthalten worden. "In der Folge ist der Milbenbefall in den Hautschichten nun sehr weit fortgeschritten." Wenn die Therapie anschlägt, werde es wohl ein halbes Jahr dauern, bis das Tier geheilt ist, so die Medizinerin, die so einen Fall in dieser Massivität noch nicht erlebt hat.
Deshalb will Amtstierarzt Dr. Nils Schneider auch versuchen, gegen die Verursachers des Leids rechtlich vorzugehen. Bei solch gravierender Vernachlässigung sei das aus seiner Sicht ein klarer Fall für Sanktionen gegenüber dem Halter. Der springende Punkt sei aber die Frage, wem das Tier bislang gehörte. Und leider sei es eben oft sehr schwer, die Schuldigen für derartige Fälle zu finden und zu bestrafen. Grundsätzlich werde seine Behörde aktiv, wenn ein Hundehalter mit einem augenscheinlich schwer erkrankten Tier nicht zum Tierarzt geht. Für Schneiders Behörde ist das die Handhabe für Verwarn- oder Bußgelder. Mit 500 bis 600 Mark Bußgeld müsse rechnen, wer nachweisbar ein Tier einfach aussetzt. Und das passiere vor allem bei alten, kranken Tieren sehr oft, weiß Tierärztin Trützschler.
Im aktuellen Fall würde Schneider überdies versuchen, gegen den bisherigen Halter ein so genanntes Hundehaltungsverbot auszusprechen. Was auf dem ersten Blick vielleicht abschreckend klingt, relativiert sich beim Blick aufs Detail. Denn hier gilt - wie überall im Rechtsstaat - die zweifelsfreie Klärung der Schuldfrage. Und schon da fängt es an: Gerade mal ein Fall ist Schneider bekannt, wo ein aufgefundener Hund die vorgeschriebene Steuermarke trug und so der Halter problemlos gefunden werden konnte. Zwar bestünden auch im Landkreis Haltungsverbote, allerdings sei dieses Mittel nur gegenüber dem bisherigen Halter möglich. Ehe- sowie Lebenspartner oder auch Freunde blieben außen vor. Notfalls müsse die Behörde den erneuten Nachweisaufwand für Sanktionen erbringen, soll auch gegen Angehörige ein Haltungsverbot erlassen werden, macht Schneider das Dilemma deutlich.
Nicht nur Schneiders Behörde geht im Notfall bis vor Gericht, um Bußgelder gegen Tierquäler durchzubekommen, auch die Polizei hat immer wieder extreme Fälle auf dem Tisch. Die Wolfener Kripo, so Helge Haun, ermittle weiter im Fall des am 24. September in der Wolfener Fuhneaue mit einer Drahtschlinge gefesselten Hundes.
Hinweise zum Hundehalter werden an das Tierheim erbeten: Telefon 03493-22037.
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