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Meike

KSG-Panzergrenadier™
15 Jahre Mitglied
SONDER-HERMES Nr. 76/ 31.08.2001

Liebe Meike Wollenweber

und hier noch eine gute Nachricht im Zusammenhang mit dem VGH-Urteil in
Kassel!

Unser Hermes-Mitglied Vogelmann hat in mehreren persönlichen Telefo-naten
mit Herrn Richter Höllein diesen mehrfach und nachhaltig auf die bereits
erlassenen Ausführungsbestimmungen des hessischen Innen-ministers Volker
Bouffier zu der Handhabung der früheren Liste 2 Hunde mit Wesenstest
bezüglich des Wesenstests hingewiesen. Hierbei war es so, dass die Liste
2-Hunde nach einem erfolgreich bestandenen Wesenstest vom Leinenzwang
(außerhalb der Innenstädte, öffentlichen Plätze etc) ausdrücklich befreit
waren.

Die bisherige Lesart des VGH-Urteils hätte somit eine Verschlechterung für
alle Liste 2-Hunde bedeutet. Nun hat Herr Richter Höllein nach eingehender
Prüfung unserem Herrn Vogelmann zugestimmt, dass das gesprochene
Rechtsprinzip (Liste 1- Hunde sind wie Liste 2-Hunde zu behandeln) auch bei
rechtskraft dann auf die erlassenen Ausführungsbestimmungen hinsicht-lich
des Leinenzwanges anzuwenden sind.

Herr Richter Höllein sagte Herrn Vogelmann nunmehr telefonisch zu, dass
diese Rechtsvorschrift ihren deutlichen Niederschlag in der zur Zeit sich in
Bearbeitung befindlichen schriftlichen Urteilsbegründung finden, und dort
deutlich und klar zu erkennen sein wird.

Das heißt, liebe Freunde, haben unsere Hunde, egal ob früher Liste 1 oder
Liste 2 einen Wesenstest, so können unsere Hunde in Hessen auf Feld und
Wiese wieder frei laufen, ohne Maulkorb und Leine.

Wenn das kein Grund zum Feiern ist!

Herzliche Grüße
Euer
Werner Klinger





 
Das glaub ich erst, wenn ich die schriftliche Urteilsbegründung in den Händen halte ........

Beckersmom


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
ich auch. aber das wäre natürlich klasse!

mit kämpferischen grüßen
andrea
 
Wer "Puffier" kennenlernen durfte, weiß daß er lieber sämtliche Durchführungsbestimmungen ändert, als 3 Hunderassen von der Leine zu lassen.
Da wird auch das Urteil überhaupt nichts dran ändern, zu mal ich das verkündete Urteil bereits vorliegen habe und dort steht definitiv der Leinenzwang für alle 15 Rassen drinne .....

Beckersmom


SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
die anderen 12 sind jetzt schlechter gestellt als vorher?
das ist wohl ein schlechter witz!
was kann man da machen?
haben die kläger revision eingelegt?
das kann doch nicht rechtens sein, das eine gruppe jetzt schlechter gestellt ist als vorher. das muß wieder in den ursprungszustand gesetzt werden. (nach meinem rechtsverständnis)
kannst du uns mal den link zu dem urteil geben?

mit kämpferischen grüßen
andrea
 
ich habe gerade die pressemitteilung von puffi gelesen (vom freitag
darin heißt es:

"hunde dieser drei Rassen sind in der klassifizierung mit hunden.. der zwölf rassen gleichgestellt und unterliegen folglich den gleichen auflagen: dazu gehören der leinenzwang, die wesensprüfung, die anmeldung des hundes.., die erteilung einer erlaubnis.."


ok, das heißt im klartext: leinenzwang gilt für noch nicht wesensgeprüfte hunde, nach wesenstest befreit. oder?


mit kämpferischen grüßen
andrea
 
Ja, sehe ich auch so, Andrea ) Für Klickfaule nochmals die gesamte Mitteilung (so lang ist sie ja nun nicht

