SONDER-HERMES Nr. 76/ 31.08.2001
Liebe Meike Wollenweber
und hier noch eine gute Nachricht im Zusammenhang mit dem VGH-Urteil in
Kassel!
Unser Hermes-Mitglied Vogelmann hat in mehreren persönlichen Telefo-naten
mit Herrn Richter Höllein diesen mehrfach und nachhaltig auf die bereits
erlassenen Ausführungsbestimmungen des hessischen Innen-ministers Volker
Bouffier zu der Handhabung der früheren Liste 2 Hunde mit Wesenstest
bezüglich des Wesenstests hingewiesen. Hierbei war es so, dass die Liste
2-Hunde nach einem erfolgreich bestandenen Wesenstest vom Leinenzwang
(außerhalb der Innenstädte, öffentlichen Plätze etc) ausdrücklich befreit
waren.
Die bisherige Lesart des VGH-Urteils hätte somit eine Verschlechterung für
alle Liste 2-Hunde bedeutet. Nun hat Herr Richter Höllein nach eingehender
Prüfung unserem Herrn Vogelmann zugestimmt, dass das gesprochene
Rechtsprinzip (Liste 1- Hunde sind wie Liste 2-Hunde zu behandeln) auch bei
rechtskraft dann auf die erlassenen Ausführungsbestimmungen hinsicht-lich
des Leinenzwanges anzuwenden sind.
Herr Richter Höllein sagte Herrn Vogelmann nunmehr telefonisch zu, dass
diese Rechtsvorschrift ihren deutlichen Niederschlag in der zur Zeit sich in
Bearbeitung befindlichen schriftlichen Urteilsbegründung finden, und dort
deutlich und klar zu erkennen sein wird.
Das heißt, liebe Freunde, haben unsere Hunde, egal ob früher Liste 1 oder
Liste 2 einen Wesenstest, so können unsere Hunde in Hessen auf Feld und
Wiese wieder frei laufen, ohne Maulkorb und Leine.
Wenn das kein Grund zum Feiern ist!
Herzliche Grüße
Euer
Werner Klinger