hmm ist notstand, podi, nach §34 stgb od 228 bgb (würd ich als laie sagen) wenn der hund nicht gehetzt wurde kann es keine notwehr sein da die gefährdung von einer sache ausgeht...
naja, solang wir in einem land leben in dem der leitsatz "wer sich wehrt lebt verkehrt" gilt, leben, gilt auch "wehr dich od wehr dich nicht, DU wirst es immer bereuen"....
hab mehr als 15 jahre ein spyderco taschenmesser einstecken gehabt, einhändig zu öffnen und zugriffsbereit,
in der zeit war ich bei mindestens 2 beißereien dabei bei denen pfefferspray eingesetzt wurde, beide male wurde (min.) ein hund schwer verletzt, einemal ein mensch, einmal habe ich einen hund den hals mit dem unterarm so gegen meinen brustkorb gedrückt dass ich merkte wie ihm die halsmuskeln nachgaben....
auf die idee mein messer einzusetzen bin ich nicht mal ne zehntelsekundelang gekommen....
aber alle waffen verderben ja den charakter
messer mit feststehender klinge größer 12 cm unterliegen dem führverbot (besitz erlaubt, mitnehmen nicht) egal ob küchenmesser od nicht, ebenfalls unterliegen klappmesser, die einhändig zu öffnen und feststellbar sind, dem führverbot egal wie lang die klinge ist...
zu dem fall kann ich nicht mehr sagen als alle anderen hier, ich war ja nicht dabei
persönlich halt ich es so, dass ich zusammen mit meinem hund stehe od neben ihm auf der schnauze liege....