Heute N3 21.Uhr_ Zeitbombe Triebtäter

Dobi

20 Jahre Mitglied
Nachdem heute der nds. Landtag als 5. Bundesland ein Gesetz zur nachträglichen Sicherheitsverwahrung verabschiedet (hat), bringt der NDR eine dazu passende Sendung.
 
  • 29. April 2024
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Hi Dobi ... hast du hier schon mal geguckt?
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...Mist, habe den Hinweis gestern nicht mehr entdeckt...
Hat jemand die Sendung gesehen?

Alexis
 
Videobeiträge zur Sendung

Hi Alexis,
die Bildbeiträge könntest Du dir noch anschauen. Du brauchst dafür aber den "Realplayer" Falls Du den nicht auf dem Rechner hast,kannst du ihn hier herunterladen (9.3MB)
Die Beiträge findest Du hier:

Beiträge vom 29.10 wählen.
Erklärende Texte:

Essenz der Sendung: der Forensiker plädiert für mehr Therapien der Täter, die Justizministerin sieht das auch so,verweist aber auf die Kosten und fehlende, flächendeckende Untersuchungen zu den Erfolgsaussichten.
Frau Karl bemängelte dass oft mehr Therapieplätze für die Täter gefordert werden und Therapieangebote für die Opfer zwar vorhanden sind,aber völlig unzureichend sind.Der Opferschutz ist nicht ausreichend. Ihre Erfahrungen aus den 250 Straftaten sind in Bezug auf den Opferschutz nicht so positiv.

Einig waren sich alle, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung nur bei Schwerkriminellen angewandt werden soll ( in Nds. sind aktuell 6 Fälle bekannt,wo die Sicherheitsverwahrung nachträglich verfügt werden soll,davon ein Fall noch in diesem Monat)
Deshalb hat man das Gesetz in Nds. gestern noch verabschiedet.

Die nachträgliche Sicherheitsverwahrung ist aber nach Ansicht von Rechtsexperten keine Sache der Länder ,sondern des Bundes. Deswegen klagt ein Straftäter z. Zt in Karlsruhe. Ein Urteil wird wohl im Frühjahr 2004 erwartet.
Die Justizministerin geht davon aus, sollte es zum Verbot der Landesgesetze kommen,der Bund endlich eine bundesweite Regelung trifft.
Die bundesweite Regelung wurde immer wieder gefordert. Deshalb haben die Länder jetzt zur Selbsthilfe gegriffen um den Bund in Zugzwang zu bringen.
 
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