Hessische Rasseliste

-Princess-16

10 Jahre Mitglied
Hallo,
mich würde Interessieren wie die Steuer bezahlt werden muss (alles auf einmal direkt wenn der Hund eingezogen ist oder Monatlich/Quartal etc.)

Wie das ausschaut mit dem Wesenstest (mit welchem Alter und auch ab wann ab einzug des Hundes)

Anmeldung (am besten vorher!?)

Sachkundenachweis (mit Wesenstest!?)
 
  • 20. April 2024
  • #Anzeige
Hi -Princess-16 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Steuer wird normalerweise sofort bei Anmeldung fällig, meist anteilig berechnet je nachdem wie weit das Jahr schon fortgeschritten ist, und dann jährlich. In manchen Gemeinden ist eine Quartalsabrechnung möglich, in anderen nicht. Sagt man Dir beim Steueramt Deiner Gemeinde.

WT ist ab 15. Monat fällig. Die Sachkunde wird dabei auch abgelegt. Ist der Hund bei Einzug älter als 15 Monate wird Dir ein zeitnaher Termin genannt und ihr bis dahin mit Auflagen belegt (MK+ Leine, usw).

Zur Anmeldung stellst Du einen Antrag auf Haltererlaubnis bei Deiner Gemeinde. VOR Anschaffung des Hundes. In manchen Gemeinden musst Du Dich in dem Zuge auch um Dein Führungszeugnis kümmern, andere Gemeinden beantragen das selbst. Haftpflichtversicherungsnachweis muss vorhanden sein.

Am besten rufst Du bei den Zuständigen Deiner Gemeinde an und fragst nach wie das bei denen abläuft.
 
Ja war am Freitag auf der Gemeinde aber da war sie geschlossen. Habe im Kreis dann nachgefragt aber die konnten mir auch nicht wirklich weiter Helfen da die Steuer z.B ja jeder selbst bestimmt :)

Haben die Hunde vor dem 15. Monat auch Maulkorb und Leinenzwang sowie "andere typische" auflagen.
D.h man darf nur mit einem Hund raus etc.
 
In Hessen gelten die Hunde erst ab dem 15. Monat als gefährlich. Öhm...ich weiß jetzt gar nicht ob das alles vorher schon gilt... :gruebel: Frag am besten mal Wiwwelle, ccb oder Beckersmom hier im Forum. :hallo:
 
Hier auf der Gemeinde ist es zum Glück recht unproblematisch.
Wenn ich einen Hund aufgenommen habe/ aufnehmen will, gehe ich zu "meinem" O-Amt-Mitarbeiter lasse mir ein Anmeldeformular für "gefährliche Hunde" geben (oder lade es im Internet vorher runter).
Das muss einfach ausgefüllt werden - Name Adresse/ Name, Alter und Chipnummer des Hundes, woher der Hund kommt, ob es schon vorherige WT oder ordnungsamtliche Vorfälle gab.
Mein O-Amt besorgt sich das Führungszeugnis selbst.
Dann fragt :)love: ) mein O-Amt Mitarbeiter mich, wann ich den WT machen will (je nach HUnd braucht das ja mehr oder weniger Vorbereitung) und stellt mir bis zu dem Zeitpunkt eine "Vorläufige Haltungsgenehmigung" aus (bzw. bei jüngeren Hunden eine vorläufige Genehmigung bis zum 15. Monat).
Dann mache ich einen Termin zum WT, indem ich einen Prüfer der auf der Sachverständigenliste steht anrufe.
Wenn der bestanden ist geht es mit der Bescheinigung wieder zum O-Amt und der Mitarbeiter stellt eine Genehmigung für die nächsten i.d.R. vier Jahre aus.

Steuer macht das Steueramt - hier gibt es zum Glück keine Sondersteuer und ich rufe dort nur an und sage, dass ich einen neuen Hund anmelden will. :hallo:
 
Meist wird die Sachkundeprüfung dann zusammen mit dem WT gemacht.
Es bietet sich an zu dem Termin dann auch potentielle Hundesitter/ Familienmitglieder anzumelden und mit zu nehmen.

Meine Hunde durften alle ganz offiziell während der ganzen Zeit ohne MK und Leine laufen.
 
Der Hund muss bis 15 Monate kein Maulkorb tragen, darf aber nur an der Leine bis dahin geführt werden.
Viele Gemeinde wollen vor dem Einzug des Hundes das die Haltegenehmigung gestellt wird, manche andere sind da toleranter.

Offiziell ist mit Vorsicht zu genießen denn die Leinenpflicht ist hessisches Gesetz und eigentlich kann in diesem Punkt die Gemeinde da kein eigenes Süppchen kochen, also auch hier bitte Vorsicht
 
Die Sachkunde schon vorhermachen, wäre natürlich auch Sinnvoll. Dann hat man sie schonmal in der Tasche.
Was die Steuer betrifft, so kannst Du es mit dem Kassen- und Steueramt eine Vereinbarung treffen, das Du sie auf Raten bezahlst.
Hier in Frankfurt hab ich schon immer auf 3 Raten bezahlt. Die letzte Rate muss da allerdings bis zum offiziellen Zahlungstermin bezahlt sein. Der ist bei uns immer im Juli. Egal, wann der Hund eingezogen ist.
In anderen Gemeinden kann man das erfragen.
Es gibt auch Listenhundehalter, die sogar in monatlichen Raten zahlen, wenn die Steuer wie hier bei Listsi bei 900€ liegt.
 
Ich habe jetzt mal bei uns auf der Gemeinde nachgefragt.
Steuern liegen bei 300€ und sie meinte auch das ich evtl mal die Kasse fragen müsste ob ich monatlich bzw im Qual zahlen könnte normal müsste alles im Februar gezahlt werden.

Wie sieht das bei euch aus mit den beiden Hunden?
Unter 15 Monaten dürfte ich ja noch mit beiden gleichzeitig laufen oder?
 
Ja, vor 15 Monaten meine ich darf man gemeinsam laufen.

300€ ist ja nun nicht so hoch, das zahlen andere schon für nicht gelistete.
 
Nein darf man nicht, es ist und bleibt ein Listenhund, nur in den meisten Gegenden weiß es niemand so lange sie so knuffig süß sind
 
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