Hier auf der Gemeinde ist es zum Glück recht unproblematisch.
Wenn ich einen Hund aufgenommen habe/ aufnehmen will, gehe ich zu "meinem" O-Amt-Mitarbeiter lasse mir ein Anmeldeformular für "gefährliche Hunde" geben (oder lade es im Internet vorher runter).
Das muss einfach ausgefüllt werden - Name Adresse/ Name, Alter und Chipnummer des Hundes, woher der Hund kommt, ob es schon vorherige WT oder ordnungsamtliche Vorfälle gab.
Mein O-Amt besorgt sich das Führungszeugnis selbst.
Dann fragt
love: ) mein O-Amt Mitarbeiter mich, wann ich den WT machen will (je nach HUnd braucht das ja mehr oder weniger Vorbereitung) und stellt mir bis zu dem Zeitpunkt eine "Vorläufige Haltungsgenehmigung" aus (bzw. bei jüngeren Hunden eine vorläufige Genehmigung bis zum 15. Monat).
Dann mache ich einen Termin zum WT, indem ich einen Prüfer der auf der Sachverständigenliste steht anrufe.
Wenn der bestanden ist geht es mit der Bescheinigung wieder zum O-Amt und der Mitarbeiter stellt eine Genehmigung für die nächsten i.d.R. vier Jahre aus.
Steuer macht das Steueramt - hier gibt es zum Glück keine Sondersteuer und ich rufe dort nur an und sage, dass ich einen neuen Hund anmelden will.