+++ Pressemitteilung +++ 31. August 2001 +++

Rasselisten gefährlicher Hunde in Hessen unverändert gültig

Wiesbaden. – Die im August vergangenen Jahres erlassene Gefahrenabwehrverordnung über gefährliche Hunde ist vom Verwaltungsgerichtshof in ihren Kernpunkten nicht angegriffen oder gar aufgehoben worden. Das stellte Innenminister Volker Bouffier heute noch einmal klar. „Entgegen der in der Öffentlichkeit kursierenden Annahme, wonach die Rasselisten vom Verwaltungsgerichtshof gekippt wurden, gelten diese nach wie vor. Unverändert sind 15 Hunderassen und deren Kreuzungen in Hessen als gefährlich eingestuft. Hunde dieser Rassen und deren Halter unterliegen deshalb weiterhin Auflagen“, betonte Bouffier.

Der Minister führte aus, dass der VGH in seinem Beschluss lediglich die Klassifizierung von Hunden der Rassen American Pitbull Terrier/Pit Bull Terrier, American Stafford/Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier als „unwiderleglich gefährliche Hunde“ aufgehoben habe. „Diese drei Rassen sind aber unverändert als gefährlich eingestuft“, erklärte Bouffier, lediglich der Kastrationszwang und die Verpflichtung zum Tragen eines Maulkorbes auch nach bestandener Wesensprüfung ist entfallen. Hunde dieser drei Rassen sind in der Klassifizierung mit Hunden der in der Verordnung genannten übrigen zwölf Rassen gleichgestellt und unterliegen folglich den gleichen Auflagen: „Dazu gehören der Leinenzwang, die Wesensprüfung, die Anmeldung des Hundes bei der zuständigen Ordnungsbehörde, die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten eines solchen Hundes verbunden mit der Prüfung der Zuverlässigkeit und der Sachkunde des Hundeshalters“, zählte der Minister auf.

Nach dem VGH-Entscheid sei die rechtliche Grundlage zum Handeln für die Kommunen endgültig geklärt, betonte Bouffier. „Hunde der 15 Rassen, die die in der Verordnung genannten Voraussetzungen erfüllen, können von zuverlässigen Haltern unter Beachtung der entsprechenden Auflagen in Hessen gehalten werden. Hunde, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, können zur Gefahrenabwehr in sichere Verwahrung genommen werden. Der Sinn und Zweck der Verordnung, nämlich der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gefahren, die von Hunden der 15 Rassen ausgehen, ist auch nach dem VGH-Entscheid unverändert gegeben“, erklärte Innenminister Bouffier abschließend.

++++++++ Zitatende ++++++++

Da von einer Liste mit nunmehr 15 Hunden die Rede ist (es wurde sogar richtig gerechnet !! <g&gt sind die drei Hunde der Liste 1 demzufolge der Liste 2 zugeordnet worden. Bouffier stellt das zwar als "Erfolg" dar - is aber wurscht, in jedem Fall ist richtig, daß die 1-er Liste (mit Ausnahme des Leinenzwangs) zugunsten der Hunde entschärft worden ist.

Liebe Grüße

Sabine









...out of the dark - into the light, the brightness...
 
sorry sabine,

wenn ich da nochmal interpretiere.
abgesehen davon, daß der text der urteilsbegründung entscheidend ist, sagt puffi, daß alle 15 rassen jetzt gleichbehandelt werden.
ergo haben auch alle!!! die befreiung vom leinenzwang nach wt.
du hast etwas anderes gesagt!?

a prospos urteil. liegt das schon vor? weiß jemand den link dazu?

noch was. wenn ich den relevanten teil einer pm zitiere, den link dazu angebe, gehe ich davon aus, das ist ausreichend. jetzt habe ich schon einige mal den ganzen text "nachgepostet" bekommen. danke, sabine, wenigstens mit kommentar. es hat nichts mit faulheit zu tun (ironische apercus verstehe ich wohl: "ist ja auch nicht so lang"). ich denke aber, es ermüdet, immer den ganzen schwachsinn zu lesen, den die absondern. und deswegen beschränke ich mich auf diskussionswürdige zitate.



mit kämpferischen grüßen
andrea
 

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